Windenergieausbau in Kommunen: Fachtagung zeigt Handlungsoptionen auf

30.01.2023

Damit die Energiewende gelingt, muss der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen massiv beschleunigt werden. Den Kommunen kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, da hier Vorhaben geprüft und genehmigt werden. Um die Kommunen dabei bestmöglich zu unterstützen, fand heute (30. Januar 2023) in Duisburg die Fachtagung „Windenergieausbau in NRW“ statt. Eingeladen hatten der Städte- und Gemeindebund NRW, der Landkreistag NRW, der Städtetag NRW, die Kommunal Agentur NRW und NRW.Energy4Climate.

Der Bund gibt mit dem Wind-an-Land-Gesetz die Flächenziele für den Ausbau der Windenergie klar vor: Bis 2027 sind mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen, bis 2032 1,8 Prozent. Um diese Flächenziele zu erreichen, muss das Land NRW spätestens bis zum 31. Mai 2024 den Landesentwicklungsplan anpassen und bis spätestens zum 31.12.2027 seine Regionalpläne.

 

Die Schritte, die in den kommenden Monaten in NRW auf dem Weg zu mehr Stromerzeugung aus Windenergie geplant sind, erläuterten auf der Fachtagung Expert:innen aus den beteiligten Landesministerien und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). NRW.Energy4Climate und die Kommunal Agentur NRW gaben den anwesenden Mitarbeiter:innen in kommunalen Planungsämtern, Genehmigungsbehörden und Immissionsschutzbehörden vertiefende Informationen zur aktiven Gestaltung der anstehenden Prozesse durch die Kommunen – zum Beispiel im Bereich „Akzeptanz und Bürgerbeteiligung“.

 

Dr. Alexandra Renz,  Leiterin der Gruppe Landesplanung im NRW-Wirtschaftsministerium, erläuterte, wie die Landes- und Regionalplaner den Ausbau der Windenergie steuern wollen und verweist darauf, dass Kommunen sich in diese Planungsprozesse einbringen können.

 

Dagmar Lamberth und Christoph Piel vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung stellten die Systematik des neuen Planungsrechts vor. Denn das Wind-an-Land-Gesetz macht auch neue bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen notwendig. Und auch die Artenschutzbelange im Planungs- und Genehmigungsverfahren stehen weiterhin im Fokus, wie Dr. Ernst-Friedrich Kiel aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr deutlich machte.