| Newsbeitrag
Wie können Kommunen die Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz so einsetzen, dass im Zuge der Modernisierung der Infrastruktur gleichzeitig auch Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit gestärkt werden? Antworten darauf liefert eine neue Orientierungshilfe von NRW.Energy4Climate und der Kommunal Agentur NRW.
Das „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ (kurz NRW-Infrastrukturgesetz) regelt die Umsetzung des milliardenschweren Sondervermögens des Bundes und des Landes. Das Land überträgt den Kommunen die Verantwortung für die Auswahl und Priorisierung ihrer Investitionen. Damit eröffnet es zahlreiche Möglichkeiten, Infrastrukturmaßnahmen mit klimapolitischen Zielen zu verbinden.
Mit der Orientierungshilfe zeigen die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate und die Kommunal Agentur NRW auf, wie Kommunen Nachhaltigkeitsaspekte bereits bei Planung, Vergabe und Beschaffung berücksichtigen können. Dazu gehören unter anderem der Einsatz energieeffizienter Technologien, die Verwendung ressourcenschonender Baustoffe, die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Maßnahmen zur Begrünung, Entsiegelung und Regenwasserbewirtschaftung.
Darüber hinaus empfehlen sie, Investitionen mit langfristiger Wirkung stärker in den Blick zu nehmen: Kommunale Wärmenetze, energetische Sanierungen, quartiersbezogene Infrastrukturprojekte oder Investitionen in eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur leisten einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Leistungsfähigkeit kommunaler Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaziele.
Die Veröffentlichung stellt zudem verschiedene Praxisbeispiele aus Nordrhein-Westfalen vor. Sie zeigen, wie Kommunen bereits heute nachhaltige Investitionen erfolgreich umsetzen – von der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude über Holzmodulbauten bis hin zu klimafreundlichen Wärmenetzen.
Zur Veröffentlichung: „Empfehlungen für die Verwendung kommunaler Investitionsmittel im Rahmen des NRW-Plans für gute Infrastruktur im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes“.
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