Mieterstrom

Solarstrom auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern erzeugen und direkt vor Ort nutzen.

Während Photovoltaikanlagen bereits auf vielen Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern installiert sind, werden die vorhandenen Dachflächen von Mehrparteienhäusern bisher zu wenig genutzt. Diese Dächer bieten aber ein großes Potenzial für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und ermöglichen zugleich die Partizipation der Mieter:innen.

Seit einigen Jahren versucht der Gesetzgeber, die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom vor Ort auch auf Mehrfamilienhäusern attraktiver zu machen. Hierzu wurde in dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2017 erstmals eine zusätzliche Förderung für die Belieferung von Mietenden mit Solarstrom vom Dach gesetzlich verankert. Im Rahmen der Novellierungen des EEG wurde über die Jahre der gesetzliche Rahmen weiter angepasst, die Ausbauzahlen sind jedoch weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das liegt zum einen an den Anforderungen an die technischen Anschlussbedingungen vor Ort, besonders in Bestandsgebäuden, und zum anderen an den umfangreichen energiewirtschaftlichen Pflichten, die derzeit noch mit einer Belieferung von Letztverbraucher:innen einhergehen.

 

 

Photovoltaik in die Stadt bringen und Teilhabe ermöglichen

 

Für Mieter:innen gestaltet sich die Partizipation an der Energiewende somit weiterhin schwierig. An der Akzeptanz der Mietenden liegt es laut einer aktuellen Umfrage aber nicht: Zwei Drittel der befragten Mieter:innen ständen dem Mieterstrom positiv gegenüber. Auch die Immobilienbesitzer:innen hätten laut Umfrage ein Interesse daran, ihren Mietenden grünen Strom vom Dach anzubieten.

FAQ zu Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern

Wie ist Mieterstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert?

Nach dem EEG handelt es sich bei Mieterstrom um Strom, der in einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an die dort wohnenden Mieter:innen, den Letztverbraucher:innen also, geliefert wird.

Wie werden PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern gefördert?

Die Förderung ist aktuell aufgrund der angespannten Haushaltslage ausgesetzt. Sobald wieder Mittel zur Verfügung stehen, ist geplant, die Förderung wieder aufzunehmen.

PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern können wie jede andere Anlage auf einem Gebäude gefördert werden. Mehr Informationen dazu befinden sich auf der Seite Photovoltaik auf und an Gebäuden.

Werden die Mieter:innen mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann der genutzte Solarstrom mit einem Mieterstromzuschlag vergütet werden. Die gesetzlichen Vorgaben umfassen u. a.:

  • Der erzeugte Mieterstrom wird in dem Gebäude oder Quartier verbraucht, ohne das öffentliche Stromnetz zu nutzen.
  • Der Mieterstromlieferant muss mit den Mieter:innen einen Mieterstromvertrag über die vollständige Belieferung mit Strom abschließen. Wird von der PV-Anlage zu wenig Strom erzeugt, muss der Mieterstromlieferant demnach den Reststrom von einem externen Stromlieferanten beziehen.
  • Der Strompreis muss 10 Prozent unterhalb des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs liegen.

Die Umsetzung des Mieterstrommodells kann auch von Dritten durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auch von einem Lieferkettenmodell oder Contracting gesprochen.

Der Mieterstromzuschlag liegt für das Jahr 2023 zwischen 1,67 und 2,67 Cent pro kWh. Die Betreiber von geförderten Mieterstrommodellen erhalten demnach neben dem Bezugspreis, den die Mieter:innen für den gelieferten Strom entrichten müssen, eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom und den im Gebäude an Letztverbraucher:innen gelieferten grünen Strom.

Bestehen über das EEG hinaus weitere Fördermöglichkeiten?

Mieterstromvorhaben in Bestandsgebäuden scheitern in der Praxis häufig an den hohen Kosten für die Instandsetzung der Hauselektrik, um die Belieferung innerhalb des Gebäudes gesetzeskonform umzusetzen.

 

In NRW kann mit dem Förderbaustein „Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage“ über progres.nrw die Modernisierung der Hauselektrik von Mehrparteienhäusern mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden, sofern sie gemeinsam mit einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mindestens 30 Kilowattpeak umgesetzt wird.

Was sind die Herausforderungen bei Mieterstromprojekten?

Als zentrale Hemmnisse werden häufig die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beim geförderten Mieterstrom genannt. Die Komplexität der Berichts- und Meldepflichten sowie die Anforderungen, die an die technischen Bedingungen für den Anschluss und die Messung gestellt werden, erschweren die Entwicklung dieses Geschäftsfelds für die Wohnungswirtschaft.

 

Um ihre Mieter:innen trotzdem mit Erneuerbaren Energien vom Dach zu versorgen, setzen einige Wohnungsunternehmen und Vermieter:innen auf spezialisierte Energiedienstleister, die dabei die energiewirtschaftlichen Pflichten der Belieferung übernehmen. Diese Dienstleister stehen aber vor der Herausforderung, dass es kaum standardisierte Prozesse – beispielswiese bei den Netzbetreibern – gibt.  

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Jonas Klamka

Projektmanager Energiewirtschaft

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