Landesregierung unterstützt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für emissionsarme Mobilität

01.02.2024

Ministerin Neubaur: Wir wollen, dass alle Menschen ihr Elektroauto einfach und bequem laden können – wir legen daher einen Fokus auf den Ausbau der Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern

Zuhause, beim Arbeitgeber oder unterwegs: Wer ein Elektroauto fährt, braucht vielfältige Lademöglichkeiten, um mobil zu bleiben. Die Landesregierung unterstützt deshalb den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen: Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt. Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.

 

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir kommen gut voran beim Ausbau der emissionsarmen Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Gut 100.000 Ladepunkte in Ein- und Mehrfamilienhäusern hat das Land mit seinen Förderprogrammen bereits ermöglicht. Jetzt möchten wir in weiteren Mehrfamilienhäusern das Laden erleichtern. Daher weitet das Land die Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern deutlich aus. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen künftig ihr Elektroauto einfach und bequem laden können und das überall.“

 

Bis 2030 sollen gut 1,5 Millionen Ladepunkte an Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehen, so das Ziel der Landesregierung. Häufig sind an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern umfangreiche elektrotechnische Vorinstallationen notwendig, um den Aufbau zu ermöglichen. Dies ist oft mit hohen Investitionen verbunden. Deshalb fördert das Land ab sofort neben den Ladepunkten auch den Aufbau der Grundinstallation an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern mit bis zu 50.000 Euro.

 

Ausgeweitet wird die Förderung für Lademöglichkeiten auch bei Arbeitgebenden: Sie müssen die Ladesäulen nicht selbst installieren, sondern können nun auch externe Dienstleister damit beauftragen. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ eines seiner erfolgreichsten Klimaschutz-Förderprogramme fort. Im Jahr 2023 wurden Vorhaben mit einem Volumen von etwa 80,8 Millionen Euro bewilligt. So wurden Zuwendungen für etwa 13.100 neue Ladepunkte bewilligt, 1.900 davon öffentlich zugänglich. Zudem förderte das Land die Beschaffung von etwa 1.400 Fahrzeugen, die mit einer Batterie oder mit einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Darüber hinaus wurde über das Landesprogramm der Kauf von rund 2.100 Lastenfahrrädern unterstützt.

 

Das wird gefördert:

 

  • Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser
    Die Förderung für Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, beziehungsweise bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt. Die Errichtung der Grundinstallation auf Parkplätzen mit mindestens 20 Stellplätzen wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro gefördert. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
     
  • Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
    Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.000 Euro je Ladepunkt.
     
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur
    Öffentliche Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung unter 50 Kilowatt wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
     
  • Elektro- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge für Kommunen
    Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 10.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.
     

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von ElektroMobilität NRW.