Der Planungsprozess von Windenergieanlagen fängt bei der Auswahl geeigneter Flächen an und richtet sich nach der Raumplanung: Aufbauend auf der Bundesraumordnung konkretisiert die Landesplanung durch das Landesplanungsgesetz und den Landesentwicklungsplan eine übergeordnete Fachplanung. Die Kommunen können dann in den Bauleitplänen die konkreten Standorte innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmen. Dabei muss die Bauleitplanung durch Flächennutzungspläne entsprechend der übergeordneten Raumplanung angepasst werden und neben Abständen zu Wohngebäuden beispielsweise auch Mindestabstände zu seismologischen Stationen oder der Infrastruktur der Flugsicherung berücksichtigen.
Privilegierung im Außenbereich
Die Windenergie in Nordrhein-Westfalen ist im Außenbereich privilegiert. Windenergieanlagen können dort grundsätzlich errichtet werden, solange dem keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. Durch eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch hat NRW diese Privilegierung der Windenergie innerhalb von 1.000 Metern Abstand zu Wohngebäuden aufgehoben. Den Planungsträgern ist durch Konzentrationszonenplanung aber eine Steuerungsmöglichkeit gegeben, die es erlaubt, die Anlagen an konfliktarmen Standorten zu bündeln und den restlichen Außenbereich von der Nutzung freizuhalten.
Genehmigung von Windenergieanlagen
Welches Genehmigungsverfahren Windenergieprojekte durchlaufen müssen, hängt vom Umfang des geplanten Projekts ab: Während im förmlichen Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Öffentlichkeit beteiligt werden muss, ist im vereinfachten Verfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. In beiden Fällen muss sichergestellt sein, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen und keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren von dem geplanten Vorhaben ausgehen. Derzeit im Verfahren befindliche Projekte, für die eine UVP durchgeführt werden muss, sind im UVP-Portal zu finden:
Hier geht es zum UVP-Portal.
Repowering
Für ältere Windenergieanlagen bietet sich Repowering an. Hierbei werden die leistungsschwächeren Anlagen zurückgebaut und durch größere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Das hat den Vorteil, dass bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Auch das Landschaftsbild kann durch eine Reduktion der Anlagenzahl bei gleichzeitiger Erhöhung der installierten Leistung verbessert werden. Gerade in dichtbesiedelten Ländern wie Nordrhein-Westfalen lassen sich so bestehende Flächenpotenziale nutzen.