| Newsbeitrag
Ab sofort wird mit der Novelle des Bürgerenergiegesetzes NRW ein bereits erfolgreiches Instrument für die Beteiligung an der Windenergienutzung noch besser: Neben weiteren Vereinfachungen des Verfahrens erhöht sich auch die finanzielle Beteiligung von Gemeinden für bestimmte Windenergieprojekte.
Mit dem Inkrafttreten des Bürgerenergiegesetzes NRW am 28. Dezember 2023 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen bei neuen Windenergieanlagen eingeführt. Mit Erfolg: Aktuell geschlossen sind bereits 52 Beteiligungsvereinbarungen, zahlreiche weitere Vereinbarungen sind in der Vorbereitung und werden in den nächsten Monaten folgen. Mit dem Ziel, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger noch besser zu beteiligen, beinhaltet die Novelle unter anderem folgende konkrete Gesetzesänderungen:
- Vereinfachung und Entbürokratisierung des Beteiligungsverfahrens: Verschiedene Stichtage für Entwurf, Erarbeitung und Nachweis der Beteiligungsvereinbarung sind nun auf das Datum der Inbetriebnahme der Anlage gesetzt. Dies soll weitere Vereinfachungen bringen und u.a. den Verwaltungsaufwand für die Behörden minimieren. Außerdem bekommen Kommunen mehr Zeit, Beteiligungsvorschläge des Vorhabenträgers zu prüfen. Dazu wurden die Fristen so angepasst, dass sich die Entscheidungsprozesse in die vorhandenen Abläufe in der Kommune einfügen.
- Erhöhte finanzielle Beteiligung für Kommunen:
Wenn Windenergieanlagen außerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebietes realisiert werden, erhalten Kommunen nun eine erweiterte finanzielle Beteiligung von zusätzlich 0,1 Cent/kWh. Dies soll die Akzeptanz vor Ort in diesen Fällen weiter stärken.
- Ausnahmen für Betriebe in Gewerbe- und Industriegebieten (GIB):
Verfügen sie über eine Direktleitung zu Windparks außerhalb dieser Gebiete sind sie von den Beteiligungspflichten ausgenommen. Damit wird die vorherige Ausnahme, nach der auch die Windenergieanlage ihren Standort innerhalb des GIB haben musste, an die Erfordernisse in der Praxis angepasst. Gleichzeitig stärkt dies den Anreiz für Industrie und Mittelstand, sich per Windkraft von der Abhängigkeit von fossilen Energien und hohen Energiepreise zu lösen.
Ziel des Gesetzes ist es, durch die finanziellen Vorteile für die Kommunen und ihre Bevölkerung die Akzeptanz für die Windenergie langfristig zu steigern und so eine nachhaltige Energieversorgung in NRW zu sichern.
Zu den Änderungen des Gesetzes
Die Publikationen von NRW.Energy4Climate zum Thema wurden aktualisiert:
Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt
Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten
Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung
Vertragsmuster Beteiligungsvereinbarung
Vertiefende Informationen in unserer Online-Veranstaltungsreihe KLIMA UM 10 am 23. Juni 2026: KLIMA UM 10: Novellierung des Bürgerenergiegesetztes NRW. Was ändert sich für Kommunen?
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