Förderung von Vorplanungskosten für Bürgerenergieprojekte
Bürgerenergie
Wie sich Bürgerinnen und Bürger und Kommunen an lokalen Energiewendeprojekten beteiligen können.
Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerke und Kommunen bei allen Fragen rund um das Thema Bürgerenergie.
Die Vorteile der finanziellen Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten liegen auf der Hand: Bürgerbeteiligung schafft Akzeptanz, Transparenz und Mitbestimmung, zugleich ist sie Innovationstreiber und Jobmotor. Sie erhöht die regionale Wertschöpfung, steigert die Akteursvielfalt in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Da die Gewinnmaximierung für viele Bürgerinnen und Bürger nicht an erster Stelle steht, können Bürgerenergieprojekte zudem Potenziale heben, die ohne ihre finanzielle Beteiligung möglicherweise ungenutzt bleiben würden.
NRW.Energy4Climate unterstützt Bürgerenergieakteure und Kommunen bei Projektvorhaben und Beteiligungskonzepten
Die Landesgesellschaft steht Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerken und Kommunen als Ansprechpartnerin bei allen Fragen zum Thema Bürgerenergie zur Seite. Sie berät zu gängigen Beteiligungskonzepten, informiert in Veranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen und veröffentlicht weiterführende Publikationen. Sie unterstützt Akteure zudem bei der Vernetzung mit Partnern aus Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Bundesgebiet.
Darüber hinaus beobachtet NRW.Energy4Climate Trends und identifiziert Handlungsbedarfe auch in innovativen Bereichen wie Crowdinvesting, Energieeffizienz-Contracting, gemeinschaftlicher Eigenverbrauch oder Energy Sharing. Des Weiteren begleitet die Landesgesellschaft den nationalen und internationalen Austausch zu Bürgerenergiethemen und Konzepten finanzieller Beteiligung an Energiewendeprojekten.
Bürgerenergiegesetz NRW stärkt Akzeptanz und Teilhabe
Das Bürgerenergiegesetz NRW macht die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen seit 2023 bei neuen Windenergieprojekten zur Pflicht. Informationen zum Gesetz und zu möglichen Beteiligungskonzepten finden interessierte Akteure zum Beispiel in den Broschüren „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ und „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten“.
Im Rahmen des Gesetzes stehen viele Kommunen und Vorhabenträger vor der Aufgabe, eine gemeinsame Beteiligungsvereinbarung auszuhandeln. Mit dem „Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung“, der auch ein entsprechendes Vertragsmuster umfasst, bietet NRW.Energy4Climate Hilfestellung bei der vertraglichen Einigung.
Bei Fragen zum Bürgerenergiegesetz schreiben Sie uns gerne an.
Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Projekte in der Vorplanungsphase
Mit dem Bürgerenergiefonds NRW steht Bürgerenergieinitiativen aus Nordrhein-Westfalen seit Ende des Jahres 2024 ein neues Förderinstrument zur Verfügung. Damit können die Vorplanungskosten von Projekten zur nachhaltigen Stromerzeugung mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden. Es handelt sich dabei um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss - bei erfolgreicher Umsetzung, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der zuständigen NRW.Bank.
Bei Fragen zum Bürgerenergiefonds oder zur Vereinbarung eines Vorab-Gesprächs vor der Antragstellung schreiben Sie uns gerne an.
Aktuelle Publikationen

Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt
Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Damit führt Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Ort ein. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten
Wie Bürger:innen und Kommunen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können
Ihr Kontakt

Mirco Sieg
Fachexperte Finanzielle Beteiligung und Bürgerenergie
Tel: +49 211 8220 864-73
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