Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet
19.06.2023
Das ursprünglich für den Monat Mai angekündigte, vorbereitende Verfahren für Klimaschutzverträge des BMWK startet nun offiziell. Die Bekanntmachung dazu wurde am 06. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das vorbereitende Verfahren dauert zwei Monate. In dieser Zeit werden Informationen gesammelt, die für die effektive und bedarfsgerechte Ausgestaltung des anschließenden Gebotsverfahrens notwendig sind. Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren, noch in 2023 geplant, ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Sie gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.
Klimafreundliche Technologien marktfähig machen
Das BMWK beabsichtigt, Klimaschutzverträge im mittleren zweistelligen Milliardenbereich abzuschließen. Der Großteil des Geldes soll dabei zur Absicherung von unerwarteten Preisschwankungen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die gefördert werden wollen, treten zunächst in einen Bieterwettstreit, bei dem der beste und insbesondere günstigste Bieter gewinnt.
Klimaschutzverträge leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und langfristig auch ohne staatliche Förderung auskommen. Die geförderten Anlagen werden klimafreundliche Produkte herstellen, wodurch grüne Leitmärkte entstehen können. Die geförderten Projekte werden zudem Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen generieren, was zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Klimaschutz weltweit birgt. Zudem setzen sie einen starken Impuls für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa. Gleichzeitig sparen die Transformationsprojekte bereits jetzt große Mengen an Treibhausgasen ein und leisten so mittelbar und unmittelbar einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreichen kann.
Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.
Zum Informationspapier des BMWK zum Förderinstrument der Klimaschutzverträge