Die Erstellung eines Wärmeplans, ist durch das Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes (LWPG) am 19.12.2024, zur verpflichtenden Selbstverwaltungsaufgabe für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geworden.
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie alle relevanten Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in NRW. Egal, ob Sie am Anfang Ihrer Planung stehen oder bereits konkrete Schritte unternommen haben – hier finden Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre kommunale Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen.
Qualitätssicherung Wärmeplanung
Mit unserem freiwilligen Selbstprüfungstool können Sie Ihren Wärmeplan überprüfen, Zielszenarien visualisieren und vergleichen und für die Übermittlung an das LANUV exportieren: