Wärmewende in NRW erfolgreich gestalten: Landeswärmeplanungsgesetz NRW tritt in Kraft

20.12.2024

Anfang Dezember hat der nordrhein-westfälische Landtag das Landeswärmeplanungsgesetz verabschiedet. Mit der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes schafft das Land Investitions- und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen. NRW.Energy4Climate unterstützt die Umsetzung u.a. mit einem Leitfaden und einem Qualitätscheck-Tool.

Bis spätestens Mitte 2028 müssen alle Kommunen kommunale Wärmepläne entwickeln, Großstädte haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Das nun in Kraft getretene Landeswärmeplanungsgesetz NRW legt die Zuständigkeit für die Erstellung der Wärmepläne in Nordrhein-Westfalen fest und verpflichtet die Kommunen dabei als planungsverantwortliche Stellen. Die Regelungen des LWPG betreffen unter anderem Ermächtigungen zur Datenerhebung durch die Gemeinden, zur Datenübertragung nach der Erstellung der Wärmepläne an das Land sowie zur Regelung des Belastungsausgleichs. Zusätzlichen Prozessschritte wurden auf Landesebene nicht eingeführt.

Ab sofort: Konnexitätszahlungen des Landes NRW an die Kommunen

Mit Inkrafttreten des LWPG besteht ein gesetzlicher Anspruch der Gemeinden auf die Auszahlung eines Belastungsausgleichs in Höhe von 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro je Einwohnendem. Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Tranchen bis zum Ablauf der gesetzlichen Pflicht. Die Auszahlung der ersten Tranche erfolgt noch im Dezember 2024 und die zweite Tranche bereits im Januar 2025 über die Bezirksregierung Arnsberg.

Datenübermittlung an das LANUV

Die Rolle des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als Daten-Hub wird durch das LWPG weiter ausgestaltet. Das Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien des LANUV stellt Grundlagendaten für die Wärmeplanung bereit und übernimmt zudem das Monitoring der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Dazu gehört auch die Bewertung der Wärmepläne der KommunenDafür übermitteln die Kommunen nach Fertigstellung der Wärmepläne die Ergebnisse in Form einer Datenzusammenstellung an das LANUV. Die Weitergabe der Daten erfolgt über ein von der Kommune auszufüllendes und vom LANUV bereitgestelltes Daten-Template, die Plan-Dateien werden direkt an das LANUV übermittelt. Die entsprechenden Informationen und das Datentemplate finden sich auf den Seiten des Energieatlas NRW unter: www.waermeplanung.nrw.de

Angebote von NRW.Energy4Climate 2025:

Online-Portal zur kommunalen Wärmeplanung

NRW.Energy4Climate wird den Prozess mit einem freiwilligen Selbstprüfungstool unterstützen. Das Online-Portal wird in Form eines Qualitätschecks das Ausfüllen des Daten-Templates für das LANUV erleichtern und Hinweise zur Zielerreichung und Plausibilität der Ergebnisse liefern. Es dient damit als Vorbereitung auf die Berichtspflicht im laufenden Planungsprozess und ist darüber hinaus auch für die Unterstützung bei der Fortschreibung geeignet.

Leitfaden und FAQ zum Landeswärmeplanungsgesetz

Ergänzend dazu hilft NRW.Energy4Climate mit einem Leitfaden zum Gesetz und einem FAQ, das die Vorgaben des LWPG für die praktische Anwendung in den Kommunen aufbereitet und die landesspezifischen Besonderheiten in den Kontext des Bundesgesetzes​ zur Wärmeplanung einordnet. Weitere Informationen zur Veröffentlichung folgen im neuen Jahr.
 

Weitere laufende Angebote von NRW.Energy4Climate zur Unterstützung der Wärmewende

  • Musterausschreibung zur Wärmeplanung MLV NRW in Zusammenarbeit mit dem KWW Halle (in Kürze)
  • Checkliste zum Vorgehen: Geothermie in der kommunalen Wärmeplanung (online)​
  • Leitfadenmodul Baustein 4 zum Einsatz erneuerbarer Wärmetechnologien (in Kürze)
  • Templates: z.B. Datenabfrage für Unternehmen (online)​
  • Werkzeuge für Akteurs- & Bürgerbeteiligung: Zusammenarbeit mit NRW.Beteiligungsportal
     

Austausch und Informationsformate:

 

Zur Veröffentlichung des Landeswärmeplanungsgesetzes