Stromerzeugung mit Windenergieanlagen

Windenergie ist in Nordrhein-Westfalen ein Schlüssel zur Energiewende und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Die Windenergie ist im Industrie- und Energieland Nordrhein-Westfalen unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Energiewirtschaft. Knapp die Hälfte des regenerativen Stroms wird bereits heute durch Windenergieanlagen erzeugt. 

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit etwa 3.620 Anlagen mit einer kumulierten Leistung von 6.720 Megawatt in Betrieb. Diese erzeugen jährlich rund 12.300 Gigawattstunden Strom, was dem durchschnittlichen jährlichen Bedarf von etwa 3,5 Millionen 3-Personen-Haushalten entspricht. Mit der installierten Leistung liegt Nordrhein-Westfalen derzeit im bundesweiten Vergleich hinter den windstarken Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg auf Platz vier. 

 

Wirtschaftsfaktor Windenergie

Etwa 20.000 Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen entlang der gesamten Wertschöpfungskette hängen vom Ausbau der Windenergie ab. Von der Anfertigung einzelner Bauteile über die Projektentwicklung und den Betrieb der Anlagen bis hin zum Rückbau, dem Recycling und der Forschung werden jährlich rund sieben Milliarden Euro umgesetzt. Über 40 Prozent davon entfallen auf die Zuliefererindustrie, die technische Komponenten herstellt und Bereiche weit über die Landesgrenzen hinaus beliefert. 

 

Vorhandene Flächen müssen genutzt werden

Ein entscheidender Faktor für den Ausbau der Windenergie ist die Ermittlung geeigneter Flächen. Dazu überarbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz derzeit die Potenzialstudie Erneuerbare Energie NRW – Windenergie. Nach vorläufigen Ergebnissen stehen in Nordrhein-Westfalen perspektivisch Flächen für bis zu 17 Gigawatt zur Verfügung. In der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW strebt das Land eine Verdopplung der derzeitigen Leistung auf zwölf Gigawatt im Jahr 2030 an. Das entspricht einem jährlichen Netto-Zubau von etwa 650 Megawatt, was bei derzeitigen Anlagengrößen etwa 150 neue Windenergieanlagen pro Jahr bedeutet.

 

Ausbau akzeptanzgesichert voranbringen

In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden einzuhalten. Das gilt für Gebiete mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile - sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind - sowie im Geltungsbereich von Außenbereichssatzungen. Kommunen steht es aber weiterhin frei, in ihrer Bauleitplanung die 1.000 Meter zu unterschreiten, soweit die immissionsrechtlichen Vorgaben das zulassen.

Natur- und Artenschutz

Von herausragender Bedeutung für einen akzeptanzgesicherten Ausbau der Windenergie ist die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes. Eine der Herausforderungen besteht darin, Artenschutzkonflikte zu vermeiden und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass durch einheitliche Regelungen Genehmigungsverfahren schnell abgeschlossen werden können. 

Technik und Innovation

Innovative Technologien können helfen, Windenergieanlagen ökologischer und wirtschaftlicher zu betreiben. So wird an unterschiedlichen Systemen geforscht, die Vögel erkennen und die Geschwindigkeit der Rotorblätter verringern, wenn sich die Tiere nähern. Durch solche ereignisbasierten Abschaltungen können Windenergieanlagen zukünftig auch in Gegenden betrieben werden, in denen ein Betrieb aufgrund von Artenschutzkonflikten nur eingeschränkt möglich wäre. 

 

Innovative ereignisbasierte Schaltungen finden auch im Bereich der Nachtkennzeichnung Anwendung: Um die Luftsicherheit bei Dunkelheit zu gewährleisten, müssen Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 Metern mit einem blinkenden Licht ausgestattet sein. Davon fühlen sich Anwohnerinnen und Anwohner häufig in ihrer Nachtruhe gestört. Aus diesem Grund wurde 2018 eine verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: Bis Ende 2022 müssen die Anlagen automatisch erkennen, ob sich ein Flugobjekt nähert und blinken nur noch, wenn es notwendig ist. 

