PV auf Gebäuden

Das eigene Dach als Energieversorger

Mit Photovoltaikanlagen auf Dächern oder anderen baulichen Anlagen können Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen ihren eigenen Strom erzeugen – und so ihre Energiekosten deutlich senken. Der selbst produzierte Solarstrom steht dem Betrieb günstig und direkt vor Ort zur Verfügung oder wird in das Netz eingespeist. Die Planung ist in der Regel unkompliziert, da vergleichsweise wenig bauliche oder genehmigungsrechtliche Anforderungen zu beachten sind.

Im dichtbesiedelten NRW bieten Gebäude ein enormes Potenzial für den Photovoltaikausbau – und das ganz ohne Flächenkonflikte. Und auch für die Gebäudenutzer liegen die Vorteile einer eigenen Solaranlage klar auf der Hand: geringere Stromkosten und weniger Marktabhängigkeit, aktiver Klimaschutz und Vorbildfunktion sowie – für Unternehmen eine verstärkte Kundenbindung durch eine gelebte Corporate Social Responsibility.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Hürden bei der Umsetzung sind vergleichsweise niedrig. Denn grundsätzlich eignen sich viele Dächer und Fassaden für unterschiedliche Photovoltaik-Systeme, und die Installation auf den Dächern ist in der Regel genehmigungsfrei. 

Eigenverbrauch vor Einspeisung: So rechnet sich Photovoltaik 

Selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen: die Dacheigner haben zwei Möglichkeiten, ihren selbst produzierten Solarstrom zu nutzen. Und in den meisten Fällen ist der Eigenverbrauch die wirtschaftlichste Lösung

  • Selbst genutzter Strom ersetzt den Netzbezug und spart dadurch Netzentgelte, Stromsteuer und sonstigen Abgaben.

Der Bund fördert PV-Anlagen – auch gewerbliche – über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Einspeisevergütung oder Marktprämie. Da diese meist unter den Strombezugskosten liegen, ist der Eigenverbrauch in der Regel wirtschaftlich sinnvoller. Überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist und gegen den Eigenverbrauch angerechnet werden – das verbessert zusätzlich die Wirtschaftlichkeit. Gut für die Finanzierung: Verschiedene Kreditinstitute fördern die Transformation mit zinsgünstigen Darlehen. 

Dann bleibt noch die Frage, wie groß eine PV-Anlage dimensioniert sein sollte und wann sie rentabel ist. Das Solarkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima bietet hierzu eine erste Einschätzung. 

 

Kampagne „Mehr PV auf Gewerbedächern“

Im Rahmen der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ stehen Expertinnen und Experten von NRW.Energy4Climate interessierten Unternehmen mit (digitalen) Informationsveranstaltungen, Leitfäden, nützlichen Tools und weiteren Informationen zur Seite.

Planung einer PV-Anlage

Parkplatz-Photovoltaik (ab einer Größe von 30 m²), oder bauliche Veränderungen am Gebäude, wie etwa Dacherweiterungen, sind genehmigungspflichtig. Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Metern und einer Grundfläche bis zu 100 m² brauchen keine Baugenehmigung (§ 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BauO NRW). Abstände zu Brandschutzwänden für Solaranlagen sind entfallen (§ 32 Absatz 5 BauO) – (vormals 0,50 Meter (bei Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen) bzw. 1,25 Meter (in den übrigen Fällen)). Baurechtliche Vorgaben und anerkannte technische Regeln sind einzuhalten – die Verantwortung dafür tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Installationsunternehmen. 

Was besagt die Solaranlagen-Pflicht der Landesbauordnung NRW?:
Die Solaranlagen-Verordnung NRW zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht der Landesbauordnung gibt folgende einzuhaltenden Werte vor

  • bei der Neuerrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden 30 Prozent der Bruttodachfläche,
  • bei der Neuerrichtung von Stellplatzflächen (30 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche) und
  • bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut von Gebäuden mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche zu bedecken. Es sind ebenfalls unterschiedliche Optionen der Befreiungen von der Pflicht, wie z.B. die Pflanzung von geeigneten Bäumen bei der Parkplatzpflicht möglich.

Wichtig: Vor der Anlagenplanung muss die statische Tragfähigkeit des Daches geprüft werden. Alternativ kann die Montage von Photovoltaik-Modulen an der Fassade des Gebäudes oder der Einsatz von Leichtbaumodulen in Betracht gezogen werden. Auf Flachdächern werden PV-Module aufgeständert und optimal zur Sonne ausgerichtet – entweder nach Süden oder Ost-West. Die Südausrichtung erzielt den höchsten Stromertrag pro Modul, produziert aber vor allem mittags viel Strom, was zu Überlastung der Stromnetze und Abregelung der Anlagen führen kann. Bei Ost-West-Ausrichtung fällt die Stromerzeugung gleichmäßiger aus, mit mehr Ertrag am Vor- und Nachmittag. Das verbessert die Eigenstromnutzung und senkt die Strombezugskosten.

