E-LKW

Wie der Straßengüterverkehr in NRW bis 2045 klimaneutral wird

Der Straßengüterverkehr verursacht derzeit rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in NRW. Ein Umstieg auf klimafreundliche Antriebe ist unumgänglich.

Die Logistikbranche ist buchstäblich eine treibende Kraft in NRW: 24.000 Unternehmen mit mehr als 360.000 Mitarbeitenden und fast 800.000 Straßengüterfahrzeugen erledigen tagtäglich einen zuverlässigen Job. Die Branche ist stark – und das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb gilt für die Logistikunternehmen, sich schon heute auf eine grundlegende Veränderung vorzubereiten: die Umstellung von Verbrennern auf emissionsfreie Fahrzeuge. Für viele Nutzungen sind batterieelektrische Lastkraftwagen (BEV-LKW) eine sinnvolle Alternative zum konventionellen Diesel.

Batterieelektrische Antriebe – warum sich E-Trucks wirtschaftlich lohnen können

Momentan eignen sich E-Lkw besonders für den Einsatz auf kürzeren Strecken mit längeren Standzeiten. Doch das wird sich perspektivisch ändern. Sowohl in puncto Reichweite als auch bei der Infrastruktur tut sich viel. Sobald ein flächendeckendes Ladenetz verfügbar ist, werden E-Lkw auch für längere Strecken interessant sein. Deshalb gehen auch aktuelle Herstellerprognosen davon aus: Der Schwerlastverkehr der Zukunft wird mehrheitlich batterieelektrisch sein.

Und das aus gutem Grund. Auch wenn die Anschaffungskosten für emissionsfreie E-Lkw und die dazugehörige Infrastruktur aktuell um den Faktor zwei bis drei höher sind als bei herkömmlichen Dieselfahrzeugen, bieten E-Lkw zahlreiche ökologische und ökonomische Vorteile:

Neben deutlich niedrigeren Betriebskosten überzeugen E-Lkw auch mit einem geringen Wartungsaufwand.

In Kombination mit Ökostrom reduzieren sie die CO₂-Emissionen und unterstützen Unternehmen dabei, sich auf die Nachhaltigkeitsziele und die Nachhaltigkeitsberichtspflicht der EU vorzubereiten (Stichwort Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)).

Weitere Pluspunkte sind ein positives Unternehmensimage, der Zugang zu Umweltzonen, eine höhere Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden sowie eine geringere Lärmbelastung und ein komfortableres Fahrerlebnis.

Zur Rentabilität von batterieelektrischen Lkw tragen auch die wirtschaftlichen Anreize bei Steuern und Abgaben bei:

Finanzielle Anreize für E-Trucks

  • Unabhängigkeit von der CO2-Besteuerung: Emissionsfreie LKW sind bei Nutzung von grünem Strom nicht von der CO2-Besteuerung betroffen, während der Dieselpreis über die CO2-Besteuerung kontinuierlich und weiter ansteigt.
  • LKW-Mautbefreiung: Seit dem 1. Dezember 2023 verteuert eine CO₂-Abgabe von 200 Euro pro Tonne die Lkw-Maut für Dieselfahrzeuge. Emissionsfreie Lkw hingegen sind bis Ende 2025 komplett mautbefreit – ab 2026 zahlen sie nur 25 Prozent des regulären Satzes. Das macht sie wirtschaftlich deutlich attraktiver.
  • Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt): Die Kfz-Steuer für Lkw richtet sich nach Emissionsklasse und Gesamtgewicht. Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2030 steuerfrei – danach zahlen sie nur die Hälfte des regulären Satzes.
  • Prämien durch Handel mit Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote): Halterinnen und Halter von BEV-Lkw können durch den Verkauf eingesparter CO₂-Emissionen eine Prämie erhalten. Dienstleister bündeln diese Quoten, lassen sie vom Umweltbundesamt zertifizieren und vermarkten sie an Unternehmen wie etwa Mineralölkonzerne.

All diese Faktoren spielen für die langfristige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine große Rolle.

Praxisleitfaden hilft bei der Umstellung

Beim anspruchsvollen Antriebswechsel unterstützt unser Praxisleitfaden für emissionsfreie Flotten Logistikunternehmen und Speditionen: Er vermittelt grundlegende Informationen sowie Tipps und Best-Practice-Beispiele. Außerdem liefert er Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die den Einstieg in das Thema erleichtern. Und er gibt einen Überblick über weitere Unterstützungsleistungen des Landes NRW, etwa Fördermöglichkeiten, Beratungsdienstleitungen oder Beschaffungsinitiativen.

