- Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt.
- Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die in ihrem/seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen einzuhalten sowie sich bei seinem Handeln an den Werten der Integrität, Fairness und dem Grundsatz der Transparenz zu orientieren.
- NRW.Energy4Climate bekennt sich insbesondere zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Sie verpflichtet sich, jedem kartellrechtswidrigen Verhalten im Rahmen oder im Umfeld seiner Aktivitäten aktiv entgegenzutreten.
- Interessenskonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten sind zu vermeiden.
- Die Teilnehmenden der Gremien und Arbeitsgruppen gehen fair und vertrauensvoll miteinander um und streben eine regelmäßige Teilnahme und kontinuierliche Mitarbeit in den Gremien und Arbeitsgruppen an.