Den Kommunen kommt bei der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 eine zentrale Rolle zu. In vielen Bereichen bilden Sie die wesentliche Schnittstelle zwischen den großen klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen und der konkreten Umsetzung. Die Kommunen haben dabei einerseits zahlreiche Pflichten und andererseits bieten sich viele Gestaltungsspielräume für eine vorausschauende und verantwortungsvolle Klimapolitik. Hierbei geben gesetzliche Rahmenbedingungen Sicherheit und Förderungen helfen dabei, über Pflichtaufgaben hinaus aktiv zu werden.
Klimaschutzziele auf Bundes- und Länderebene
Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet, das sich inhaltlich an den Zielen des Bundes orientiert. Diese Gesetze konkretisieren das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot, das auch auf kommunaler Ebene in einen Handlungsauftrag zu übersetzen ist.
Kommunen setzen sich eigene Ziele
Viele Kommunen nutzen diesen Rahmen und legen das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest oder setzen sich durch einen Ratsbeschluss ein früheres Ziel. Im Rahmen eines Klimaschutzfahrplans kann eine Kommune ihre eigene Strategie vorlegen, mit welchen Instrumenten und Maßnahmen sie auf der lokalen Ebene die Klimaneutralität und erreichen und eine klimaneutrale Kommune werden will.
Navigation durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommunalen Klimaschutz
Gesetzliche Entwicklungen und Novellierungen von Gesetzen erfolgen gegenwärtig in so kurzen Abständen, dass es für eine Kommune herausfordernd ist, mit den Änderungen Schritt zu halten. Um die Kommunen in NRW über gesetzliche Änderungen im Energierecht auf dem Laufendem zu halten, gibt es von NRW.Energy4Climate folgende Angebote:
- Absprachen und Rücksprachen mit Kommunen, Genehmigungsbehörden und Landesbehörden zu Herausforderungen und Hilfestellungen bei der Umsetzung vor Ort – sprechen Sie unsere NRW.Klimanetzwerker:innen an
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