Mit Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern können Hauseigentümerinnen und -eigentümer die Energiewende in NRW aktiv vorantreiben – und gleichzeitig finanzielle Vorteile für sich und ihre Mieterinnen und Mieter nutzen. Dabei haben sie die Wahl zwischen zwei Betreibermodellen.
Auf Ein- und Zweifamilienhäusern prägen Solarmodule immer häufiger das Straßenbild. Mehrparteienhäuser sind aber zumeist noch davon ausgenommen. Damit lassen Vermieterinnen und Vermieter ein Potenzial zum Ausbau der Erneuerbaren Energien links liegen. Mit einer PV-Anlage auf dem Dach können sie ihre Mieterinnen und Mieter direkt mit Strom versorgen. Das steigert gleichzeitig Wohnwert und Klimaschutz.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und geförderter Mieterstrom: Zwei Optionen zur Solarstromversorgung
Für Mehrparteienhäuser ermöglicht und fördert der Gesetzgeber im Wesentlichen zwei zentrale Betreibermodelle zur lokalen Solarstromerzeugung und -nutzung: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und den geförderten Mieterstrom:
Geförderter Mieterstrom – Lokal erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen
Bei diesem Modell nutzen Mieterinnen und Mieter direkt den lokal auf dem Gebäude oder im Quartier produzierten Solarstrom – ohne das öffentliche Netz zu nutzen – und erhalten für jede gelieferte Kilowattstunde zusätzlich zum Strompreis eine Zahlung durch das EEG. Allerdings besteht bei diesem Modell eine Vollversorgungspflicht. Das heißt, dass die Vermieterinnen und Vermieter ihre Mietenden auch dann mit Strom versorgen müssen, wenn gerade kein Solarstrom produziert wird. Und so bietet sich das Modell vor allem für Wohnungsunternehmen mit größeren Mehrparteienhäusern, Wohnkomplexen und Quartieren an. Diese dürfen dann auch gewerbliche Abnehmer oder andere Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in ihrem Quartier beliefern, solange sie dazu nicht das öffentliche Netz nutzen. Mehr Informationen zu diesem Modell finden Sie in unseren FAQ am Ende dieser Seite.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Zusätzlichen Solarstrom gemeinsam verwenden
Neben dem Mieterstrommodell eröffnet der Bund seit dem Inkrafttreten des Solarpaketes I im Mai 2024 eine Alternative: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Auch hier können Bewohnerinnen und Bewohner eines Mehrparteienhauses den auf ihrem Dach produzierten Solarstrom anteilig nutzen. Ihren zusätzlichen Bedarf decken sie wie gehabt über individuelle Verträge mit ihren Energieversorgern.
Vorteile für Vermieterinnen und Vermieter
Für die Anlagenbetreibenden liegen die Vorteile des Modells auf der Hand:
- Schnelle Amortisation: Die lokale Nutzung ist wirtschaftlicher als die reine Netzeinspeisung: Der Strompreis lässt sich so gestalten, dass sich die Anlage in einem angemessenen Zeitraum rechnet.
- Mieterbindung: Die Mietparteien beziehen garantiert grünen Strom zu attraktiven Preisen und langfristigen Konditionen – das schafft Vertrauen.
- Wertsteigerung: Die Installation einer Photovoltaikanlage steigert den Immobilienwert und senkt langfristig die Betriebskosten.