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Kurskorrektur für den Emissionshandel

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Am vergangenen Freitag hat die europäische Kommission ihren Vorschlag für die Reform des EU-Emissionshandelssystems vorgelegt und damit die Stoßrichtung für eine Kurskorrektur vorgegeben. Wir blicken auf die Funktionsweise des Emissionshandels und ordnen die aktuellen Reformvorschläge ein.

Die deutsche Industrie steht vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte: Produktion klimaneutral gestalten, Investitionen sichern und sich gleichzeitig im globalen Wettbewerb behaupten. Aber wie gelingt der Spagat zwischen Klimaschutz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit? Mit dem Europäischen Emissionshandel (ETS 1) hat die Europäische Union bereits 2005 ein Instrument geschaffen, das genau diesen Drahtseilakt ermöglichen soll. Statt detaillierte Vorgaben zu machen, setzt der ETS einen klaren Rahmen für den CO2-Ausstoß und schafft gleichzeitig Anreize für Innovationen und klimafreundliche Technologien. Dabei verfolgt er ein einfaches Prinzip: Für jede Tonne CO2, die ein Unternehmen emittiert, muss es ein zuvor erworbenes Zertifikat abgeben. Das System gilt bisher für Energie- und Industrieanlagen, darunter Kohle- und Gaskraftwerke, Eisen- und Stahlwerke, Raffinerien, Zementwerke, Aluminiumhütten sowie chemische Betriebe. Die Unternehmen dürfen die CO2-Zertifikate auch untereinander handeln, die insgesamt zur Verfügung stehende Menge ist allerdings begrenzt („Cap and Trade“). Das heißt mit der Zeit werden die Zertifikate knapper, weshalb der Preis steigt. Zwischen 2012 und 2018 kostete ein Zertifikat meist unter zehn Euro, heute liegt der Preis bei rund 80 Euro pro Tonne CO2.

Die schrittweise sinkenden Zertifikatverfügbarkeiten und dadurch steigenden Preise sollen für Unternehmen Anreize schaffen, ihre Emissionen schneller zu mindern. Denn wer in klimafreundliche Technologien investiert, spart bares Geld. Gleichzeitig lenkt die EU die ETS-Einnahmen gezielt in die Dekarbonisierung, um den industriellen Umbau abzusichern. Seit der Einführung des ETS im Jahr 2005 konnten die Treibhausgasemissionen in den erfassten Sektoren in Europa um rund 50 Prozent reduziert werden. Damit ist der ETS das mit Abstand wirksamste europäische Klimaschutzinstrument.

Neue Regeln für den Emissionshandel
Bis heute hat der ETS bereits mehrere Reformen durchlaufen. Sie sollen turnusmäßig neuen Entwicklungen Rechnung tragen und mögliche Fehlanreize oder wirtschaftliche Schieflagen korrigieren. Mit dem aktuellen Reformvorschlag für die Ausgestaltung des Emissionshandels für die Jahre 2031 bis 2040 geht die EU insbesondere auf Sorgen und Kritikpunkte von europäischen Industrieunternehmen ein, die im Wettbewerb mit internationalen Produzenten stehen, welche zu einem großen Teil keinen CO2-Preis zahlen. Als Schutzmechanismus haben diese europäische Unternehmen bisher große Teile der Zertifikate kostenlos zugeteilt bekommen. Die eigentlich auslaufenden freien Zuteilungen sollen nun verlängert werden, so sieht es der aktuelle Reformentwurf vor. Im Gegenzug soll die Ausgabe an Investitionen in die Dekarbonisierung geknüpft werden.

Gleichzeitig ist es wichtig, sogenannte „Frontrunner“, die bereits in Dekarbonisierung und saubere Technologien investiert haben, nicht zu benachteiligen. Deshalb sollen sie zusätzliche freie Zuteilungen erhalten. Zu diesen „Frontrunnern“ zählt auch das Zementwerk des Baustoffkonzerns Heidelberg Materials im nordrhein-westfälischen Geseke, eine von insgesamt 460 emissionshandelspflichtigen Anlagen in NRW. Mit dem Leuchtturmprojekt „GeZero“ treibt das Unternehmen den CO2-neutralen Betrieb des Zementwerks voran. Eine großtechnische Anlage zur CO₂-Abscheidung soll ab 2029 die zu zwei Drittel prozessbedingten und zu einem Drittel brennstoffbedingten Emissionen filtern. Damit sich die Investitionen rentieren, ist es wichtig, dass sich Unternehmen wie Heidelberg Materials langfristig auf steigende CO2-Preise verlassen können. Der Reformvorschlag soll nun genau diese Planungssicherheit herstellen und zudem mehr Mittel aus den Einnahmen des Emissionshandels für die Industrie zur Verfügung stellen.

