12.09.2023
Das GEG wird flankiert von mehreren Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Vorgabe, bei Heizungsaustausch 65 Prozent der künftigen Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien zu decken. Dabei sieht sie verschiedene Erfüllungsoptionen vor, wie beispielsweise den Anschluss an ein Wärmenetz oder die Installation einer Wärmepumpe. Das GEG ist eng verknüpft mit den strategischen Entscheidungen der Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung. Insgesamt soll das Gesetz Planungssicherheit für Investitionen in eine zukunftssichere, erneuerbare Wärmeversorgung geben und dabei helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.
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