Praxisrelevante Informationen des SaubFahrzeugBeschG

Weiterführende Informationen der Beschaffung sauberer Fahrzeuge für öffentliche und sektorale Auftraggeber.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) stellt die betroffenen öffentlichen und sektoralen Auftraggeber vor neue Herausforderungen. NRW.Energy4Climate hat alle relevanten Informationen zusammengestellt.

Sei es die Berechnung der Quoten, der Rahmen für die Einhaltung der Mindestziele oder auch die Frage, ob eine Verrechnung von Quoten möglich ist. Bei der Umsetzung des Gesetzes können verschiedene Unklarheiten auftreten. Die folgenden FAQs geben einen Einblick in wichtige praxisrelevante Fragen, die bei der Anwendung des Gesetzes auftreten können. Darüber hinaus werden nützliche Links zur weiteren Vertiefung zur Verfügung gestellt. Ziel der Informationen ist es, ein umfassendes Verständnis der Regelungen des GAV zu vermitteln und die praktische Umsetzung zu erleichtern.

FAQ zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Worauf beziehen sich die Schwellenwerte?

Der Schwellenwert gilt für jeden einzelnen Auftrag und nicht für die Summe der Aufträge. Bei jeder neuen Ausschreibung von Fahrzeugen oder Fahrdienstleistungen ist zu prüfen, ob die Ausschreibung Schwellenwerte überschreitet und damit in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. 

 

Wie werden die Quoten erfasst?

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Quotenerfassung ist der Vergabezuschlag, d. h. der Tag, an dem die Ausschreibung vergeben wird. Wann das Fahrzeug geliefert wird, ist nicht relevant. 

Die Datenerfassung bei der Beschaffung ist für die spätere Datenauswertung grundlegend. Nur Daten, die hinsichtlich der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes korrekt erfasst worden sind, werden bei der Datenauswertung berücksichtigt. Mit der Einführung von e-Forms im Oktober 2023 wurde die Angabe für gesetzesrelevante Ausschreibungen deutlich vereinfacht. Sollte eine Ausschreibung in den Geltungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes fallen, so ist dies im vorgesehenen Kästchen in der Ausschreibung anzukreuzen. Es wird zur besseren Nachvollziehbarkeit empfohlen, auch die Antriebsart (insbesondere bei HVO-Betankung) in der Beschreibung anzugeben.  

 

Wie können die Quoten eingehalten werden?

Nach § 5 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG müssen die Mindestziele insgesamt für den Referenzzeitraum eingehalten werden. Deshalb müssen auch nicht bei jedem Beschaffungsvorgang die Mindestziele erreicht werden. Es wird nicht danach unterschieden, wann innerhalb eines Referenzzeitraums die einzelne Auftragsvergabe erfolgt. Die Mindestziele müssen nicht bereits zu Anfang eines Referenzzeitraums erfüllt sein.

Soweit die Länder keine abweichenden Regelungen getroffen haben, gilt grundsätzlich, dass die Mindestziele von den jeweiligen Auftraggebern über den gesamten Referenzzeitraum insgesamt eingehalten werden müssen.

Die konkrete Ausschreibung muss so gestaltet sein, dass die Erreichung der Ziele für den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber über den gesamten Referenzzeitraum sichergestellt ist. Es liegt daher in der Verantwortung des jeweiligen Auftraggebers zu entscheiden, wie die Mindestziele ggf. auf mehrere relevante Beschaffungsvorgänge aufgeteilt werden und insofern konkrete Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zu erteilen bzw. in den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. Demnach besteht Gestaltungsfreiheit, solange die Mindestziele insgesamt eingehalten werden. Ferner bietet es sich grundsätzlich an, bereits in der Leistungsbeschreibung darauf einzugehen, ob die konkrete Vergabe aufgrund der betreffenden Fahrzeuge und Fahrzeugklassen sowie der Erwerbs- bzw. Dienstleistungstatbestände grundsätzlich unter das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz fällt. 

