| Newsbeitrag
Dr. Katharina Schubert, Geschäftsführerin von NRW.Energy4Climate, gibt eine Übersicht zu den Reformvorschlägen für den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und den Auswirkungen für Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Die EU hat am Freitag ihren Reformvorschlag für den Emissionshandel vorgelegt. Warum ist die Reform notwendig und was sind die wichtigsten Änderungsvorschläge?
Dr. Katharina Schubert: Die aktuelle Reform des EU-Emissionshandels ist turnusmäßig und gesetzlich festgeschrieben. Ursprünglich zielte sie vor allem auf die Erweiterung des Systems auf weitere Bereiche ab. Diesbezüglich ist zu begrüßen, dass der Kommissionsvorschlag nun Müllverbrennungsanlagen vollständig einbezieht sowie die Anpassung der Bilanzierung für die CO2-Nutzung (Carbon Capture and Utilisation (CCU)) und für Negativemissionen durch CO2-Entnahme (Carbon Dioxide Removal (CDR)) vorsieht.
Durch die angespannte Lage zahlreicher Branchen, im Zuge derer die in NRW stark vertretene energieintensive Industrie zunehmend um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit fürchtet, stand die Revision nun aber in einem anderen Licht, weshalb auch grundsätzliche Anpassungen am Instrument im Kommissionsentwurf adressiert wurden. Sehr bedeutsam ist die vorgeschlagene Anpassung des linearen Reduktionsfaktors bereits ab 2031. Das bedeutet eine spürbare Reduzierung des Drucks. Es wird allerdings kritisch zu beobachten sein, ob dieses Mehrangebot an Zertifikaten dazu führen wird, dass der CO2-Preis nicht schnell genug steigt und damit Geschäftsmodelle für die Industrietransformation erschwert. Es bleibt eine Gratwanderung zwischen der kalkulierbaren Wirtschaftlichkeit grüner Technologien und kurzfristigen Entlastungen für unter Druck stehende Branchen und Unternehmen. Die EU-Kommission adressiert dies, indem kostenlose Zuteilungen zwar verlängert, aber an die Bedingung der Investition in Dekarbonisierung geknüpft werden.
Positiv ist auch, dass ETS-Einnahmen gezielter an die Industrie zurückfließen sollen, um die Transformation zu finanzieren. Das sollte auch auf Bundesebene in Hinblick auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) Berücksichtigung finden. Derzeitige Bestrebungen, ETS-Einnahmen für andere ungedeckte Ausgaben im Kernhaushalt zu verwenden, laufen leider genau in die entgegengesetzte Richtung und fördern weder den Klimaschutz noch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.
NRW.Energy4Climate hat sich an der Konsultation zum ETS beteiligt. Welche Aspekte wurden aufgegriffen?
Wir haben uns unter anderem dafür ausgesprochen, Müllverbrennungsanlagen (MVA) zu integrieren. Dies ist zum einen wichtig, damit die Emissionen aller Sektoren sukzessive mit einem CO2-Preis belegt werden. Zum anderen schafft dies erst die Basis für nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. Durch die Bepreisung der Emissionen von MVAs entsteht auch dort ein Anreiz für CO2-Abscheidung und für eine Circular Economy. Denn die Zertifikatepflicht verhilft den Recyclingrouten bspw. von Plastikabfällen zur Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Verbrennung des Mülls. Wir begrüßen sehr, dass dies aufgegriffen und MVA künftig integriert werden sollen.
