Pressemappe: Finanzielle Beteiligung

Vielfältige finanzielle Beteiligungsoptionen bringen NRW bei der Energiewende voran

In der digitalen Pressemappe finden Medienvertreter:innen Presseinformationen zu finanziellen Beteiligungsoptionen bei Energiewendeprojekten und zum Bürgerenergiegesetz NRW sowie einordnende Interviews, Grafiken, Publikationen und Hintergrunddaten zum Ausbau Erneuerbarer Energien in NRW. 

Mit dem In-Kraft-Treten des Bürgerenergiegesetzes NRW am 28. Dezember 2023 hat Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Kommunen bei neuen Windenergieanlagen eingeführt. Ziel des Gesetzes ist, durch die finanziellen Vorteile die Akzeptanz für die Windkraft und eine nachhaltige Energieversorgung in NRW langfristig zu steigern.  
Parallel werden in NRW unterschiedliche Beteiligungsverfahren und Bürgerenergieprojekte auf freiwilliger Basis umgesetzt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Energiewendeprojekte zu Photovoltaik, Biomasse oder den Betrieb von Wärmenetzen.

Ob gesetzlich verpflichtend oder freiwillig: Wichtig für die Interessengruppen ist, passgenaue Optionen für alle Bedarfe und Situationen vor Ort auszuwählen. Dabei hilft NRW.Energy4Climate mit verschiedenen Angeboten und unterstützt vor allem Kommunen als wichtige Treiber von Energiewendeprojekten. 
 

Pressemitteilung

Leitfaden zu finanzieller Beteiligung 
Energiewende: Wie Bürger:innen und Kommunen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können 

Der Ausbau Erneuerbarer Energien spielt eine Schlüsselrolle für den Klimaschutz in NRW. Kommunen und Bürger:innen finanziell an Energiewendeprojekten zu beteiligen, hält die Wertschöpfung in der Region und stärkt die Zustimmung für lokale Energiewendeprojekte. Der neue von NRW.Energy4Climate entwickelte Leitfaden „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten” hilft jetzt den Interessensgruppen, das für sie passende Beteiligungskonzept auszuwählen

Ob bei Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie oder beim Betrieb von Wärmenetzen: An Energiewendeprojekten können Bürger:innen auf vielfältige Art beteiligt werden. Die Spanne reicht von unternehmerischem Engagement, wie in einer Bürgerenergiegenossenschaft, über den Kauf von Anlageprodukten, bis zu verschiedenen Formen der indirekten Beteiligung, wie zum Beispiel vergünstige Stromtarife für Anwohner:innen. Wichtig ist, passgenaue Optionen für alle Bedarfe und Situationen vor Ort auszuwählen. Im Leitfaden stellt NRW.Energy4Climate die gängigsten Beteiligungsoptionen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland vor.

Christian Mildenberger, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate: „Neben transparenter Kommunikation ist finanzielle Beteiligung ein sehr wichtiger Baustein, die Energiewende voranzubringen. Das neue Bürgerenergiegesetz NRW verpflichtet Kommunen und Vorhabenträger jetzt bei neuen Windenergieprojekten in NRW dazu. Aber auch bei anderen Projekten haben Kommunen selbst große Vorteile von finanzieller Beteiligung, denn darüber können sie Einnahmen generieren. Wir möchten Kommunen ermutigen, die Chance für sich und ihre Region zu erkennen, wenn sie selbst als Treiber finanzieller Beteiligungsprozesse aktiv werden. Dabei unterstützen wir sie.”

NRW.Energy4Climate unterstützt Kommunen 
Vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen finanziellen Situation vieler Kommunen zeigt der Leitfaden insbesondere auch gängige Beteiligungsoptionen für Kommunen auf. Die finanzielle Beteiligung lokaler Akteure erhöht die Wertschöpfung vor Ort, weil die Gewinne aus den jeweiligen Investitionen in der Region verbleiben. Mit Angeboten für Kommunen wie Online-Seminaren oder Einzelgesprächen erläutern die Fachexpert:innen von NRW.Energy4Climate, welche Geschäftsmodelle im Einzelfall in Frage kommen oder wie ein Dialogprozess mit den Interessensgruppen vor Ort gestaltet werden kann. 

Kurzinterview zum Ausbau Erneuerbarer Energien in NRW mit Geschäftsführer Christian Mildenberger

Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW sind Angebote zur finanziellen Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger bei Windenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen jetzt verpflichtend. Dadurch ist das Interesse nordrhein-westfälischer Kommunen an Informationen zu möglichen Beteiligungsoptionen seit Anfang dieses Jahres merklich gestiegen. Im Interview spricht Christian Mildenberger, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate, über aktuelle Chancen und Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen:

 

Welche Bedeutung hat die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen für den Ausbau Erneuerbarer Energien? 

Wenn sich Kommunen und Anwohnerinnen finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen beteiligen, erhöht dies die lokale Wertschöpfung insgesamt. Dies kann sich dann wiederum positiv auf die Lebensumstände der Menschen und in der Region auswirken. Dadurch werden auch womögliche Vorbehalte gegen Energiewendeprojekte abgebaut – nicht nur unter den Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch bei anderen lokalen Interessengruppen und in den Kommunalverwaltungen. Dann können Projekte oft reibungsloser und schneller umgesetzt werden. Das ist eine wichtige Botschaft mit Signalwirkung. 

Welche Wirkung erwarten Sie vom Bürgerenergiegesetz NRW in Nordrhein-Westfalen?  

Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW ist das Interesse an finanzieller Beteiligung bei den Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit Anfang dieses Jahres bereits merklich gestiegen. Das merken wir auch an der großen Nachfrage zu unseren Angeboten. Laut Gesetz müssen Vorhabenträger von Windenergieprojekten nun lokal passende Beteiligungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen entwickeln und mit den Standortkommunen eine entsprechende Vereinbarung dazu erzielen. Zudem sehen immer mehr Kommunen eine Chance darin, dass solche Beteiligungen auch wertvolle Einnahmen für die eigene Stadtkasse bringen können. Vielen Kommunen ist allerdings noch unklar, welche konkreten Beteiligungsoptionen im Einzelfall sinnvoll sein können. Daher informiert NRW.Energy4Climate Kommunen in Veranstaltungen und mit der neuen Broschüre. 

Erwarten Sie auch eine bundesweite Signalwirkung durch das  Bürgerenergiegesetz NRW?

Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Bundesländern in Deutschland, die eine gesetzliche Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung bei Windenergieprojekten eingeführt haben. Die Regelung in NRW hat den großen Vorteil, dass sie den Vorhabenträgern und Kommunen viel Spielraum bei der Auswahl finanzieller Beteiligungskonzepte lässt.  Falls keine Einigung erzielt werden kann, greift eine Klausel, die ein gewisses Maß für finanzielle Beteiligung festlegt. Diese Lösung hat nun auch in anderen Bundesländern Beachtung gefunden. Zudem haben sich bereits zwei bundesweite Interessensverbände der Bürgerenergie in einem Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz an den Regelungen in Nordrhein-Westfalen orientiert. 

Kurzinterview mit Fachexperte Mirco Sieg zum Leitfaden „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten“

Die neue Broschüre von NRW.Energy4Climate zeigt, wie Bürger:innen und Kommunen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können. Sie informiert über Optionen, Chancen und Herausforderungen gängiger finanzieller Beteiligungsmöglichkeiten in Deutschland. Dies umfasst sowohl Beteiligungen auf freiwilliger Basis als auch die seit Kurzem verpflichtende Beteiligung gemäß Bürgerenergiegesetz NRW.  

Im Interview erklärt Mirco Sieg, Fachexperte für Bürgerenergie bei NRW.Energy4Climate und Autor der Broschüre, die Hintergründe: 

Warum ist die finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Kommunen an Energiewendeprojekten wichtig?  

Finanzielle Beteiligung ermöglicht eine attraktive Verteilung, nicht nur der Kosten, sondern auch der Gewinne von Energiewendeprojekten. Anwohner:innen können dadurch direkt vom Zubau der Erneuerbaren Energien profitieren. Zudem gewinnen sie indirekt, wenn ihren Gemeinden mehr Geld durch zum Beispiel Einnahmen aus den Projekten für weitere Klimaschutzprojekte zur Verfügung steht. Das kann und soll die Akzeptanz für solche Projekte bei Bürger:innen, Kommunen und anderen lokalen Akteuren erhöhen. 

Die Broschüre stellt mehrere finanzielle Beteiligungsoptionen vor – wie kam diese getroffene Auswahl zustande?  

Die Interessen der einzelnen Beteiligten – darunter Vorhabenträger, Flächenbesitzer:innen, Kommunalverwaltungen, lokale Energieversorger oder Anwohner:innen – können sehr verschieden sein und unterscheiden sich auch entsprechend der regionalen und lokalen Begebenheiten. Daher ist es wichtig, je nach Situation vor Ort passende Beteiligungsoptionen auszuwählen und gegebenenfalls auch zu kombinieren. Unsere Auswahl umfasst die gängigsten Beteiligungsoptionen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland, die sich aus unserer Erfahrung in der Praxis bewährt haben.  

Welche Optionen sind das?  

Es gibt grundsätzlich drei Ansätze: Bürger:innen und Kommunen können sich zum einen unternehmerisch beteiligen, indem sie im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften selbst aktiv werden. Alternativ können sie sich auch unternehmerisch an Projektgesellschaften von Dritten beteiligen.  

Die zweite Möglichkeit ist eine rein finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte wie Nachrangdarlehen. Dann bekommen Anleger in der Regel eine feste Verzinsung über eine festgelegte Laufzeit.  

Die dritte Möglichkeit sind indirekte Beteiligungen ohne den Einsatz von Eigenkapital. Hier werden Gewinne von den Energiewendeprojekten zugunsten der Standortkommunen oder ihrer Einwohner:innen  ausgegeben. Das können zum Beispiel vergünstige Stromtarife für Anwohner:innen in räumlicher Näher der Projekte sein.   