E-LKW in NRW

Im Handlungskonzept Schwerer Straßengüterverkehr Nordrhein-Westfalen hat das Land nicht nur ein klares Ziel definiert: bis 2030 rund 80.000 emissionsfreie Lkw auf NRWs Straßen. Es informiert auch umfassend über Antriebsoptionen und ihre Potenziale. Und mit dem Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ fördert die Landesregierung aktiv die Antriebswende.

Die TCO (Total Cost of Ownership) von emissionsfreien Lkw können bereits heute – je nach Einsatzprofil – auch ohne Förderung wirtschaftlich mithalten. Zwar liegen die Anschaffungskosten laut Herstellern aktuell zwei- bis viermal über denen von Diesel-Lkw, doch die laufenden Betriebskosten sind deutlich geringer. Je höher die tägliche Fahrleistung, desto stärker wirkt sich dieser Vorteil aus – vor allem durch geringere Energie-, Wartungs- und Mautkosten. 

Mit dem kostenlosen Tool My eRoads des ifeu-Instituts lassen sich individuelle TCO für batterieelektrische Lkw im Jahr 2025 einfach berechnen. Eine Beispielrechnung für eine Sattelzugmaschine finden Sie zusammen mit zahlreichen weiteren Informationen in unserem Praxisleitfaden für emissionsfreie Flotten.

Batterieelektrische Lkw sind vielseitig einsetzbar – etwa in der innerstädtischen Logistik, im Liefer- und Regionalverkehr, in der Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, bei Lebensmittel- und Gütertransporten sowie an Umschlagplätzen wie Häfen. In NRW sind sie bereits in vielen dieser Bereiche im Einsatz. Besonders geeignet sind sie für Ein- bis Zweischichtbetriebe mit Strecken von wenigenHundert Kilometern und längeren Standzeiten. Die Nutzung mautpflichtiger Straßen steigert zusätzlich die Wirtschaftlichkeit.

Der Fern- und Langstreckeneinsatz batterieelektrischer Lkw befindet sich noch im Aufbau. Voraussetzung ist ein flächendeckendes Ladenetz für eine verlässliche Routenplanung. Reichweiten und Ladeinfrastruktur wachsen stetig – erste Modelle schaffen bereits 500 bis 600 Kilometer pro Ladung.

Im Gegensatz zu Dachanlagen sind PV-Freiflächenanlagen meist genehmigungspflichtig.Damit eine PV-Freiflächenanlage im Außenbereich errichtet werden darf, bedarf es im Regelfall eines gültigen Bebauungsplans, der im Rahmen eines kommunalen Bauleitverfahrens entsprechendes Baurecht schafft. 

Werden PV-Freiflächenanlagen auf Flächen errichtet, die nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert sind, wird kein Bauleitverfahren benötigt und dementsprechend muss nur eine Baugenehmigung beantragt werden. Unterstützung bei der Planung finden Kommunen, Planer und Projektierer im Kurzleitfaden„Bauplanungsrechtliche Grundlagen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ des NRW-Wirtschaftsministeriums.

 

Für einen reibungslosen und effizienten Einsatz von batterieelektrischen LKW müssen verlässliche Lademöglichkeiten gegeben sein.

Das öffentliche Ladenetz für E-Lkw wird derzeit ausgebaut – bevorzugt in Autobahnnähe und mit Infrastruktur für Fahrerinnen und Fahrer (z. B. Sanitäranlagen, Einkaufsmöglichkeiten). Der Bund fördert zunächst Ladepunkte auf unbewirtschafteten, später auch auf bewirtschafteten Rastplätzen. Bis 2030 sollen so rund 4.200 Ladepunkte an 350 Standorten entstehen. Ergänzend investieren auch private Anbieter in eigene Ladeparks.

Bei der Umstellung auf batterieelektrische Lkw fallen neben Anschaffungs- und Betriebskosten auch Ausgaben für die Ladeinfrastruktur am Betriebshof an. Eigene Ladepunkte erhöhen die Unabhängigkeit, senken langfristig Kosten und unterstützen eine ganzheitliche Transformation. Wichtige Kostenfaktoren sind:

  • Ladesäulen/Ladepunkte (die Kosten steigen mit der Ladeleistung)
  • Netzanbindung und elektrische Infrastruktur (z. B. Verkabelung, Netzanschluss)
  • Bau und Installation (Tiefbau, Montage)
  • Software und Managementsysteme (z. B. für Abrechnung, Zugangskontrolle)
  • Individuelle Lösungen (z. B. Laden an der Rampe)
  • Wartung und Betrieb (inkl. Stromkosten)

Die Kosten variieren je nach Standort, Netzgebiet, Ladeleistung und vorhandener Infrastruktur. Ergänzend können Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher für eine nachhaltige, unabhängige Stromversorgung sinnvoll sein.

Das Land NRW fördert die Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw mit bis zu 40 Prozent (20 Prozent bei großen Unternehmen) der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Ladepunkt. Weitere Infos finden Sie hier.