Eng verbunden ist dies mit unserer ebenfalls eingebrachten Empfehlung zur Anpassung der Bilanzierung von CCU: Wir haben hier einen Downstream-Ansatz vorgeschlagen, damit die Abgabepflicht von CO2-Zertifikaten nicht wie bisher bei der Abscheidung anfällt, sondern dort, wo die Emission in die Atmosphäre stattfindet. Der Kommissionsentwurf ist auch diesbezüglich genau in unserem Sinne. Für das Beispiel eines Zementwerks bedeutet dies konkret, dass der vorgesehene Transformationspfad, der auf CO2-Abscheidung basiert, eine breitere Palette an Geschäftsmodellen haben kann. Für das abgeschiedene CO2 besteht keine Abgabepflicht von Zertifikaten mehr. Stattdessen liegt diese nun beim letzten Emittenten des genutzten CO2, der noch im Anwendungsbereich des ETS ist. Unternehmen, beispielsweise aus der Müllverbrennungs-, Zement- oder Kalkbranche, können also künftig ihr abgeschiedenes CO2 ohne wirtschaftlichen Nachteil gegenüber der Speicherung an CO2-Nutzer, beispielsweise in der Chemieindustrie, weiterleiten und somit zum Aufbau nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe beitragen.
Auch für die Berücksichtigung von permanenten Methoden für Negativemissionen, die sich nun auch im Kommissionsentwurf widerspiegelt, haben wir uns ausgesprochen. Der Vorschlag bietet neue Potenziale für die NRW-Industrie, Geschäftsmodelle im wachsenden Markt für CO2-Entnahmen zu erschließen.
Kritiker sprachen beim ETS häufig von einer zusätzlichen Belastung für die Industrie. Hat die Kommission diese Kritik adressiert?
Ein Stück weit versucht die Kommission mit dem Reformvorschlag die Quadratur des Kreises. Denn eine zu starke Fokussierung auf Entlastungen in der Gegenwart führt dazu, dass Investitionen in zukunftsfähige klimaneutrale Technologien eine schlechtere Perspektive haben. Der Entwurf wirkt in dieser Hinsicht gut austariert, alle ETS-Pflichtigen können etwas auf der „Haben“-Seite verbuchen.
Frontrunner werden grundsätzlich in ihrem Kurs in Richtung Klimaneutralität bestätigt. Gleichzeitig werden unter Druck stehenden Industrieunternehmen mehr Emissionsrechte und auch mehr kostenlose Zertifikate über die nächsten Jahre zugestanden. Somit wird die Industrie absehbar größere Mengen emittieren dürfen. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass wesentliche Infrastrukturen wie Netzanschlüsse, CO2- oder Wasserstoffpipelines langsamer kommen als erwartet, während sich gleichzeitig der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als Schutz vor unfairem internationalem Wettbewerb erst noch beweisen muss. Insofern wurde auf sehr wichtige Forderungen der Industrie reagiert. Dass die zusätzlichen kostenlosen Zertifikate anders als bisher an die Bedingung geknüpft werden sollen, dass in gleicher Höhe in klimaneutrale Anlagen in Europa investiert wird, ist folgerichtig und ein fairer Deal. Der bisher alleinige Transformationsanreiz über den steigenden CO2-Preis fällt durch die Reform erstmal schwächer aus. Deshalb will die Kommission gleichzeitig aus den Einnahmen des Emissionshandels Mittel in Milliardenhöhe für klimafreundliche Investitionen in den kommenden Jahren ausschütten. Ein steigender Anteil davon soll explizit zurück in die Dekarbonisierung der Industrie fließen. Der Druck nimmt ab, die Unterstützung nimmt zu.
Insgesamt weist der Entwurf der Kommission weiter klar und deutlich Richtung Klimaneutralität. Das Signal ist richtig: Wer schon investiert hat, kann sich auf stabile Rahmenbedingungen in Europa verlassen. Wer etwas mehr Zeit braucht, bekommt diese und erhält Unterstützung – muss dann aber auch Taten folgen lassen. Ich hoffe sehr, dass auch das Parlament und die Mitgliedsstaaten diese Planungssicherheit stärken.
Was bei allem Lob aber nicht unter den Tisch fallen darf: Die Veränderung des linearen Reduktionspfades führt zu einer Mehremission von insgesamt fast zwei Gigatonnen CO2. Das muss im Blick behalten und auf andere Weise kompensiert werden, denn das Klima verhandelt nicht.
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