Um den Ausbau der Photovoltaik (PV) voranzutreiben, geht NRW viele Wege. Eine Möglichkeit, Flächenpotenziale zu nutzen, ist die Floating-PV. Diese schwimmenden Solarparks profitieren vom Kühlungseffekt des Wassers. Aber auch Flora und Fauna können Vorteile aus den Anlagen ziehen.
Noch sind Floating-Solarparks in NRW selten zu sehen, doch das könnte sich in Zukunft ändern. Die schwimmenden PV-Anlagen werden in der Regel auf künstlichen oder erheblich veränderten stehenden Gewässern errichtet – zum Beispiel auf Seen, die durch Kiesabbau entstanden sind. Anders als manche andere Freiflächen-Anlagen nutzen sie also Flächen, für die kein anderer Gebrauch vorgesehen ist – und vermeiden damit Nutzungskonflikte. Zum Beispiel im Rheinischen Revier gibt es eine Menge solcher Gewässer – und damit ein beträchtliches Potenzial für NRW.
Größter Hemmschuh sind aktuell die hohen baurechtlichen Hürden: Vorhaberträger müssen sowohl das Baugesetz zur Bauleitplanung als auch Vorgaben aus dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) beachten. Aktuell dürfen schwimmende PV-Anlagen nicht mehr als 15 Prozent der Gewässeroberfläche bedecken und müssen einen Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer einhalten.
Der Einfluss von Floating-PV auf Flora und Fauna
Für die Solarmodule hat das Schwimmen einen erheblichen Vorteil: Der Kühlungseffekt des Wassers verbessert ihre Leistung. Aber auch die Natur kann profitieren. Denn eine schwimmende PV-Anlage reduziert sowohl die Verdunstung als auch die Algenbildung im Gewässer.
Entscheidend für eine neutrale oder sogar positive Wirkung auf die Gewässerökologie sind dabei eine geeignete Unterkonstruktion, das verwendete Material und die Anlagengröße im Verhältnis zur Gewässerfläche. Auch die individuellen Eigenschaften des Gewässers – Strömungen oder Wassertiefe – und die klimatischen Bedingungen beeinflussen die Auswirkungen.
Einen Überblick zur aktuellen Forschungslage bietet das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende. Und das Fraunhofer ISE erforscht im Projekt „PV2FLOAT“ die Chancen und Herausforderungen von Floating-PV.
Schwerpunkt Unterkonstruktion: Was bei der Installation zu beachten ist
Die Installation einer Floating-PV-Anlage ist in der Regel unkompliziert. Entscheidend ist die Unterkonstruktion: Die Schwimmkörper müssen ausreichend Auftrieb und Stabilität bieten – sowohl für den Betrieb als auch für die Wartung – und Wind und Wellengang standhalten.
Üblich sind heute Pontons aus Kunststoff oder größere Stahlkonstruktionen mit Auftriebskörpern. Je nach System variiert die Modulanzahl pro Insel. Die Montage erfolgt meist effizient über temporäre Ufer-Fertigungsstraßen, bevor die Inseln ins Wasser gebracht und zu flexiblen Großverbünden zusammengefügt werden. Wichtig sind auch Zugänge für Wartung, Verkabelung und die Platzierung von Wechselrichterplätzen. Verankert werden die Schwimmkörper entweder am Seegrund oder über Uferbefestigungen.
Damit die Investition nicht baden geht: So werden Floating-PV-Anlagen gefördert
Floating-PV-Anlagen mit einer Leistung unter 1.000 Kilowatt-Peak (kWp) erhalten derzeit eine feste Einspeisevergütung von 7,00 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für größere Anlagen über 1.000 kWp ist eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erforderlich. Hierfür wurde ein eigenes Untersegment für besondere Solaranlagen – etwa Agri-, Floating-, Moor- oder Parkplatz-PV – im ersten Ausschreibungssegment eingeführt.
Allerdings steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU für den anzulegenden Wert und den Höchstwert noch aus. Bis dahin gilt das EEG 2023 ohne die vorgesehenen Anpassungen aus dem Solarpaket I, die unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt nach § 101 EEG stehen. Aktuelle Informationen zur Fördersituation stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereit.