Bürgerenergie

Wie sich Bürger:innen an lokalen Projekten zur Energiewende beteiligen können

Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate unterstützt Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerke und Kommunen bei allen Fragen rund um das Thema Bürgerenergie.

Die Vorteile von Bürgerbeteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten liegen klar auf der Hand: Bürgerenergie schafft Akzeptanz, Transparenz und Mitbestimmung, zugleich ist sie Innovationstreiber und Jobmotor. Sie erhöht die regionale Wertschöpfung, steigert die Akteursvielfalt in der Energiewende und nutzt in besonderem Maße das Know-how der Menschen vor Ort. Da die Gewinnmaximierung für viele Bürger:innen nicht an erster Stelle steht, kann sie zudem Potenziale heben, die ohne die finanzielle Beteiligung der Bürger:innen möglicherweise ungenutzt bleiben würden.

Rund ein Drittel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland stammt heute aus Anlagen in Bürgerhand. Dies umfasst neben Solaranlagen auf Wohnhäusern von Einzelpersonen auch Windparks, Bioenergieanlagen und große Photovoltaik-Freiflächen im Besitz von Bürgerenergiegesellschaften.

 

 

NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen und Bürgerenergieakteure bei ihren Projektvorhaben

 

Die Landesgesellschaft steht Gründungsinitiativen, Unternehmen, Stadtwerken und Kommunen als Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Thema Bürgerenergie zur Seite. Sie informiert und berät interessierte Akteur:innen, beobachtet Trends und identifiziert Handlungsbedarfe auch in innovativen Feldern wie Crowdinvesting, Energieeffizienz-Contracting, gemeinsamer Eigenverbrauch oder Energy Sharing. Zu den Angeboten zählen unter anderem die Initialberatung zu Beteiligungskonzepten, Geschäftsmodellen und Förderinstrumenten sowie die Unterstützung und Vernetzung bei der Initiierung von Bürgerenergieprojekten vor Ort.

Zu den Angeboten der Landesgesellschaft zählen zudem Workshops, Fachveranstaltungen und Online-Formate, die den individuellen Wissensaustausch im Themenfeld Bürgerenergie begleiten und die Vernetzung unter den Beteiligten in Nordrhein-Westfalen weiter verbessern. Zudem begleitet NRW.Energy4Climate auch den nationalen und internationalen Austausch zu Bürgerenergiethemen und Konzepten finanzieller Beteiligung an Energiewendeprojekten.

Aktuelle Publikationen

Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt

Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Damit führt Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Ort ein. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten

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Förderung von Vorplanungskosten für Bürgerenergieprojekte

Ihr Kontakt

Mirco Sieg

Fachexperte Finanzielle Beteiligung und Bürgerenergie

Tel: +49 211 8220 864-73

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