Bürgerenergiegesetz NRW – Akzeptanz und Beteiligung beim Windausbau einfach erklärt

04.04.2024

Als Bürger:in vom Windpark in der eigenen oder benachbarten Gemeinde finanziell profitieren? Das ermöglicht das neue Bürgerenergiegesetz in NRW. Wie genau Betreiber von Windkraftanlagen Kommunen und Anwohner:innen an den Erträgen aus lokalen Windprojekten beteiligen müssen, zeigt die neue NRW.Energy4Climate-Publikation „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“.

Wozu braucht es das neue Gesetz? Was regelt es? Wer muss wen, wie und wann involvieren und beteiligen? Die neue Publikation zum Bürgerenergiegesetz NRW gibt Beteiligten an lokalen Windenergieprojekten eine Übersicht und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Zudem informieren die Fachexpert:innen von NRW.Energy4Climate im Rahmen von Veranstaltungen und im persönlichen Gespräch zu Fragen bei der Umsetzung.

 

Mit dem In-Kraft-Treten am 28. Dezember 2023 hat Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden eingeführt. Schon zuvor wurden in NRW erfolgreich unterschiedliche Beteiligungsverfahren umgesetzt – bislang jedoch auf freiwilliger Basis. Das Gesetz sichert nun landesweit die Beteiligung der Anwohner:innen im Zuge neuer Projekte. Wer als Investor:in, Projektentwickler:in oder Betreiber:in ein Windparkprojekt in NRW umsetzen will, muss ein Angebot vorlegen und mit den Standortgemeinden verhandeln, wie die Bürger:innen und beteiligungsberechtigten Gemeinden am Ertrag des Vorhabens beteiligt werden. Die Art der Beteiligung können beide Seiten im gemeinsamen Einvernehmen frei gestalten. So sind zum Beispiel sowohl unternehmerische Beteiligungen oder finanzielle Beteiligungen über Anlageprodukte, vergünstigte lokale Stromtarife  oder auch pauschale Zahlungen an die Anwohner:innen und Gemeinden denkbar. Durch diese Flexibilität soll eine Form der Beteiligung gefunden werden, die den Bedarfen und Wünschen vor Ort bestmöglich entspricht. Ziel des Gesetzes ist, durch die finanziellen Vorteile die Akzeptanz für die Windkraft und eine nachhaltige Energieversorgung in NRW langfristig zu steigern.   

 

Erstmals vorgestellt wurde die Publikation sowie weitere Angebote der Landesgesellschaft von Kirsten Kleis, Fachexpertin für Erneuerbare Energien bei NRW.Energy4Climate und Mirco Sieg, Fachexperte für Bürgerenergie, im Zuge der Veranstaltung „Das Bürgerenergiegesetz NRW – Akzeptanz und Beteiligung beim Ausbau der Windenergie“, zu der NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur am Donnerstag, 14.03.2024. eingeladen hatte. Auf der Informationsveranstaltung wurden das Gesetz sowie begleitende Maßnahmen und Beratungsangebote der Landesregierung präsentiert. In ihrer Keynote hob die Ministerin die positiven Effekte durch das Bürgerenergiegesetz und die wirksame Zusammenarbeit der Branche mit den Kommunen hervor und diskutierte im Anschluss mit den beteiligten Akteur:innen aus Kommunen und Windbranche sowie Vertretern der Wissenschaft.

 

Zur Publikation: „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“

 

Zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 14.3.2020

 

Zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 4.4.2024

 

Zur Transparenzplattform – auf der interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Die Plattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. 

 

Zur Bezirksregierung Arnsberg – für das Einreichen aller Meldungen und Nachweise  

 

Sie sind für eine Kommune oder einen Projektentwickler tätig und haben Fragen rund um das Bürgerenergiegesetz?

Unsere Fachexpert:innen bei NRW.Energy4Climate stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und sind erreichbar via buergerenergiegesetz@energy4climate.nrw.

 

 

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