Am Anfang der Planung von Windenergieanlagen steht die Suche nach geeigneten Standorten. Dazu wird zunächst geprüft, wo eine Windenergienutzung prinzipiell möglich ist. Neben Topografie und Windbedingungen sind insbesondere planungsrechtliche Voraussetzungen zu beachten.
Bisher wird die räumliche Steuerung der Windenergie über eine sogenannte Konzentrationszonenplanung der Kommunen und die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich geregelt. Eine Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bedeutet, dass Windenergieanlagen (WEA) generell im Außenbereich zulässig sind, solange keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Um eine gezielte Steuerung der Windenergie im Außenbereich zu ermöglichen, können Kommunen Konzentrationszonen innerhalb eines gesamträumlichen Planungskonzepts ausweisen. Im Fall einer erfolgten Konzentrationszonenplanung sind WEA grundsätzlich nur noch innerhalb dieser zulässig.
Flächenziele für NRW gemäß WindBG
Mit dem Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) Anfang 2023 hat und wird sich die Planung von Windenergievorhaben grundlegend ändern. So sind den einzelnen Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben worden, die bis spätestens 2032 ausgewiesen werden müssen. Nach dem WindBG muss NRW 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032 als Windenergiegebiete ausweisen. Die Landesregierung plant jedoch, dass bereits Ende 2025 die vorgegebene Landesfläche von 1,8 Prozent – eine Fläche von etwa 61.500 Hektar (ha) – über die sechs Planungsregionen durch regionale Teilpläne für Windenergie ausgewiesen sein soll.
Die Festlegung der jeweils zu erreichenden Flächenziele für die einzelnen Planungsregionen erfolgt im Landesentwicklungsplan, der sich derzeit in der Entwurfsfassung befindet und 2024 in Kraft treten soll. Grundlage für eine Aufteilung bildet die Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUV, die in jeder Region restriktionsarme Flächen identifiziert, die für den Ausbau der Windenergie besonders gut geeignet sind. Sie zeigt, dass rund 3,1 Prozent der Landesfläche ohne entgegenstehende Restriktionen grundsätzlich für den Windenergieausbau nutzbar wären und somit eine planerische Auswahl von Windenergieflächen besteht.
Potenziale für Windenergieflächen in NRW
Aufgrund der regionalen Gegebenheiten haben die Planungsregion Düsseldorf und der Regionalverband Ruhr weitaus geringere Flächenpotenziale als die anderen Regionen. Deswegen müssen diese auch nur 0,46 Prozent, beziehungsweise 1,14 Prozent, ihrer Fläche für Windenergie ausweisen. Bei den anderen Regionen sind es 2,13 Prozent. In absoluten Zahlen muss die Planungsregion Köln mit einer Fläche von 15.682 ha die größte Fläche für Windenergie bereitstellen.
Umsetzung über die Planungsregionen
Um die Windenergiegebiete auszuweisen, überarbeiten alle sechs Planungsregionen aktuell ihre Regionalpläne parallel und nach Vorgaben des Entwurfs des Landesentwicklungsplans. Verfahrensstände zu den jeweiligen laufenden Regionalplanänderungen können hier eingesehen werden: