Regionale Wirtschaftsförderung: Land beschleunigt nachhaltige Transformation der Wirtschaft in strukturschwachen Regionen
18.04.2024
Ministerin Neubaur: Optimierte Förderrichtlinie ist wichtiges Signal für attraktive, wettbewerbsfähige Standorte in Nordrhein-Westfalen
Bei der Transformation hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen nimmt das Land besonders auch strukturschwache Regionen in den Blick. Um die Attraktivität der Standorte gezielt zu steigern und den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft vor Ort zu beschleunigen, hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium die Richtlinie zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung überarbeitet. Die Richtlinie ist am Mittwoch, 17. April 2024, in Kraft getreten und umfasst unter anderem die Förderung von Wirtschaftsflächen, Gewerbe- und Technologiezentren, touristischen Infrastrukturen wie Rad- und Wanderwegen sowie beruflichen Bildungseinrichtungen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Mit unserer optimierten Förderrichtlinie unterstützen wir strukturschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen dabei, die klimaneutrale Transformation erfolgreich zu meistern. Von der Förderung profitieren nun insbesondere zukunftsweisende Vorhaben, die sich in regionale Entwicklungsstrategien einfügen und zu mehr Nachhaltigkeit sowie zur Fachkräftegewinnung beitragen. Das ist ein wichtiges Signal für attraktive, wettbewerbsfähige Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen.“
Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Die GRW ist seit mehr als 50 Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bund und das Land. Das Fördergebiet umfasst in Nordrhein-Westfalen derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte im Ruhrgebiet, am Niederrhein, im Rheinischen Revier, im Bergischen Land, in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe. Neben der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen können auch Unternehmen etwa bei Ansiedlungs- oder Erweiterungsinvestitionen Unterstützung erhalten.
Die Antragstellung für die Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, für Investitionen durch Unternehmen bei der NRW.BANK.