Anbieter und Installationsbetriebe in NRW finden Sie im Branchen.Navi von NRW.Energy4Climate. Ein gutes Angebot sollte Angaben zu Modulen, Wechselrichtern, Unterkonstruktion, Verkabelung und Netzanschluss sowie idealerweise eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten. Für den Vergleich empfiehlt es sich, zwei bis drei Angebote einzuholen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, EE-Anlagen vorrangig ans Netz anzuschließen. Vor der PV-Planung sollten Anlagenbetreiber prüfen, ob ein Netzanschluss möglich ist – mit einem Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber. Dieser führt dann innerhalb von acht Wochen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. 

Außerdem müssen Anlagenbetreiber vor Inbetriebnahme ein Messkonzept erstellen, mit dem Messstellen-/Netzanschlussbetreiber abstimmen und nach Freigabe umzusetzen. Seit der EEG-Novelle im Jahr 2023 können zwei PV-Anlagen auf demselben Dach innerhalb eines Jahres getrennt angemeldet werden – vorausgesetzt, jede verfügt über eine eigene Messeinrichtung zur Abrechnung.

Ein Anlagenzertifikat ist ab 270 Kilowatt Einspeiseleistung bzw. 500 Kilowatt-Peak (kWp) installierter Nennleistung Pflicht. Für Anlagen zwischen Einspeiseleistung von 270 und 950 kW ist das vereinfachte Anlagenzertifikat Typ B (nach VDE/TR8) beim Netzbetreiber einzureichen. Es gilt noch bis 31. Dezember 2025 und erlaubte eine vorläufige Inbetriebnahme mit späterer Nachreichung einzelner Nachweise – spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme. Alle Informationen zu Typ B stellt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) bereit.

Ab 950 kW ist das Standard-Zertifikat Typ A nach VDE-AR-N 4110 erforderlich. Die Anträge stellt zumeist das Installationsunternehmen online bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.

 

Rentabilität einer PV-Anlage

Globalstrahlungsdaten zeigen, wie viel Solarstrahlung in einer Region ankommt – und ermöglichen so eine realistische Ertragsprognose. Durch den Vergleich von Investitions- und Betriebskosten mit den erwarteten Erlösen können Anlagenbetreibende die individuelle Amortisationszeit ihrer PV-Anlage abschätzen.

PV-Anlagen erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre eine Vergütung, abhängig von Anlagengröße und Nutzungsform: Bei Volleinspeisung des Stroms aus der Photovoltaik-Anlage wird eine höhere Vergütung für alle Anlagengrößen gewährt.

Um die Netz-Engpässe bei der Einspeisung von Solarstrom zu den Zeiten der starken Sonneneinstrahlung zu reduzieren, sind im Rahmen des sog. „Solarspitzengesetzesim Februar 2025 einige Neuerungen insbesondere in Bezug auf die EEG-Vergütung bei Neuanlagen hinzugekommen. Somit wird bei negativen Strompreisen an der Strombörse die Vergütung für alle Neuanlagen mit einer Größe bis 100 Kilowatt-Peak (kWp) auf einen Zeitpunkt nach Ende des gesetzlichen Vergütungszeitraums verschoben. Ein Kompensationsmechanismus soll dann einen Ausgleich der entfallenen Einnahmen schaffen (§ 51a EEG). Für Anlagen unter 2 Kilowatt-Peak (kWp) gilt diese Neuerung nicht. Eine Entscheidung der BNetzA soll für dieses Größensegment soll durch eine separate Festlegung geregelt werden.

  • Anlagen bis 100 Kilowatt-Peak (kWp) erhalten eine feste Einspeisevergütung vom Netzbetreiber
  • Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht – die Vergütung setzt sich aus Marktpreis und Marktprämie zusammen.  Durch Solarpaket I ist eine weitere Vergütungs-Option hinzugekommen – die „unentgeltliche Abnahme“. Somit ist es möglich unentgeltlich den Strom ins Netz einzuspeisen, was bei Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch noch wirtschaftlich bleibt und keine Kosten für die Dienstleistung der Direktvermarktung entstehen.
  • Für Anlagen über 1 Megawatt Peak (MWp) erfolgt die Vergütung über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.

 

Nutzung des PV-Stroms vor Ort

Es gibt zwei gängige Modelle zur Nutzung von PV-Strom: Contracting und Dachverpachtung 

Beim Contracting errichtet ein externer Investor die Anlage, liefert den Strom direkt an die Nutzer im Gebäude und übernimmt die energiewirtschaftlichen Pflichten. Ein Stromliefervertrag regelt die Konditionen, die meistens günstiger als die Marktpreise sind. Ideal für Unternehmen ohne eigene Investitionsbereitschaft.

