Agri-Photovoltaik in NRW

Zwei Ernten auf einem Feld

In Nordrhein-Westfalen ist der Platz knapp – als das am dichtesten besiedelte Flächenbundesland stellt sich die Frage, wie landwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Flächennutzung sinnvoll miteinander vereinbart werden können. Eine vielversprechende Lösung ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV): Sie ermöglicht es, auf derselben Fläche gleichzeitig Nahrungsmittel zu erzeugen und Solarstrom zu gewinnen.

Doppelnutzung statt Flächenkonkurrenz: Wenn Solarstrom auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erzeugt wird, kann der Platz gleich zweifach genutzt werden. Das bringt nicht nur Vorteile für den Klimaschutz, sondern auch für die Landwirtinnen und Landwirte selbst. Denn der Stromverkauf bietet ihnen eine zusätzliche Einkommensquelle. 

So können die Solarmodule in die Landwirtschaftsflächen integriert werden

Die installierbare Leistung von Agri-PV-Anlagen variiert je nach Standortbedingungen, Fläche und Kulturpflanzen. Insgesamt unterscheidet man zwei Formen:

  1. Duale Nutzung – Solarmodule schützen und erzeugen Strom

    Hier wachsen die landwirtschaftlichen Dauerkulturen unter hoch aufgeständerten Modulreihen – meistens mit einer Höhe von mindestens 2,10 Metern. Diese Modulstruktur schadet den Pflanzen in der Regel nicht. Im Gegenteil: Es schützt sie vor Witterungsschäden durch Hagelschlag, Frost oder Dürre und reduziert die Verdunstung. So kann gleichzeitig Wasser gespart werden. 

  2. Parallele Nutzung – Nebeneinander von Modul- und Ackerreihen

    Bei dieser Variante verlaufen die bodennah aufgeständerten Modulreihen parallel zu den Ackerreihen. Um die landwirtschaftliche Nutzung – etwa die Bearbeitung der Flächen mit Maschinen – zu ermöglichen, werden die Solarmodule mit entsprechendem Abstand zueinander angeordnet.

Für beide Formen gilt: Sollte die Anlage einmal nicht mehr benötigt werden, ist ein vollständiger Rückbau möglich. Die Unterkonstruktionen werden in der Regel lediglich gerammt – massive Betonfundamente kommen kaum zum Einsatz. Dadurch lassen sich die Bauteile mit vergleichsweise geringem Aufwand wieder aus dem Boden entfernen, ohne die landwirtschaftliche Nutzfläche dauerhaft zu beeinträchtigen.

Genehmigung von Agri-PV-Anlagen

Für Agri-PV-Anlagen gelten die gleichen genehmigungsrechtlichen Anforderungen wie für klassische Freiflächenanlagen. Das heißt, dass für Flächen, auf denen eine Agri-PV-Anlage errichtet werden soll, ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Werden Agri-PV-Anlagen auf Flächen errichtet, die nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert sind, wird kein Bauleitverfahren benötigt und dementsprechend muss nur eine Baugenehmigung beantragt werden.

Kosten versus Wirtschaftlichkeit: Zahlen und Fakten zu Kosten, Ertrag und Förderung

Derzeit sind Agri-PV-Anlagen etwas teurer als klassische Freiflächenanlagen. Das liegt an ihren aufwändigeren Unterkonstruktionen sowie an den zusätzlichen Kosten für spezielle Module, Planung und Montage.

Nach dem EEG werden Anlagen unter 1.000 kWp mit einer Vergütung von 7,00 Cent pro kWh gefördert. Anlagen über 1.000 kWp müssen an dem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Es wurde ein eigenes Untersegment für besondere Anlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) im ersten Segment für Solaranlagen eingeführt. Allerdings ist festzuhalten, dass die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU für den Höchstwert und den anzulegenden Wert noch aussteht und daher das EEG 2023 ohne die Regelungen des Solarpakets I Anwendung findet, die unter einem gesetzlichen Beihilfevorbehalt nach § 101 EEG stehen. Weitere Information zu den aktuellen Regelungen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Anforderungen, die für die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur an Agri-PV gestellt werden, sind hier definiert.

Die jeweils gültigen Vergütungssätze sowie Ausschreibungstermine und -ergebnisse werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. 

Das Land NRW bietet eine Förderung für Anlagen außerhalb der EEG-Förderung an. Mit dem Förderprogramm progres.nrw können maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximale Förderrahmen pro Anlage liegt bei 1 Mio. Euro.

Über NRW hinaus gibt es das Förderangebot der Rentenbank. Mit deren Programm werden Investitionen in ausgewählten Zukunftsfeldern der Land- und Ernährungswirtschaft, darunter auch Agri-PV, gefördert.

Ihr Kontakt

Jonas Klamka

Jonas Klamka

Referent Photovoltaik

Lara Würfel

Lara Würfel

Referentin Photovoltaik

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