Datengrundlage zur Wärmeplanung
09.02.2024
Kommunen in NRW erhalten Kehrdaten der Schornsteinfeger:innen kostenfrei über Wirtschafts-Service-Portal
Für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung ist die Beschaffung der notwendigen Daten essenziell – und zugleich für die Kommunen häufig eine der größten Herausforderungen. Einen Teil der Datengrundlage bilden Daten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen. Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet sie, bestimmte Informationen aus ihren elektronisch geführten Kehrbüchern zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung an die Kommunen zu übermitteln.
Die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks Nordrhein-Westfalen organisieren dies nun über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen in NRW haben mitgeteilt, den Kommunen für diese Datenübermittlung keine Kosten in Rechnung stellen zu wollen.
Die einzelne Kommune initiiert die Übermittlung der Kehrbuchdaten bei den in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen, indem sie diese (telefonisch, per Mail oder auch postalisch) zur Datenübermittlung auffordert. Allerdings liegen die Kehrdaten derzeit noch nicht in der gesetzlich geforderten aggregierten Form vor und können daher derzeit noch nicht übermittelt werden. Die Software-Anbieter der Schornsteinfeger:innen arbeiten aktuell an der Implementierung entsprechender Exportfunktionen in deren Datenbanksystemen.
Voraussetzung für die digitale Übermittlung der Kehrdaten ist die Erreichbarkeit der Kommune über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Hierfür werden die kommunalen Wärmeplaner:innen gebeten, bei der Kommune ein Funktionspostfach (z.B. waermeplanung@kommune-xy.de) einzurichten und dessen Adresse an kehrdaten@energy4climate.nrw zu übermitteln. Der eigentliche Datentransport im Rahmen von Onlinediensten im WSP.NRW erfolgt über ein JIRA-Ticketsystem.
Sobald die Einrichtung eines JIRA-Kontos vorgenommen wurde, werden die Kommunen über die angegebene E-Mail-Adresse in Kenntnis gesetzt. Diese Art der Datenübermittlung ermöglicht den Kommunen auf sicherem Weg, strukturierte Daten zu erhalten, die in die Wärmeplanung vor Ort einfließen können.
Informationen zu weiteren Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung bietet NRW.Energy4Climate im Rahmen des Kompetenzzentrums Wärmewende zum Beispiel in Form einer Informationsbroschüre an. Bei Fragen können Kommunen sich an waerme@energy4climate.nrw wenden.