Bei der Dachverpachtung stellt der Eigentümer seine Dachfläche einem Investor zur Verfügung, der die Anlage betreibt und den Strom vermarktet. Die Pacht kann oft langfristig im Voraus gezahlt werden.

 

 

Bei der Eigenversorgung sind Anlagenbetreiber und Stromverbraucher identisch. Versorgt die PV-Anlage hingegen Dritte, liegt eine Stromlieferung vor – inklusive Vertrags-, Abrechnungs- und Meldepflichten. Bei Anlagen bis zwei Megawatt, die lokal genutzt werden, entfallen in der Regel Abgaben wie Netzentgelte oder Stromsteuer – ähnlich wie bei der Eigenversorgung. Die Direktbelieferung von Mieterinnen und Mietern zählt ebenfalls dazu, unterliegt aber zusätzlichen Vorgaben im Rahmen des Mieterstrommodells.

Je höher der Anteil des direkt genutzten Stroms, desto kürzer ist die Amortisationszeit der PV-Anlage. Dieser Anteil lässt sich durch batterieelektrische Fahrzeuge oder einen Batteriespeicher erhöhen. Der Speicher optimiert den Eigenverbrauch, ermöglicht die Notstromversorgung und hilft, Lastspitzen abzudecken. Die Rentabilität und passende Größe eines Batteriespeichers sollten vorab individuell berechnet werden. Mehr Informationen zu Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern finden Sie hier.

Unternehmen können den Solarstromaus der eigenen Photovoltaik-Aufdachanlage oder einer Parkplatz-Photovoltaikanlage nutzen, um batterieelektrische (Nutz-)Fahrzeuge zu laden und so den Anteil des selbstgenutzten Stroms zu erhöhen – eine Alternative zum Batteriespeicher. Ein Energiemanagementsystem ist dabei essenziell, um alle Verbraucher optimal mit den Erzeugungszeiten zu synchronisieren. 

Bei Wärmepumpen, Kältemaschinen und Lüftungsanlagen kann die PV-Anlage einen großen Teil der benötigten elektrischen Energie liefern wodurch sich der Eigenverbrauchsanteil und die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöhen lassen. Die erzeugte Energie kann dann zusätzlich in einem Warmwasserspeicher für den Gebrauch außerhalb der Erzeugungszeiten gespeichert werden.

Besondere PV-Anlagen an und auf Gebäuden

Ob eine PV-Anlage auf Ihrem denkmalgeschützten Gebäude installiert werden darf, sollten Sie vor der Planung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde klären. Außerdem sind eventuell lokale Gestaltungssatzungen zu beachten. Hilfreich sind die Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern in NRW und der Leitfaden PV und Denkmalschutz der HTW Berlin. 

Eine Lösung für denkmalgeschützte Gebäude bietet oft Solardachziegel oder PV-Indachanlagen. Solarziegel sind in verschiedenen Farben und Formen erhältlich und Indachanlagen lassen sich gut in die Dacheindeckung integrieren. Die Wirtschaftlichkeit steigt, wenn die PV-Anlage im Zuge einer Dachsanierung installiert wird.

BIPV (Building Integrated Photovoltaics), auch Fassaden-PV genannt, integriert PV-Module in die Dachhaut oder Wand eines Gebäudes. Die BIPV-Systeme erzeugen nicht nur Strom, sondern dienen auch als Wärmedämmung, Wetterschutz oder architektonisches Element. BIPV wird hauptsächlich auf Fassaden, Solar-Carports oder als Dacheindeckung eingesetzt. Die Module können durch Größe, Form, Material, Farbe und Transparenz an das Gebäude angepasst werden, für jedes System ist jedoch ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich. 

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Bauwerkintegrierte Photovoltaik“ der BIPV-Initiative Baden-Württemberg. Auf der Webseite der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate finden Sie ein Beispiel-Projekt aus NRW, mit gebäudeintegrierter Photovoltaik. 

Die Kombination von Dachbegrünung und PV ist sinnvoll, aber nicht immer mit der Tragfähigkeit des Daches zu vereinbaren. Ein großer Vorteil: Die Abkühlung der Umgebungsluft steigert die Effizienz der PV-Module um bis zu 5 Prozent. Gleichzeitig bietet die Begrünung Schutzräume für Vögel und Insekten, sie bindet Regenwasser als Retentionsfläche und schützt die Dachfolie vor Sonnenschäden. Wie bei herkömmlichen PV-Systemen ist keine Dachdurchdringung erforderlich, aber die zusätzliche Last muss bei der Planung berücksichtigt werden.

Ihr Kontakt

Tanja Lovric

Tanja Lovric

Referentin Photovoltaik

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