Antrags- und Bewilligungspause der BMWK-Förderprogramme aufgehoben

30.01.2024

Nach der Einigung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antrags- und Bewilligungspause für alle BMWK-Förderprogramme des Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgehoben. Ab sofort können für einige Programme wieder Anträge gestellt werden.

Zudem können laut BMWK bereits vorliegende Förderanträge wieder bearbeitet und beschieden werden. Das betrifft u.a. die Förderungen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) z.B. zur Förderung der Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie.  

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen. Hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden. Die neue BEG ist mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) zum 1. Januar 2024 gestartet. Mit ihrer Hilfe wird der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss unterstützt. Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden wie bisher mit bis zu 20 Prozent gefördert. Ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit ist im neuen BEG zusätzlich erhältlich. Die Richtlinie und weitere Informationen sind auf der Seite „Energiewechsel.de“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden:  BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de) 

 

 

Quellen: BMWK (BMWK - Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben), BAFA (BAFA - Energie - Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich