Akzeptanz und ­Beteiligung bei ­Windkraftanlagen

An der Wertschöpfung von Windenergieanlagen teilhaben

Die Energiewende und der damit verbundene Windenergieausbau sind ein Gemeinschaftsprojekt. Daher ist es essenziell, die Bevölkerung bei der Planung von Windparks frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.

Windenergie wird von einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung unterstützt und positiv bewertet. Eine Studie der Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass 78 Prozent der Bevölkerung die Nutzung und der Ausbau von Windenergie (sehr) wichtig ist. 79 Prozent sind mit Windenergieanlagen (WEA) im Wohnumfeld einverstanden, wenn dort bereits WEA vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, haben 67 Prozent der Menschen kein oder kaum Bedenken gegen den Bau. 

Ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Ausbau der Windenergie ist die Akzeptanz vor Ort. Denn Windenergieanlagen verändern und prägen das örtliche Erscheinungsbild und können als störend empfunden werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt, um Akzeptanz zu sichern und zu stärken, ist die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwohnenden an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen vor Ort.

Wertschöpfung und Handlungsspielräume für Kommunen

Nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 kann jeder Betreiber einer neu errichteten WEA oder einer Bestandsanlage den/der betroffenen Kommune(n) innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte eine Beteiligung von in Summe bis zu 0,2 Cent für jede Kilowattstunde anbieten. Insbesondere bei leistungsstarken WEA entsteht so eine kommunale Einnahmequelle, die je nach Eigenschaft und Standort der WEA 20.000 und 30.000 Euro und mehr pro Jahr einbringen kann. Die Regelung gilt für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 Megawatt. Für geförderte Strommengen nach dem EEG können sich Anlagenbetreiber die Vorjahreszahlungen an die Kommune(n) vom Netzbetreiber erstatten lassen. So wird ein Anreiz für Anlagenbetreiber geschaffen, die freiwilligen Zahlungen nach § 6 EEG anzubieten. Ein Mustervertrag zwischen Kommune und Anlagenbetreiber sowie ein Beiblatt und FAQ mit Erläuterungen sind bei der Fachagentur Wind und Solar einsehbar.

Darüber hinaus fließen seit Juni 2021 90 Prozent der zu zahlenden Gewerbesteuern an die Standortkommune der WEA, die restlichen zehn Prozent an die Kommune, in der die Betreiber ansässig sind. Durch eine Einbindung regionaler Dienstleister während des Baus und Betriebs der WEA profitiert die Kommune indirekt durch weitere Einkommens- und Gewerbesteuern.  

Die Verpachtung von eigenen Flächen stellt für Kommunen eine weitere potenzielle Einnahmequelle durch Windenergieanlagen dar. Darüber hinaus können die Kommune und das Stadtbild durch potenziell anfallende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie Renaturierungen oder die Pflanzung von Baum-Alleen, profitieren. 

 

Finanzielle Beteiligung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW

Das Bürgerenergiegesetz NRW schreibt eine verpflichtende finanzielle Beteiligung für Kommunen sowie dessen Bürgerinnen und Bürger in NRW vor, die sich in direkter Nähe zu neu genehmigten Windenergievorhaben befinden. Dadurch soll ein Teil der Wertschöpfung durch Windenergie der lokalen Bevölkerung zugutekommen und die Akzeptanz in der Umgebung gesteigert werden.

Die Publikation „Das Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ erläutert den Gesetzestext und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Zusätzliche Informationen können auf der Seite Bürgerenergiesetz Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW abgerufen werden. Dort findet sich auch eine detaillierte FAQ-Liste zu Umsetzungsfragen.

Die Bezirksregierung Arnsberg stellt als zuständige Behörde weitere Informationen auf ihrer Homepage bereit.

 

Muster für Beteiligungsvereinbarungen

Konkrete Hilfestellung bei der Verhandlung und der Formulierung ihrer Beteiligungsvereinbarung bietet Vorhabenträgern und Kommunen der Leitfaden „Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW“ und das dazugehörige Muster für Beteiligungsvereinbarungen.

