Beratungsangebote und Veranstaltungen
Kommunale Wärmeplanung
Ein strategisches Planungsinstrument zur Umsetzung der Wärmewende
Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung strategisch anzugehen.
Transformation des Wärmesektors durch kommunale Planung
Eine strukturierte und integrierte Gestaltung des Wärmesektors kann nur im abgestimmten Zusammenspiel der wesentlichen Akteure gelingen. Neben den Kommunen sind auch Gebäude- und Energiewirtschaft sowie Industrie und Investoren in den Transformationsprozess eingebunden. Es liegt jedoch in der Hand der Kommunen, die hoheitlichen Aufgaben und Entscheidungen für die zukünftige Flächennutzung und Ausgestaltung der Wärmewende vor Ort zu treffen und die kommunalen Wärmepläne zu verabschieden.
Vorgehen bei der kommunalen Wärmeplanung
Eine umfassende, räumlich verortete Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung bildet mit der Ermittlung gegebener Potenziale für Energieeinsparungen sowie für den Einsatz Erneuerbarer Energien die Basis der Wärmeplanung. Darauf aufbauend werden verschiedene Szenarien entwickelt, wie der künftige Wärmebedarf klimaneutral gedeckt werden kann. Dabei werden individuelle Zielsetzungen und lokale Strategien für den jeweiligen Standort berücksichtigt. Für das gesamte Stadtgebiet wird ein Wärmeplan entwickelt, der die zukünftige Wärmeversorgung für verschiedene Zonen bzw. Eignungsgebiete mithilfe bedarfsgerechter Maßnahmen beschreibt. Dieser Maßnahmenkatalog zeigt auf, wie das Ziel erreicht werden kann und welche zeitliche Abfolge dabei vorgesehen ist.
FAQ - Grundlagen zur Kommunalen Wärmeplanung
Was bedeutet die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für Kommunen?
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird den kommunalen Gebietskörperschaften ein strategisches Planungsinstrument an die Hand gegeben, um die Wärmewende individuell und standortspezifisch zu gestalten. Die Kommunen können die Wärmeplanung selbst übernehmen oder mithilfe von geeigneten Dienstleistenden erstellen lassen. Es liegt jedoch bei den Kommunen, die Wärmeplanung zu verantworten und den Wärmeplan zu erlassen. Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben der Kommunen können die Wärmepläne schließlich verbindlich festgelegt werden, beispielsweise durch eine kommunale Satzung, und damit weitgehend Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur geschaffen werden.
Wann ist mit einer Verpflichtung in NRW zu rechnen?
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde Ende 2023 vom Bundestag verabschiedet und ist mit dem 01.01.2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Länder, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung umzusetzen. Im Anschluss werden die Länder die Kommunen durch ein Landesgesetz verpflichten, die Wärmeplanung für ihr Gebiet durchzuführen. In Nordrhein-Westfalen ist für die erste Jahreshälfte 2024 die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die kommunale Wärmeplanung vorgesehen.
Welche Kommunen sind von der Verpflichtung betroffen?
Alle Kommunen sind verpflichtet eine Wärmeplanung durchzuführen. Die Wärmepläne sollen in Großstädten (ab 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber wird es im Landesgesetz NRW weitere Ausführungen geben.
Kann die Wärmeplanung auch regional, also kommunenübergreifend durchgeführt werden?
Interkommunale Zusammenarbeit und die Erstellung von kommunenübergreifenden Wärmeplänen können gerade im ländlichen Bereich sehr sinnvoll sein, da gerade kleinere Kommunen nicht ausreichend personelle Kapazitäten haben, um den Prozess der Wärmeplanung zu steuern und ausreichend zu begleiten. Auch die Unterstützung und gegebenenfalls die Übernahme der Koordination von Seiten der Kreise kann dafür eine gute Lösung darstellen. Teilweise bedingt auch die Größe und Lage von Wärmeinfrastruktur und die Hebung von Potenzialen der Erneuerbaren Energie und Abwärme eine kommunenübergreifende, regionale Planung und Entwicklung.
