Land NRW fördert das Energie-Monitoring in Nichtwohngebäuden

14.08.2023

Das Energie-Monitoring in Nichtwohngebäuden spielt eine entscheidende Rolle, um Potenziale für Energieeffizienz und frühzeitig mögliche Störungen rund um die Energieversorgung im Gebäude zu erkennen. Dadurch können der Energieverbrauch gesenkt und Effizienzstandards eingehalten werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Energie-Monitoring in Nichtwohngebäuden mit der „Förderung von Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden“. Dies umfasst unter anderem die finanzielle Unterstützung für Konzepte, Umsetzung und Projektmanagement für das Energie-Monitoring sowie für Hardware wie Messgeräte, Zähler, Sensoren und auch für die entsprechende Software. Die Förderung erstreckt sich auch auf Messdienstleistungen sowie Überwachung und Dokumentation. Es können bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

 

Weitere Informationen zur Förderung sowie Antragstellung finden Sie hier.

 

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Auszeichnungsprojekts „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW“. Ein Antrag auf die Förderung ist exklusiv für die ausgezeichneten Nichtwohngebäude möglich. Das Bewerbungsformular sowie die Checkliste der Anforderungen finden Sie unter energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/initiativen-fuer-waerme-und-gebaeude-in-nrw/auszeichnung-nichtwohngebaeude.