Können Quoten ausgeglichen werden?

Das Gesetz sieht vor, dass es einen Quotenausgleich innerhalb eines EU-Mitgliedstaates geben kann. Derzeit ist weder in NRW noch in Deutschland ein Quotenausgleich vorgesehen. Damit gilt weiterhin, dass jeder Auftraggeber die Quoten des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes individuell einhalten muss. 

 

Materialien und weiterführende Informationen

Online-Tools zur Fahrzeugbeschaffung

  • Beschaffung von Pkws 

Das ifeu-Institut hat ein Tool entwickelt, das umfassende Informationen zu Themen der umweltverträglichen Beschaffung im Mobilitätsbereich bereitstellt. Das Tool berücksichtigt auch Fragen, die sich vor der Beschaffung ergeben könnten, und gibt Empfehlungen zur Antriebsart und zum Fahrzeugsegment bei der Pkw-Beschaffung. Klicken Sie hier.

 

  • Beschaffung von Nutzfahrzeugen 

Das Tool bietet die Möglichkeit, abzuschätzen, ob elektrische Nutzfahrzeuge mit Batterie oder Brennstoffzelle für den vorgesehenen Einsatzzweck (Reichweite, Zuladung) geeignet sind. Tageskilometer und Standzeiten lassen sich individuell einstellen. Mithilfe des Tools können die Anschaffungspreise und laufenden Kosten geschätzt werden. Hier geht es zum Tool.

 

  • Ladeinfrastrukturaufbau 

Das LadeLernTool soll helfen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu planen und den Aufbau vor Ort voranzutreiben.

 

  • Nachhaltige Beschaffung 

Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben mit diesem Tool.

Veranstaltungen und allgemeine Informationen

  • Informationsveranstaltung 

NRW.Energy4Climate informiert in drei Workshops (25. April, 24. Juni und 29. Oktober 2024) über das Gesetz und steht für eine offene Fragerunde zur Verfügung. Die Termine finden sie hier in unserem Veranstaltungskalender.

 

  • Das Gesetz 

Alle Definitionen und Ausnahmen sind im Gesetz und in der Anlage zum Gesetz enthalten.

 

  • FAQs des Bundes 

Der Fragenkatalog des Bundes wird regelmäßig aktualisiert und bietet zahlreiche Antworten, zur Gesetzesauslegung und ob Dienstleistungen oder Fahrzeuge in den Anwendungsfall des Gesetzes fallen. 

 

Leitfäden

  • Ladeinfrastruktur aufbauen (Landesleitfaden) 

Der Leitfaden zum Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur bildet die strategischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Kommunen in sechs übersichtlichen Kapiteln ab:

  • Ladeinfrastruktur aufbauen (Bundesleitfaden) 

Der Leitfaden „Einfach laden in der Kommune“ gibt konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum. Insbesondere führt er in die Themen Vergabe, Ausschreibung und Genehmigungsprozesse ein: 

 

Förderungen für die öffentliche Hand

ElektroMobilität NRW bietet eine Übersicht zu aktuellen Förderprogrammen des Landes.

 

  • Bundesförderprogramme für Ladeinfrastruktur: 

https://nationale-leitstelle.de/foerdern/ 

  • Das Land NRW fördert die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen durch Kommunen: 

https://www.elektromobilitaet.nrw/kommunen/foerderung-fuer-kommunen/#c16234 

  • Das Land NRW fördert die Errichtung von nicht-öffentlich und öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Unternehmen: 

https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen/#c14318 

  • Die genauen Förderbedingungen finden Sie bei der NRW-Bank: 

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15187/nrwbank-elektromobilitaet.html#konditionen 

  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von batterieelektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen:

https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/ 

Marktübersicht Fahrzeuge

Eine nicht abschließende Marktübersicht über Fahrzeuge mit alternativen Antrieben findet sich hier.

Ihr Kontakt

Magdalena Ganser

Projektmanagerin Mobilität

Tel: +49 211 8220 864-18

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