Wie können Landkreise ihre Kommunen unterstützen?
Landkreise können unabhängig von der Förderung ihre kreisangehörigen Kommunen bei der Beantragung und Durchführung von Fördervorhaben unterstützen.
Die Aufträge an die externen Dienstleister zur Erstellung der KWP müssen jedoch von den jeweiligen Kommunen erteilt werden, welche als Antragstellende/Zuwendungsempfänger auftreten. Es macht dabei durchaus Sinn, den/die Dienstleister abgestimmt zu beauftragen, um Synergien nutzen zu können. Hier kann der Landkreis unterstützen mit Erläuterung der erforderlichen Arbeitsschritte, zur-Verfügung-stellen von Vorlagen für Dokumente u. ä. Wichtig ist aus Sicht der Förderung, dass die Zuwendungsempfänger die Aufträge für förderfähige Leistungen vergeben, die Erreichung der Förderziele sicherstellen und die Rechnungsempfänger sind. Der Landkreis darf sie dabei in jedem Schritt unterstützen (ZUG, April 2023).
Weitere Aufgaben, die die Landkreise übernehmen können, sind die Koordination eines gemeinsamen, interkommunalen Vorgehens, die Kommunikation mit den jeweiligen Akteuren in der Region, die Zusammenführung der Ergebnisse in Form einer übergeordneten Planung, die Erstellung und Pflege einer GIS-basierten Datenbank (Digitaler Zwilling), die die Ergebnisse darstellt und weitere Entwicklungen fortschreibt.
Vorbereitung auf die kommunale Wärmeplanung
Was können Kommunen tun, um gut vorbereitet zu sein?
Die Kommunen können die Koordination für das „Projekt Wärmeplanung“ organisieren, das heißt personelle Ressourcen bereitstellen und eine Taskforce „Wärmeplanung“ mit Einbindung aller relevanten Abteilungen aufstellen. Des Weiteren können sie mit den externen Akteuren wie Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie in Kontakt treten, um Potenziale für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Abwärme für eine dekarbonisierte Zukunft zu ermitteln und Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren. Um generell die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung voranzutreiben, sollte zudem politische Unterstützung eingeholt werden, z. B. in Form von Ratsbeschlüssen, um Handlungssicherheit für das weitere Vorgehen zu erzielen. Weitere Informationen unter: Orientierungshilfe zur kommunalen Wärmeplanung – Baustein 1.
Kommunen können vorab Daten zusammentragen, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung benötigt werden. Das LANUV stellt im Wärmekataster NRW räumliche Informationen zu Wärmebedarfen, dem Ausbaustand (Status quo) der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor sowie der aktuellen Versorgungssituation in interaktiven Karten zur Verfügung. Auch hinsichtlich der Potenziale klimafreundlicher Wärmebereitstellung liefert das System einen guten ersten Überblick, der im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Wärmestudie NRW um weitere Informationen erweitert wird.
Auch die Sichtung und Analyse von eigenen Daten, beispielsweise zum kommunalen Gebäudebestand, und der Aufbau einer geeigneten Datenbank (Geoinformationssystem, GIS), können den Aufwand bei externen Dienstleistungen verringern und so Geld und Zeit einsparen.
Wo finden Kommunen fachliche Unterstützung?
Auf Landesebene gibt es die Möglichkeit der Initialberatung durch das Team von NRW.Energy4Climate, die Unterstützung durch Klimanetzwerker:innen vor Ort sowie weitere Angebote des Kompetenzzentrums Wärmewende NRW, wie aktuelle Online-Seminare und Vorträge zu dem Thema. Auch die Vernetzung der Kommunen auf Kreis- oder Regionalebene und Hilfestellungen zur Projektorganisation werden von der NRW.Energy4Climate angeboten. Die Datenangebote des LANUV werden bei Bedarf und Kapazität in regionalen Workshops vorgestellt. Die Hintergründe werden im Wärmekataster NRW unter den Fachdateninformationen und in den Fachberichten zu den Potenzialstudien erläutert. Für Rückfragen steht das LANUV zur Verfügung.
