Flächenausweisung für Windenergie: Land stockt Mittel für die Regionalplanung beim Regionalverband Ruhr auf
20.09.2023
Staatssekretärin Krebs: Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren macht den Industriestandort Ruhrgebiet zukunftsfähig
Für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung macht Nordrhein-Westfalen Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um gezielt die Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Ruhrgebiet zu unterstützten, stockt die Landesregierung die Mittel für die Regionalplanung beim Regionalverband Ruhr (RVR) auf. Wirtschaftsstaatssekretärin Silke Krebs und Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel unterzeichneten heute eine Vereinbarung, durch die der RVR zwei zusätzliche Personalstellen für sein Regionalplanungsteam schaffen kann. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hatte die Höhe des vom RVR geltend gemachten Finanzbedarfs zuvor eingehend überprüft und bestätigt.
Staatssekretärin Krebs: „Als zentraler Wirtschaftsstandort in Nordrhein-Westfalen kommt dem Ruhrgebiet bei der klimaneutralen Transformation eine entscheidende Rolle zu. Für die Menschen in der Region und die hier ansässige Industrie ist dabei eine ausreichende Versorgung mit nachhaltiger und bezahlbarer Energie unverzichtbar. Den notwendigen Ausbau der Windenergie zu erleichtern und hierfür bis 2025 die geeigneten Flächen auszuweisen, erfordert im dicht besiedelten Ruhrgebiet enorme planerische Anstrengungen. Es ist deshalb folgerichtig und konsequent, dass wir als Land die Mittel dafür bereitstellen. Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien macht den Industriestandort Ruhrgebiet zukunftsfähig.“
Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des Regionalverbands Ruhr: „Mit der Regionalplanung im RVR schaffen wir den Rahmen für den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet. Die erneuerbaren Energieträger spielen auf unserem Weg, die grünste Industrieregion der Welt werden zu wollen, eine entscheidende Rolle. Mit der zusätzlichen Unterstützung vom Land können wir noch in diesem Jahr mit den Vorarbeiten für das anstehende Verfahren für geeignete Windkraftstandorte beginnen.“
Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. Nordrhein-Westfalen plant, dieses Ziel bereits bis 2025 zu erfüllen. Der RVR wird im Ruhrgebiet 2036 Hektar für neue Windräder ausweisen. Die jetzt eingestellten Mitarbeitenden in der Regionalplanung ermitteln die geeigneten Flächen und bereiten die anschließenden Verfahrensschritte vor. Dazu gehören ein Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände und die Vorbereitung der politischen Beratungen im Ruhrparlament.