Finanzierung und Beteiligung

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die finanzielle Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen ist deshalb ein wichtiger Baustein für die akzeptanzgesicherte Transformation unseres Energiesystems. Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe sind im Erneuerbare-Energie-Gesetz geregelt.

 

Neben der finanziellen Beteiligung ist es auch wichtig, die Öffentlichkeit von Anfang an im Planungs- und Genehmigungsprozess einzubinden und transparent zu informieren. Dabei sollten alle Seiten gehört und auch stille Befürworter:innen in den Prozess einbezogen werden. 

 

An welcher Stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen im Planungsprozess eingebunden werden können, stellt das Umweltbundesamt anschaulich dar: 

 

Hier geht es zum Angebot.

Von der Planung bis zur Genehmigung

Der Planungsprozess von Windenergieanlagen fängt bei der Auswahl geeigneter Flächen an und richtet sich nach der Raumplanung: Aufbauend auf der Bundesraumordnung konkretisiert die Landesplanung durch das Landesplanungsgesetz und den Landesentwicklungsplan eine übergeordnete Fachplanung. Die Kommunen können dann in den Bauleitplänen die konkreten Standorte innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmen. Dabei muss die Bauleitplanung durch Flächennutzungspläne entsprechend der übergeordneten Raumplanung angepasst werden und neben Abständen zu Wohngebäuden beispielsweise auch Mindestabstände zu seismologischen Stationen oder der Infrastruktur der Flugsicherung berücksichtigen. 

 

Privilegierung im Außenbereich

Die Windenergie in Nordrhein-Westfalen ist im Außenbereich privilegiert. Windenergieanlagen können dort grundsätzlich errichtet werden, solange dem keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. Durch eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch hat NRW diese Privilegierung der Windenergie innerhalb von 1.000 Metern Abstand zu Wohngebäuden aufgehoben. Den Planungsträgern ist durch Konzentrationszonenplanung aber eine Steuerungsmöglichkeit gegeben, die es erlaubt, die Anlagen an konfliktarmen Standorten zu bündeln und den restlichen Außenbereich von der Nutzung freizuhalten.

 

Genehmigung von Windenergieanlagen

Welches Genehmigungsverfahren Windenergieprojekte durchlaufen müssen, hängt vom Umfang des geplanten Projekts ab: Während im förmlichen Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Öffentlichkeit beteiligt werden muss, ist im vereinfachten Verfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. In beiden Fällen muss sichergestellt sein, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen und keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren von dem geplanten Vorhaben ausgehen. Derzeit im Verfahren befindliche Projekte, für die eine UVP durchgeführt werden muss, sind im UVP-Portal zu finden:

 

Hier geht es zum UVP-Portal.

 

Repowering

Für ältere Windenergieanlagen bietet sich Repowering an. Hierbei werden die leistungsschwächeren Anlagen zurückgebaut und durch größere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Das hat den Vorteil, dass bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Auch das Landschaftsbild kann durch eine Reduktion der Anlagenzahl bei gleichzeitiger Erhöhung der installierten Leistung verbessert werden. Gerade in dichtbesiedelten Ländern wie Nordrhein-Westfalen lassen sich so bestehende Flächenpotenziale nutzen. 

Windenergy4Climate

Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Industrie, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern unterstützt NRW.Energy4Climate die Landesregierung dabei, die Energiewende umzusetzen. Durch das Identifizieren von Ausbauhemmnissen, das Aufzeigen von Lösungsansätzen und durch die Vernetzung mit Stakeholdern, bringt NRW.Energy4Climate den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen voran. Die Landesgesellschaft ist dabei erste Ansprechpartnerin für alle, die aktiv werden wollen – im Großen wie im Kleinen. 

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Portrait des Projektmanagers für Energiewirtschaft Matthias Poloczek. Im Hintergrund ist eine große Glasfront zu sehen.

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