Auch auf Bundesebene gibt es weitere Unterstützungsangebote durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Kommunen?
Eine finanzielle Unterstützung erfolgte 2023 über den Bund im Rahmen der Förderung der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) zur kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie. Aktuelle Informationen zur Weiterführung der Förderung bzw. zur Haushaltsperre finden Sie unter: klimaschutz.de.
Sobald das Landesgesetz zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung in NRW Ende 2024 in Kraft tritt, wird es eine finanzielle Unterstützung des Landes NRW für die Kommunen zur Umsetzung der Wärmeplanung geben. Jede Gemeinde erhält insgesamt 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohner:in für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans. Auch für die Fortschreibung der Wärmepläne sind Belastungsausgleiche geplant. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der FAQ-Liste.
Über das BAFA kann zudem eine Förderung für den Neubau von Wärmenetzen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beantragt werden.
Vorgehen und Umsetzung
Wo stehen die Kommunen in NRW bei der kommunalen Wärmeplanung?
Um eine Übersicht zum Status Quo der kommunalen Wärmeplanung zu bekommen, führt NRW.Energy4Climate Umfragen unter den Kommunen in NRW durch. Das Ergebnis der ersten Umfrage aus November 2023 zeigt, dass viele Kommunen noch am Anfang des Prozesses stehen, sich aber bereits intensiv mit dem Thema befassen. 70 Prozent der teilnehmenden Kommunen haben die Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt. Der überwiegende Teil wurde auch bereits bewilligt. Weitere zehn Prozent haben ohne eine Förderung mit der Wärmeplanung begonnen. Die übrigen 20 Prozent der Kommunen gaben an, erst einmal abzuwarten, bis der gesetzliche Rahmen mit dem Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung geschaffen wurde. Weitere Details der Umfrageergebnisse finden Sie hier.
Die Umfrage wird in regelmäßigen Abständen wiederholt, um den Fortschritt in der kommunalen Wärmeplanung zu dokumentieren und den jeweiligen Unterstützungsbedarf bei den Kommunen abzufragen. Die Ergebnisse werden an dieser Stelle jeweils aktualisiert veröffentlicht.
Gibt es eine konkrete Methodik und Vorgehensweise für die Wärmeplanung?
Die Methodik zur Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung untergliedert sich laut Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetz in die folgenden Phasen:
- Beschluss oder Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung
- Eignungsprüfung des beplanten Gebiets auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für ein solches Gebiet oder Teilgebiet kann eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden. (§ 14)
- Bestandsanalyse in räumlicher Darstellung des Gebäudebestands nach Gebäude- und Siedlungstypen und Baualtersklassen, inklusive der entsprechenden Daten zu Energieverbrauch oder -bedarf, auch aus den Bereichen Prozesswärme und gewerblicher Wärmebedarf. Zudem die Beheizungsstruktur der Gebäude sowie die zentrale Wärme- und Kälteinfrastruktur (Netze, Speicher etc.). (§ 15)
- Potenzialanalyse zur Ermittlung von Wärmebedarfsreduktionen sowie quantitativ und räumlich differenziert die im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung. (§16)
- Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios für das Jahr 2045 (inkl. Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040.). Es beschreibt dielangfristige Entwicklung der Wärmeversorgung, die im Einklang mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete stehen muss. (§17)
- Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Ziel ist eine möglichst kosteneffiziente Versorgung des jeweiligen Teilgebiets auf Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen, welche Wärmeversorgungsart sich für das jeweilige beplante Teilgebiet besonders eignet. (§18)
- Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr. Darstellung der Wärmeversorgung ausschließlich auf Grundlage von Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme. (§19)
- Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen, mit von der planungsverantwortlichen Stelle unmittelbar selbst zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen sowie durch weitere Akteure zu identifizieren. Zur Umsetzung kann die planungsverantwortliche Stelle entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Personen oder Dritten abschließen. (§20)
Weitere begleitende Schritte sind die Entwicklung einer internen Organisationsstruktur und der Festlegung entsprechender Zuständigkeiten mit klar definierten Verantwortlichkeiten, die Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Akteure, insbesondere der Energieversorger, das Erstellen einer räumlich verorteten Datenstruktur/-bank (GIS) inkl. eines Monitoring-Konzepts für die Verfolgung der Zielerreichung (Top-down und Bottom-up). Schließlich bedarf es einer entsprechenden Kommunikationsstrategie und der Verabschiedung des Wärmeplans ggf. mit rechtlicher Außenwirkung.
