Freiflächen für Solarparks gibt es nicht nur auf dem Land. Auch im urbanen Raum lassen sich zahlreiche Areale für Photovoltaikanlagen nutzen – zum Beispiel Parkplätze. Seit 2022 ist die Parkplatz-PV in NRW bei neuen Nichtwohngebäuden sogar Pflicht. Und das aus gutem Grund.
Egal, ob öffentlich oder privat – Parkplätze nehmen eine große versiegelte Fläche in Anspruch. Mit einer PV-Überdachung kann diese doppelt genutzt werden und somit zur Energiewende in NRW beitragen. Ein weiterer Vorteil: Die Anlagen spenden Schatten und verhindern so eine Überhitzung der Städte. Und mit einer Ladestruktur für Elektromobilität ausgestattet, kann der grüne Strom sogar direkt vor Ort genutzt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten: Das gilt es zu beachten
NRW hat diese Vorteile für die klimaneutrale Transformation längst erkannt – und für Neubauten eine Parkplatz-PV-Pflicht eingeführt: Seit Januar 2022 schreibt § 48 Absatz 1a BauO NRW 2018 für den Neubau eines geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen an einem Nicht-Wohngebäude zwingend eine PV-Anlage vor. Mit der „Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nähere Regelungen zur Umsetzung der festgelegten Pflichten getroffen und konkretisiert.
Die Investitionskosten für Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen variieren, da sie von unterschiedlichen Konstruktionsarten, Bauweisen und dem noch jungen Marktumfeld beeinflusst werden. Da ein zusätzliches Tragwerk erforderlich ist, das die Dachkonstruktion samt Solarmodulen trägt, liegen die Gesamtkosten für Parkplatz-PV-Anlagen höher als bei herkömmlichen Dachanlagen auf Gebäuden. Wird jedoch ohnehin eine Überdachung der Stellplätze errichtet, entsprechen die Investitionskosten für die Solaranlage in etwa denen einer Standard-Dachanlage. Neben den Kosten unterscheidet sich auch der Genehmigungsaufwand. So ist für eine Parkplatz-PV-Anlage in der Regel eine Baugenehmigung vonnöten.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Parkplatz-PV-Anlagen unter 1.000 Kilowatt-Peak (kWp) mit einer Vergütung von derzeit 7,00 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gefördert. Anlagen über 1.000 kWp müssen an dem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Es wurde ein eigenes Untersegment für besondere Anlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) im ersten Segment für Solaranlagen eingeführt. Allerdings ist festzuhalten, dass die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU für den Höchstwert und den anzulegenden Wert noch aussteht und daher das EEG 2023 ohne die Regelungen des Solarpakets I Anwendung findet, die unter einem gesetzlichen Beihilfevorbehalt nach § 101 EEG stehen. Weitere Information zu den aktuellen Regelungen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Sie brauchen mehr Informationen?
Das Faktenpapier „Photovoltaik-Parkplätze“ des Solarclusters Baden-Württemberg e.V. gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der Parkplatz-PV sowie zu Themen der Wirtschaftlichkeit und technischen Umsetzbarkeit.