Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 ist beschlossen

12.09.2023

Am Freitag, dem 08. September 2023, wurde im Bundestag über die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgestimmt und diese schließlich auch verabschiedet. Die aktuellen Änderungen im GEG regeln unter anderem den notwendigen Umstieg auf erneuerbares Heizen und basieren auf einem gemeinsamen Entwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Das GEG wird flankiert von mehreren Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien. Die Gesetzesnovelle beinhaltet die Vorgabe, bei Heizungsaustausch 65 Prozent der künftigen Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien zu decken. Dabei sieht sie verschiedene Erfüllungsoptionen vor, wie beispielsweise den Anschluss an ein Wärmenetz oder die Installation einer Wärmepumpe. Das GEG ist eng verknüpft mit den strategischen Entscheidungen der Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung. Insgesamt soll das Gesetz Planungssicherheit für Investitionen in eine zukunftssichere, erneuerbare Wärmeversorgung geben und dabei helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden.

 

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