Förder-
möglichkeiten
Zur Förderung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Studien stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Um den Umstieg auf alternative Antriebe im Güter- und Personenverkehr zu erleichtern, werden Unternehmen, Kommunen und kommunale Akteure mit Marktentwicklungsprogrammen sowie Forschungs- und Entwicklungsprogrammen vom Land, Bund und der EU unterstützt.
Förderprogramme vom Land NRW und dem Bund
Im Bereich der Busse und Nutzfahrzeuge unterstützt z. B. der Bund mit Förderprogrammen für Fahrzeuge, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien. Das Bundesprogramm zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr läuft bis Ende 2025.
Mit dem Landesförderprogramm "progres.nrw - klimaneutrale Mobilität" wird der Umstieg auf batterieelektrische LKW hinsichtlich der Ladeinfrastruktur unterstützt:
Gefördert werden Schnellladepunkte für E-LKW (mind. 50 kW pro Ladepunkt). Die Förderung beträgt:
40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (für kleine und mittlere Unternehmen)
20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (für große Unternehmen)
Maximal 50.000 Euro pro Ladepunkt
Die Förderung gilt für nicht-öffentliche und öffentliche Ladepunkte. Die Ladepunkte müssen an einer Betriebsstätte eines Unternehmens errichtet werden, dessen Geschäftszweck nicht hauptsächlich der Verkauf von Ladestrom ist. Auch der Netzanschluss kann hier mitgefördert werden. Die Ausgaben für Batteriespeicher sind ebenfalls zuwendungsfähig, wenn dadurch die benötigte Leistung des Netzanschlusses verringert wird.
Einen umfassenden Überblick zu den verschiedensten Förderprogrammen bietet das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate.
Im Bereich Ladeinfrastruktur für PKW werden mit der Landesförderung progres.nrw Ladepunkte an Mietsgebäuden, Beschäftigtenstellplätzen, in Garagen sowie im öffentlichen und nichtöffentlichen kommunalen Raum gefördert. Auch der Netzanschluss kann subventioniert werden.
Mit „progres.nrw-Klimaneutrale Mobilität“ werden zudem batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M1 für Pflegedienste, N1, N2 und N3 Fahrzeuge für kommunale Zwecke gefördert.
Des weiteren wird die Erstellung individueller Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität durch externe Berater gefördert.
Kleine und mittelständige Unternehmen können ab Mai 2025 ein neues Kreditprogramm der NRW.Bank mit zwei Prozent Zinsverbilligung und bis zu 20 Prozent Tilgungszuschuss nutzen. Förderfähig sind u.a. der Erwerb von Elektrofahrzeugen, deren Umrüstung und Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität. Nähere Informationen sind hier zu finden: NRW.BANK.Invest Zukunft - NRW.BANK
Förderprogramme der Europäischen Union (EU)
Die EU fördert mit ihrem Finanzinstrument Connecting Europe Facility (CEF) wichtige transeuropäische Infrastrukturvorhaben in den Sektoren Verkehr, Energie und digitale Konnektivität. Je nach Schwerpunktbereich verfolgt es unterschiedliche Unterziele. Fördergegenstände sind z. B. Wasserstofftankstellen, Landstromversorgungen, Elektrifizierung von Bahntrassen, Häfen u. v. m..
Horizon Europe (Horizont Europa) ist das zentrale Finanzierungsprogramm der Union für Forschung und Innovation. Es dient der Bekämpfung des Klimawandels, der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU.
Viele Projekte zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben werden auch über das Interreg-Programm gefördert. Interreg, oder wie es offiziell heißt, die „europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union.
Tools
NRW.Energy4Climate unterstützt Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutz und Energiewende mit Online-Rechnern und -Tools zu unterschiedlichen Fachthemen.
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