Flächen für Windkraftanlagen
Windenergie
Essenzieller Baustein für eine erfolgreiche Energiewende in NRW.
Die Windenergie ist im Industrieland Nordrhein-Westfalen ein unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Energiewirtschaft. Etwa die Hälfte des erneuerbaren Stroms in Deutschland wird bereits heute durch Windenergieanlagen erzeugt.
In NRW sind bislang fast acht Gigawatt (GW) Windenergieleistung installiert. Damit liegt NRW im Bundesdurchschnitt nach Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein auf dem 4. Platz. Langfristig ist nach dem aktuell gültigen Netzentwicklungsplan von 2023 eine installierte Gesamtleistung von etwa 15-17 GW vorgesehen, um die Industrie und Wirtschaft in NRW mit grünem Strom zu versorgen.
Sowohl der niedrige Flächenverbrauch pro erzeugter Kilowattstunde Strom als auch die niedrigen Stromgestehungskosten machen den erneuerbaren Energieträger für eine erfolgreiche Energiewende unverzichtbar.
Derzeit drehen sich 3.838 Windräder mit einer Gesamtleistung von 7.892 MW in NRW (gemäß LANUV Energieatlas, Stand Februar 2025).
Ausbau der Windenergie
Der weitere Ausbau der Windenergie ist stark an die Flächenverfügbarkeit des am dichtesten besiedelten Flächenbundesland Deutschlands gebunden. Bis 2032 müssen dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) entsprechend in NRW 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Um den Windenergieausbau in NRW voranzubringen und das selbstgesteckte Ziel von mindestens 1.000 neuen Windenergieanlagen bis Ende 2027 zu erreichen, hat die Landesregierung die Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt.
Die Task Force führt die für den Windenergieausbau relevanten Ressorts und Ministerien zusammen und soll Empfehlungen und konkrete Maßnahmen vorlegen. Die Arbeit teilt sich dabei in drei Unterarbeitsgruppen auf: Die Bereitstellung von mehr Flächen, die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Beteiligung von Bürger:innen und die Entwicklung von Förderungen. Darüber hinaus veröffentlicht die Task Force auf ihrer Website weitere Informationen für Kommunen und Bürger:innen.
In der Planungskarte Wind visualisiert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bereits bestehende Windenergieprojekte und Flächenpotenziale für NRW.
Auf ausgewiesenen Windenergieflächen können Anlagen nach erfolgter Genehmigung errichtet werden. Aufgrund einer Vielzahl an zu prüfenden Kriterien zum Schutz von Mensch und Natur benötigte der vielschichtige Genehmigungsprozess in den letzten Jahren im Bundesdurchschnitt zwei Jahre. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer in NRW sank im Jahr 2024 auf 16,7 Monate von 25,1 Monaten im Jahr 2023. Durch beschleunigte Verfahren und eine Ausweisung von Flächen in den Regionalplänen ist in den nächsten Jahren mit weiteren Beschleunigungen in den verschiedenen Schritten beim Bau von Windenergieanlagen zu rechnen.
Nach der Errichtung der Windenergieanlage lässt sich diese ungefähr 20 Jahre betreiben. Danach kann ein Weiterbetrieb technisch und wirtschaftlich geprüft werden. Ist ein Weiterbetrieb nicht möglich, folgen Repowering-Maßnahmen oder Rückbau und Recycling.