BMDV fördert Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher

05.09.2023

Das von Bundesminister Dr. Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Mit unserem neuen Förderprogramm setzen wir auf selbst erzeugten Strom für E-Autos. Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung. Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen. Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringern wir den Bedarf für öffentliches Laden und ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, Energiekosten einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

 

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms eng begleitet.

 

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am eigenen Wohngebäude ist einer der häufigsten Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur. Erste Ergebnisse einer großen Anwenderbefragung, die wir aktuell auswerten, zeigen, dass die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom das Laden häufig in einen Tagesbereich verlagert, bei dem die Stromnetze weniger ausgelastet sind. So unterstützt dieses Förderprogramm nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos, sondern entlastet auch das Stromnetz.“

 

Wie bereits bei früheren erfolgreichen Programmen des BMDV übernimmt die staatliche Förderbank KfW die Abwicklung der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital gestellt werden können.

 

Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW: „Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung „grünen“ Stroms ein zentraler Faktor. Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“

 

Details zur Förderung:

 

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann ab Montag, den 04.09.2023 auf den Seiten des Bundesanzeigers abgerufen werden.

 

Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm finden Sie auf www.kfw.de/442