Neben Wohngebäuden spielen auch Nichtwohngebäude (NWG) eine wichtige Rolle bei der Reduzierung von Treibhausgasen und der Erfüllung der Klimaschutzziele. Aus diesem Grund fördert das Land NRW mit dem Projekt „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW“ den Neubau und die Sanierung energieeffizienter Nichtwohngebäude und zeichnet besonders gelungene Beispiele aus.
In NRW gibt es rund 460.000 beheizte NWG wie Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude. Der Heizwärmebedarf wird zu 75 Prozent noch über Gas oder Öl gedeckt, auf Erneuerbare Energien entfallen lediglich 15 Prozent. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie setzt sich mit der Auszeichnung besonders guter Beispiele für ein energieeffizientes Bauen und Sanieren von NWG in Nordrhein-Westfalen ein. Das damit verbundene Potenzial kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis spätestens 2045 leisten.
Ziele und Anforderungen von Nichtwohngebäuden
Ziel des Projektes ist es einerseits bereits bestehende klimafreundliche Gebäude auszuzeichnen, um das Engagement der Beteiligten zu würdigen. Andererseits sollen Anreize für weitere Projekte geschaffen werden, indem die technischen Lösungen der Vorzeigeprojekte und Erfahrungen der Projektbeteiligten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Anforderungen für die Auszeichnung als energieeffizientes NWG betreffen beispielsweise die verursachten CO₂-Emissionen im Betrieb, den Wärmeschutzstandard der Gebäudehülle und die lokale Stromerzeugung. Ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien in den Bereichen ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität runden das Profil eines energieeffizienten NWG ab.
Um die unterschiedlichen Gegebenheiten in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäusern zu berücksichtigen und auch bestehenden NWG eine Chance für eine Auszeichnung zu bieten, unterscheiden sich sowohl die Anforderungen für Neubau- und Bestandsgebäude als auch die geforderten Standards je nach Nutzungsart. Die spezifischen Kriterien für ein Projektvorhaben finden Sie in der Projektinformation.
Förderung für das Energie-Monitoring nach progres.nrw
Energie-Monitoring spielt in Nichtwohngebäuden eine zentrale Rolle, um Optimierungs- und Einsparpotenziale zu identifizieren und mögliche Störquellen frühzeitig zu erkennen. Dies trägt zur Senkung der Energiekosten bei und unterstützt zudem die Einhaltung von Energieeffizienzstandards.
Mit dem Programm „Förderung von Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden“ unterstützt das Land NRW Umsetzungskonzepte, Projektsteuerung und -betreuung, sowie Hardware, Messgeräte, Zähler, Sensoren und dazugehörige Software. Förderfähig sind auch Messdienstleistungen sowie Monitoring und Dokumentation.
Ein Antrag auf die Förderung gemäß der Förderrichtlinie „progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik“ ist exklusiv für die ausgezeichneten Nichtwohngebäude möglich. Weitere Informationen zur Höhe der Förderung sowie zu den förderfähigen Einzelbestandteilen des Energie-Monitorings finden Sie hier.