 

Wertschöpfung für Anwohnende

Im Zuge des Bürgerenergiegesetzes NRW ist die finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort für die meisten neu errichteten Anlagen in NRW verpflichtend geworden. Aber es gibt auch die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort selbst aktiv werden. So können sie beispielsweise durch die Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft zu Miteigentümerinnen und Miteigentümer von WEA werden und aktiv mitbestimmen. Durch Flächenpachtmodelle, in denen Bürgerinnen und Bürger sich zusammenschließen und gemeinsam Grundstücke für die WEA verpachten (auch bekannt unter dem Begriff Flächenpooling), können sie mitbestimmen und finanziell profitieren.

Über die weiteren Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung informiert die Publikation „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten“.

Neben finanzieller Beteiligung trägt auch Transparenz und Einbindung der Bevölkerung essenziell zu einer erfolgreichen Akzeptanz bei. Dies erfordert eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung.

Was macht eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung aus?

Grundsätzlich kann die Akzeptanz deutlich gesteigert werden, wenn Betroffene selbst zu Trägerinnen und Trägern sowie Teilhabenden einer Entscheidung werden. Laut einer Studie von Agora Energiewende ist dafür eine Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Vorhabenentwicklung und dem Planungsvorhaben essenziell – und zwar bereits vor der offiziellen Einbindung während des Genehmigungsverfahrens. Für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich drei Partizipationsstufen bei Prozessen unterscheiden:

 

  1. Information, also eine frühzeitige, möglichst vollständige Aufklärung über Vor- und Nachteile des Projekts. Mögliche Maßnahmen sind Informationsveranstaltungen und Vortragsangebote.
  2. Konsultation, also ein aktives Suchen des Dialoges und Meinungsaustausches, das eine aktive Teilhabe ermöglicht. Etwaige Maßnahmen sind Bürgeranhörungen und -befragungen oder Gespräche mit Fachleuten. 
  3. Kooperation, also das Ermöglichen einer Mitentscheidung aller Beteiligten, bei denen Handlungsspielräume des Projekts und etwaige Kompromissmöglichkeiten ausgehandelt werden können. Mögliche Maßnahmen sind hier Mediationen, „Runde Tische“, Bürgergutachten und Zukunftswerkstätten. 

Beteiligungspyramide

Die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern verbessert die Qualität der Entscheidungsfindung und trägt wesentlich zur Akzeptanz des Projekts bei. Ein Risiko hierbei ist, dass innerhalb von Partizipationsmaßnahmen ausgehandelte Kompromisse und Lösungswege im Laufe des Projektes nicht realisierbar sind, beispielsweise aufgrund gesetzlicher oder finanzieller Handlungsspielräume. So kann ungewollt der Eindruck einer „Scheinpartizipation“ entstehen. Die Grenzen der Planungsspielräume sollten deswegen transparent sowie offen kommuniziert und dargestellt werden. 

Aktuelle Publikationen

Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW

Wie sich Windenergie-Vorhabenträger und Standortgemeinden im Sinne des Bürgerenergiegesetzes NRW vertraglich einig werden können.

Jetzt lesen

Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt

Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Damit führt Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Ort ein. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten

Wie Bürger:innen und Kommunen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können

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Handlungsmöglichkeiten für Kommunen beim Windenergieausbau in NRW – ein Einstieg

Kommunen haben verschiedene Möglichkeiten, sich aktiv am Windenergieausbau zu beteiligen, indem sie zusätzliche Flächen ausweisen oder finanziell von der Wertschöpfung vor Ort profitieren. Welche das sind, beschreibt die vorliegende Publikation.

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Jonathan Andraczek

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Portrait des Projektmanagers für Energiewirtschaft Tobias Scholz vor einer großen Glasfront im industriellen Design.

Tobias Scholz

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