Landesregierung schnürt Starterpaket für klimaneutralen Mittelstand mit Beratungszuschüssen und Krediten

02.11.2022

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen und Handwerksbetriebe ab sofort bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für eine klimaneutrale Produktion. Ab heute können sich schwerpunktmäßig kleine und mittelgroße Unternehmen Beratungen und die Erstellung eines Konzepts für die eigene klimaneutrale Transformation fördern lassen. Kleine Unternehmen können zudem bei der NRW.Bank einen Kredit mit Tilgungszuschuss zur kurzfristigen Umstellung von Gas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien beantragen. Für Betriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK), deren technische Führungskräfte an Fortbildungen zu Wärmepumpen teilnehmen, gibt es zudem eine Bildungsprämie.

Das Starterpaket zielt vor allem darauf ab, dass die Unternehmen mit externer Unterstützung Effizienzpotenziale ermitteln, die Transformation planen sowie verfügbare und kommende Fördermittel optimal akquirieren können. Unternehmen, die schon Konzepte in der Schublade haben, erhalten mit dem neuen NRW.Bank-Kredit „Weg vom Gas“ zudem die Möglichkeit, schnellstmöglich auf alternative Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien umzusteigen.

 

Das Starterpaket im Überblick

 

Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

Kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden erhalten eine Förderung für eine kompakte Beratung zum Einstieg in die klimaneutrale Transformation. Welche Effizienzpotenziale können jetzt erschlossen werden? Welche alternativen Energieträger können genutzt werden? Ist Wasserstoff eine Option? Welche weiteren Maßnahmen auf dem Weg in die Klimaneutralität lohnen sich wann? Beratungsleistungen zur Beantwortung dieser Fragestellungen werden mit 65 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro gefördert.

 

Transformationskonzepte für treibhausgasneutrale Produktion 2045

Mittelgroße Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden sind wegen meist komplexen Produktionsprozessen gefordert, die eigene treibhausgasneutrale Transformation strategisch anzugehen. Maximal 60.000 Euro Förderung stellt die Landesregierung produzierenden Unternehmen bereit, um die Unternehmenszukunft 2045 technisch und wirtschaftlich zu konzipieren: Effizienzsteigerung, prozessspezifische Umstellung auf erneuerbare Energieträger und andere klimaneutrale Energieträger sowie der Umgang mit verbleibenden CO2-Mengen – diese und weitere Aspekte sollen technisch und wirtschaftlich beleuchtet sowie in einer unternehmensindividuellen Roadmap aufbereitet werden.

 

Förderung Wärmekonzepte

Die größte aktuelle Herausforderung ist die Bereitstellung von Prozesswärme in produzierenden Unternehmen und Handwerksbetrieben. Um hier schnell und effektiv zu Lösungen zu kommen, verbessert die Landesregierung die Förderkonditionen für die Erstellung von Wärmekonzepten mit externen Beratenden: Ab sofort richtet sich die Förderung an Unternehmen mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Bisher lag die Grenze bei 500 Mitarbeitenden. Maximal 25.000 Euro Förderung erhalten Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Förderquote wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Wird auch eine effiziente Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme konzipiert, beläuft sich die Förderung auf maximal 45.000 Euro. Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten dann sogar 60 Prozent der Ausgaben als Zuschuss vom Land Nordrhein-Westfalen.

 

Kredit „Weg vom Gas“

Ein sofortiger Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesstechnologien sichert Unternehmen nicht nur unmittelbar gegen weitere Versorgungsunsicherheiten und Preisschocks im globalen Wettbewerb um immer knapper werdende fossile Ressourcen ab, sondern verschafft ihnen langfristige Wettbewerbsvorteile in zunehmend grüneren Märkten. Klein- und Kleinstunternehmen werden dabei mit dem neuen Kreditangebot inklusive attraktivem Tilgungszuschuss der NRW.Bank „Weg vom Gas“ bei dem sofortigen Umstieg von Erdgas auf erneuerbare Energien und andere klimaneutrale Energieträger unterstützt. Die Darlehenshöhe des auf eine Laufzeit von 3 bis 10 Jahren ausgelegten Kreditangebotes beträgt maximal zwei Millionen Euro, der Tilgungszuschuss 30 Prozent, maximal aber 200.000 Euro.

 

Bildungsprämie Wärmepumpe für SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betriebe

Fachbetriebe sind gefordert, die starke Nachfrage nach Wärmepumpen zu bedienen. Mit der Bildungsprämie werden Fachbetriebe unterstützt, die notwendigen Kapazitäten jetzt aufzubauen: Maximal 500 Euro Prämie pro Beschäftigtem und Tag werden für in NRW ansässige Betriebe bereitgestellt, deren technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftigte an Fortbildungen zu Wärmepumpen gemäß VDI 4645 oder vergleichbar teilnehmen. Die Prämie ist auf 1.500 Euro je Mitarbeiter/in begrenzt.

 

Informationen und Anträge gibt es unter www.progres.nrw sowie www.nrwbank.de („Weg vom Gas“)

 

Weitere Informationen gibt es außerdem hier: https://www.energy4climate.nrw/industrie-produktion/klimaneutraler-mittelstand