Für batterieelektrische Lkw sind drei Ladetechnologien relevant, die sich vor allem in der Ladeleistung unterscheiden:

  • AC-Laden (Wechselstrom): bis zu 22 kW, selten bis 43  kW
  • DC-Laden (Gleichstrom): Schnellladen mit 22 bis 140  kW, Hochleistungsladen (CCS) mit 150 bis 400 kW
  • MCS-Laden (Megawatt Charging System): über 1.000 kW, derzeit noch im Normungsprozess. MCS soll künftig schnelles Laden im Fernverkehr ermöglichen.

CCS- und MCS-Stecker unterscheiden sich in Bauform und Fahrzeugschnittstelle. Welche Technologie zum Einsatz kommt, hängt vom Anwendungsfall ab: MCS ist vorrangig für schnelles öffentliches Laden im Fernverkehr vorgesehen.

CCS-Systeme gelten derzeit als Standard, da sie kostengünstiger und technisch weniger komplex sind. MCS-fähige Lkw sollen laut Herstellern erst in den kommenden Jahren auf den Markt kommen. Geplant sind rund 1.800 MCS- und 2.400 CCS-Ladepunkte an 350 Autobahnstandorten.

Das Angebot an emissionsfreien Nutzfahrzeugen wächst stetig. Alle führenden Hersteller bieten mittlerweile batterieelektrische Modelle an – teils bereits in Serie. Für 2025 angekündigte Fahrzeuge wie der eActros 600, MAN eTruck oder DAF XF erreichen Reichweiten von 500 bis 600 Kilometern. Elektrofahrzeuge sind in allen Gewichtsklassen (N1 = bis 3,5 Tonnen; N2 = 3,5 bis 12 Tonnen; N3 = ab 12 Tonnen) verfügbar – vom Transporter bis zur schweren Sattelzugmaschine – und decken vielfältige Anwendungen ab, etwa mit Zwei- oder Dreiachsern und Nebenabtrieb für verschiedene Aufbauten.

Eine detaillierte Übersicht der verschiedenen emissionsfreien Fahrzeuge auf dem Markt gibt es unter Klimafreundliche Nutzfahrzeuge und unter Elektromobilität.NRW.

Batterieelektrische Lkw sind aufgrund der Batterien etwa 2,5 Tonnen schwerer als Diesel-Lkw. Daher wurde das zulässige Gesamtgewicht bereits auf 42 Tonnen angehoben (statt 40 Tonnen). Eine EU-Novelle strebt künftig 44 Tonnen an. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung, insbesondere im Hinblick auf die Belastbarkeit der Infrastruktur, etwa von Brücken.

Kostenschätzungen für Netzanschlüsse sollten direkt beim örtlichen Netzbetreiber eingeholt werden, da dieser die technischen Anforderungen, Standortbedingungen und Netzkapazität kennt. Grundsätzlich fällt ein einmaliger Baukostenzuschuss (BKZ) an, der bei Anschlussleistungen ab 30 Kilowatt erhoben wird – vor allem relevant im Mittel- und Hochspannungsbereich.

Bei Niederspannungsanschlüssen empfiehlt die Bundesnetzagentur folgende Formel:
BKZ = Leistungspreis (> 2.500 h/a) × bestellte Leistung

Zusätzlich entstehen laufende Netzentgelte.

Beispiel: Für fünf Ladepunkte mit je 350 Kilowatt (insgesamt 1,75 Megawatt) liegen die BKZ-Kosten je nach Preis (50 bis 200 Euro pro Kilowatt) zwischen 87.500 und 350.000 Euro.

Der Umstieg auf batterieelektrische Lkw ist in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung. Das Online-Tool My eRoads unterstützt bei der Berechnung der Gesamtkosten und bietet einen guten Einstieg.

Ist ein batterieelektrischer Betrieb nicht möglich, können Wasserstofffahrzeuge eine Alternative sein. Sowohl Wasserstoffmotoren als auch Brennstoffzellenantriebe entwickeln sich technologisch weiter. Vorteile sind hohe Energiedichte und kurze Betankungszeiten – besonders relevant für den Fernverkehr.

Herausforderungen bestehen aktuell bei Tankstelleninfrastruktur, Fahrzeugverfügbarkeit, Umwandlungsverlusten und den Kosten für grünen Wasserstoff. Zur Dekarbonisierung der Bestandsflotte bieten sich auch alternative Kraftstoffe wie HVO 100, Biogas, Biodiesel oder synthetische Kraftstoffe an. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist in jedem Fall notwendig.

Ihr Kontakt

Magdalena Ganser

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Projektmanagerin Mobilität

Matthias Mecklenbeck

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