In Nordrhein-Westfalen ist der Platz knapp – als das am dichtesten besiedelte Flächenbundesland stellt sich die Frage, wie landwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Flächennutzung sinnvoll miteinander vereinbart werden können. Eine vielversprechende Lösung ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV): Sie ermöglicht es, auf derselben Fläche gleichzeitig Nahrungsmittel zu erzeugen und Solarstrom zu gewinnen.
Doppelnutzung statt Flächenkonkurrenz: Wenn Solarstrom auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erzeugt wird, kann der Platz gleich zweifach genutzt werden. Das bringt nicht nur Vorteile für den Klimaschutz, sondern auch für die Landwirtinnen und Landwirte selbst. Denn der Stromverkauf bietet ihnen eine zusätzliche Einkommensquelle.
So können die Solarmodule in die Landwirtschaftsflächen integriert werden
Die installierbare Leistung von Agri-PV-Anlagen variiert je nach Standortbedingungen, Fläche und Kulturpflanzen. Insgesamt unterscheidet man zwei Formen:
Duale Nutzung – Solarmodule schützen und erzeugen Strom
Hier wachsen die landwirtschaftlichen Dauerkulturen unter hoch aufgeständerten Modulreihen – meistens mit einer Höhe von mindestens 2,10 Metern. Diese Modulstruktur schadet den Pflanzen in der Regel nicht. Im Gegenteil: Es schützt sie vor Witterungsschäden durch Hagelschlag, Frost oder Dürre und reduziert die Verdunstung. So kann gleichzeitig Wasser gespart werden.
Parallele Nutzung – Nebeneinander von Modul- und Ackerreihen
Bei dieser Variante verlaufen die bodennah aufgeständerten Modulreihen parallel zu den Ackerreihen. Um die landwirtschaftliche Nutzung – etwa die Bearbeitung der Flächen mit Maschinen – zu ermöglichen, werden die Solarmodule mit entsprechendem Abstand zueinander angeordnet.
Für beide Formen gilt: Sollte die Anlage einmal nicht mehr benötigt werden, ist ein vollständiger Rückbau möglich. Die Unterkonstruktionen werden in der Regel lediglich gerammt – massive Betonfundamente kommen kaum zum Einsatz. Dadurch lassen sich die Bauteile mit vergleichsweise geringem Aufwand wieder aus dem Boden entfernen, ohne die landwirtschaftliche Nutzfläche dauerhaft zu beeinträchtigen.
Genehmigung von Agri-PV-Anlagen
Für Agri-PV-Anlagen gelten die gleichen genehmigungsrechtlichen Anforderungen wie für klassische Freiflächenanlagen. Das heißt, dass für Flächen, auf denen eine Agri-PV-Anlage errichtet werden soll, ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Werden Agri-PV-Anlagen auf Flächen errichtet, die nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert sind, wird kein Bauleitverfahren benötigt und dementsprechend muss nur eine Baugenehmigung beantragt werden.
Kosten versus Wirtschaftlichkeit: Zahlen und Fakten zu Kosten, Ertrag und Förderung
Derzeit sind Agri-PV-Anlagen etwas teurer als klassische Freiflächenanlagen. Das liegt an ihren aufwändigeren Unterkonstruktionen sowie an den zusätzlichen Kosten für spezielle Module, Planung und Montage.