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Welche Datengrundlagen stehen im Energieatlas NRW zur Verfügung?
Der Energieatlas NRW liefert im Wärmekataster einen breiten Fundus an Informationen zum Status quo von Wärmebedarfen (Raum- und Prozesswärme), Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor sowie zur bestehenden Energieversorgung und -infrastruktur (z. B. bestehende Wärmenetze). Außerdem werden die Potenziale klimafreundlicher Energien ausgewiesen.
Neben der Kartenanwendung im Wärmekataster kann ein Großteil der Daten heruntergeladen werden.
Im Zuge der aktuell laufenden Wärmestudie werden in den kommenden Monaten weitere Daten zu Stand und Potenzialen im Wärmemarkt ermittelt. Diese Daten werden sukzessive in das Wärmekataster eingepflegt.
Rückfragen zu den Inhalten im Wärmekataster richten Sie bitte an den zuständigen Fachbereich des LANUV.
Welche Daten und Informationen weiterer Akteure gibt es in NRW?
Neben dem LANUV hält der Geologische Dienst hilfreiche Informationen zu den lokalen und regionalen Potenzialen der Geothermie (oberflächennahe, mitteltiefe bis tiefe) bereit. Diese helfen für eine Abschätzung der möglichen Wärmeversorgung mittels Erdwärme (Sonden, Tiefenbohrungen etc.) vor Ort. Kommunen können Daten zu bestehenden Heizungsanlagen bei den lokalen Schornsteinfegern anfragen. Diese sind in Bezirken organisiert. Um lokale Wärmebedarfe oder -verbräuche zu erfassen, die über leitungsgebundene Wärmequellen wie Fernwärme oder Gas gedeckt werden, können Kommunen direkt auf die Energieversorgungsunternehmen zugehen.
Weitere Potenziale könnten im Rahmen lokaler Untersuchungen ermittelt werden. Umfangreiche Informationen zu Wasser und Abwasser, möglicherweise als lokale Wärmequelle, können über das Informationssystem ELWAS WEB abgerufen werden. Auch die lokalen Betreiber von Abwasserkanälen und Kläranlagen können weitere hilfreiche Daten zusteuern.
Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung nach § 11 verpflichtet relevante Akteure wie Wärmeversorger oder Bezirksschornsteinfeger zur Auskunftserteilung und Weitergabe der verfügbaren Informationen zu Heizungsart und -alter, Energieträger, Leistung, und Verbräuchen.
Insbesondere auf lokaler Ebene können neben den aufgelisteten Akteuren und Quellen weitere hilfreiche Informationen bei lokalen Akteuren wie Landwirten, Gewerbetreibenden und Industrieunternehmen zur Verfügung stehen.
Ist das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung verbindlich umzusetzen?
Um die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, ist es sinnvoll, kommunalen Wärmeplänen eine gewisse Verbindlichkeit zuzuschreiben. Denn eine kommunale Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung kann als verbindliches Instrument, abgestimmt und öffentlich kommuniziert ggf. besser umgesetzt werden. Festlegungen aus der Wärmeplanung können mit Hilfe kommunaler Satzungen z.B. zu Wärmenetzgebieten einen höheren Grad der Verbindlichkeit erreichen.
Müssen die kommunalen Wärmepläne auch fortgeschrieben werden?
Zur Erreichung der Ziele ist es erforderlich, die Wärmepläne fortzuschreiben und an geänderte Bedingungen oder bereits erreichte Teilziele anzupassen. Eine Fortschreibung ist laut WPG spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.