Was ist Ihre Botschaft an die oft klammen Kommunen, die jetzt auch noch einen aufwändigen Beteiligungsprozess gestalten sollen?  

Tatsächlich kann die Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungskonzepten für Kommunen einen gewissen Aufwand bedeuten. Dies betrifft vor allem die Dialogprozesse mit den verschiedenen Interessensgruppen. Die Kommunen sollten jedoch auch die klaren Vorteile für sich sehen: Sie können hier selbst federführend gestalten, was vor ihrer Haustüre passiert. Zudem wird sich die Mühe für die Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen.  

Wie hilft NRW.Energy4Climate konkret bei der Umsetzung von Beteiligungsprojekten?  

Wir sind aktuell – auch anlässlich des neuen Bürgerenergiegesetzes NRW – im Austausch mit vielen Kommunen. Aber nicht nur bei Windenergieprojekten gibt es ein großes Interesse an finanzieller Beteiligung. Wir sehen derzeit viele Neugründungen von Bürgerenergiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen. Und auch viele etablierte Bürgerenergieakteure kontaktieren uns, wenn sie zum Beispiel neue Photovoltaikprojekte entwickeln oder Wärmenetze realisieren möchten.

Je nach Anliegen erklären wir in Online-Seminaren oder Einzelgesprächen zum Beispiel, welche Chancen und Herausforderungen mit verschiedenen Beteiligungsoptionen verbunden sind. Wir sprechen auch darüber, wie transparente Dialogprozesse gestaltet werden können oder welche Geschäftsmodelle im Einzelfall infrage kommen. Dazu bieten wir Informationsbroschüren an wie „Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt”. Aber auch für die Umsetzung von Projekten bieten wir Beratung und Informationsbroschüren wie „Photovoltaik auf Freiflächen“ an.   

  

  

 

 

Grafiken für die aktuelle Berichterstattung zum Leitfaden „Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten”

Pressefotos von Christian Mildenberger

©NRW.Energy4Climate

©Alexandra Kowitzke/KlimaDiskurs.NRW

Ausbauzahlen Wind und PV in NRW

Windenergie: 

Der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran: Im ersten Quartal 2024 wurden in NRW insgesamt 139 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 825 Megawatt genehmigt. Das ist ein Zuwachs von 40 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2023 und entspricht knapp einem Drittel der bundesweit genehmigten Leistung im ersten Quartal 2024. NRW ist damit bundesweit führend. Neu in Betrieb gegangen sind im ersten Quartal 2024 in NRW 28 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 133 Megawatt. (Quelle: LANUV NRW)

Photovoltaik: 

Dach-PV: 

Im ersten Quartal 2024 wurden in NRW insgesamt 34.494 Photovoltaikanlagen auf Dächern mit einer Gesamtleistung von 427 Megawatt zugebaut. Dies entspricht in etwa den Ausbauzahlen im ersten Quartal 2023. 

Freiflächen-PV: 

In der Freifläche wurden im ersten Quartal 64 Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von 22 Megawatt neu in Betrieb genommen. Im Vergleich zum ersten Quartal 2023 ist dies eine Leistungssteigerung im Ausbau von knapp 70 Prozent. 

(Quelle: LANUV NRW) 

Weiterführende Informationen

  • Bürgerenergiegesetz NRW
     

  • Auf der interaktiven Karte können Informationen zu Windenergievorhaben wie Standort, Anlagentyp oder Art der Vereinbarung benutzerfreundlich abgerufen werden. Die Plattform ist Teil des Energieatlas, der vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. Hier kommen Sie zur Transparenzplattform.
     

  • Bei der Bezirksregierung Arnsberg können Sie Meldungen und Nachweise einreichen.
     

Weiterführende Artikel:  

 

  • Im Fokus: Das Bürgerenergiegesetz NRW – Beitrag von Benedikt Operhalsky, Fachexperte für Energierecht. Klicken Sie hier.
     

  • Im Fokus: Bürgerenergie – Wie Kommunen engagierte Bürgerinitiativen unterstützen können. Klicken Sie hier.

Kontakt für Kommunen und Vorhabenträger

Fachexpert:innen von NRW.Energy4Climate stehen Kommunen und Vorhabenträgern gerne beratend zur Seite. Für Fragen rund um Beteiligung wenden Sie sich gerne an Fachexperte Mirco Sieg.

Bei Fragen zum Bürgerenergiegesetz NRW erreichen Sie uns hier per E-Mail.

Publikationen

Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten

Wie Bürger:innen und Kommunen vom lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren können

Jetzt lesen

Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt

Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Damit führt Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Ort ein. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Pressekontakt:

Janne Hauke

Leitung Kommunikation

Tel: +49 211 8220 864-16

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Alexandra Hahn

Referentin Kommunikation

Tel: +49 211 8220 864-88

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Portrait der Referentin für Kommunikation Birthe Dobertin. Im Hintergrund sind eine große Glasfront sowie zwei dunkelgrüne Sofas zu sehen.

Birthe Dobertin

Referentin Kommunikation

Tel: +49 209 408 599-29

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