Damit Unternehmen mehr Zeit für die Transformation haben, soll die Gesamtmenge an CO2-Zertifikaten, die sich ab 2031 noch im Markt befinden, zudem langsamer als in der aktuellen Handelsperiode sinken. Damit greift der Entwurf eine Forderung von zahlreichen NRW-Firmen auf. Die Einnahmen des Emissionshandels sollen neben bereits bestehenden Mechanismen wie dem EU-Innovationsfonds zusätzlich in eine Bank zur industriellen Dekarbonisierung („Industrial Decarbonisation Bank“) fließen. Sie soll insgesamt 100 Milliarden Euro mobilisieren und davon bereits kurzfristig 30 Milliarden Euro als „Investment-Booster“ in den Markt bringen. 

Die genaue Ausgestaltung dieser Fördermechanismen wird für NRW-Unternehmen von großem Interesse sein und bietet Chancen für Transformationsprojekte in NRW. Die EU-Kommission deutet in ihrem Entwurf bereits an, dass die Industrial Decarbonisation Bank insbesondere auf die flächendeckende Etablierung bereits ausgereifter Technologien zur Transformation energieintensiver Industrien abzielt. Demgegenüber soll der EU-Innovationsfonds weiterhin primär dazu beitragen, hochinnovative Technologien überhaupt erst marktfähig zu machen.

Der Kommissionsentwurf deckt nun auch die Erweiterung des ETS um weitere Sektoren und Technologien ab. So sieht er vor, dass Müllverbrennungsanlagen ab 2031 schrittweise integriert werden. Dies ist insbesondere für Kommunen relevant, da die Trägerschaft dieser Anlagen in der Regel im kommunalen Aufgabenbereich liegen. Für NRW-Unternehmen ist zudem von großer Relevanz, dass nun die Bilanzierung von CO2-Nutzung (Carbon Capture and Utilisation (CCU)) angepasst sowie Negativemissionen durch CO2-Entnahme (Carbon Dioxide Removal (CDR)) in den ETS aufgenommen werden sollen. Das ermöglicht zukunftsfähige Geschäftsmodelle für die Kreislaufführung oder Entnahme von CO2 und ist daher insbesondere für den Hochlauf von Carbon Management relevant.

Wie geht es weiter?
Die Vorschläge der EU-Kommission sind noch kein Beschluss, sondern ein Entwurf, der am Freitag an die EU-Mitgliedsstaaten (Europäischer Rat) und das EU-Parlament übermittelt wurde. Im Laufe der Sitzungen dieser Gremien bis über das Ende des Jahres 2026 hinaus sind noch Änderungen möglich. Ziel ist es, im ersten Quartal 2027 den finalen Beschluss herbeizuführen. Die Unsicherheit über die weitere Ausrichtung des Emissionshandels hat also ein Ablaufdatum. Schon heute aber ist die brennendste Frage geklärt und die Stoßrichtung klar: Der Emissionshandel bleibt die zentrale Säule der EU-Industriepolitik und wird gezielt erweitert und verbessert, sodass sich die Planbarkeit bis 2040 erhöht. Die Kommission hat klar betont, dass Unternehmen, die bereits in klimaneutrale Technologien investiert haben, nicht schlechter gestellt werden dürfen als solche, die noch etwas mehr Zeit benötigen. Für Industrie wie Energiewirtschaft ist nun essenziell, dass das verbleibende Fenster der Unsicherheit sich schnellstmöglich schließt. Die gewonnene Klarheit hilft währenddessen, vom Reden ins Handeln zu kommen und in klimaneutrale Technologien und neue Geschäftsmodelle zu investieren.