Industrielle Abwärme

Enormes Potenzial für die Wärmewende

Industrieanlage mit mehreren großen Tanks und Gebäuden, aus denen weiße Dampfwolken aufsteigen, umgeben von Bäumen und Stadt im Hintergrund.

Bei zahlreichen Industrieprozessen entsteht Abwärme, die trotz zunehmender Energieeffizienz weder vermieden noch intern weiterverwendet werden kann. Über Wärmenetze lässt sie sich jedoch zur allgemeinen Wärmeversorgung nutzen. Ein enormes Potenzial für die Wärmewende und eine Win-Win-Situation für Industrie und Kommunen.

Der Gesetzgeber definiert den Begriff unvermeidbare Abwärme in § 3 Nr.13 des Wärmeplanungsgesetzes eindeutig:

  • unvermeidbares Nebenprodukt in einer Industrieanlage, Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor,
  • würde ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in die Luft oder in das Wasser abgeleitet werden,
  • ist unvermeidbar, soweit sie aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen im Produktionsprozess nicht nutzbar ist und kann nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden.

Diese unvermeidbare Abwärme kann entscheidend zur Wärmewende beitragen: Derzeit beträgt ihr Potenzial das Doppelte des Fernwärmebedarfs in NRW (24 Terawattstunden pro Jahr), wird aber kaum genutzt. Eine verschenkte Ressource! Denn mehr als 80 Prozent der Fernwärme gewinnt NRW derzeit noch direkt aus fossilen Brennstoffen.  

So managen Industrieunternehmen ihre Abwärme

Können Abwärmepotenziale nicht weiter selbst ausgeschöpft werden, lohnt es sich, diese gewinnbringend für die allgemeine Versorgung nutzbar zu machen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen können so nicht nur neue Einnahmen generieren, sondern auch ihre Kühlkosten reduzieren. Dazu ist zuallererst eine Analyse nötig:

  1. Einsparen: 

    Wo immer es möglich ist, sollten Unternehmen ihren eigenen Prozesswärmebedarf verringern, indem Effizienzpotenziale genutzt werden.

  2. Abwärme selbst nutzen: 

    Anfallende Abwärme lässt sich oft in großen Teilen betriebsintern nutzen, etwa zur Brennluftvorwärmung, Trocknung, Hallenheizung oder Warmwasserbereitung. 

  3. Versorgung Externer: 

    Nicht mehr intern nutzbare Abwärme kann ins Wärmenetz eingespeist und zur Versorgung angrenzender Betriebe, Quartiere und Gebäude genutzt werden. Das ist längst kein Kann mehr, sondern ein Muss: Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh, Abwärme zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden. Unvermeidbare, nicht selbst nutzbare Abwärme muss externen Nutzern zur Verfügung gestellt werden, wenn dies wirtschaftlich und technisch machbar ist (§ 16). Die Daten zur anfallenden Abwärme müssen an die Bundesstelle für Energieeffizienz gemeldet werden (§ 17).

Abwärme als Schlüsselelement für die klimaneutrale Fernwärmeversorgung

Eine erhebliche Chance zur effektiven Nutzung von Abwärme liegt in den Wärmnetzen. Noch werden diese zu einem Großteil mit Wärme aus der Kohle- und Gasverbrennung gespeist. Aber ab 2030 müssen sie mindestens zu 30 Prozent, ab 2040 mindestens zu 80 Prozent und spätestens 2045 vollständig auf erneuerbare Quellen umgestellt werden (§ 29 Wärmeplanungsgesetz). Unvermeidbare industrielle Abwärme zählt dazu. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird sie den erneuerbaren Wärmequellen gleichgestellt.

Durch den zusätzlichen Ausbau von Wärmenetzen kann es sogar gelingen, noch mehr Abwärme zu erschließen und zu den Verbrauchenden zu transportieren. Wichtig ist die Beachtung der Abwärmehierarchie: Nur  Abwärme, die auch perspektivisch weder eingespart noch selbst genutzt werden kann und somit auch langfristig zur Verfügung steht, sollte von Industrieunternehmen und Wärmenetzbetreiber in die Planung des Abwärmeprojektes einbezogen werden.

Das Land NRW stellt die Wichtigkeit der Abwärmenutzung für die Wärmewende mit der Abwärmestrategie NRW in den Fokus. NRW.Energy4Climate flankiert die Strategie mit konkreten Unterstützungsangeboten. 

Unterstützungsangebote von NRW.Energy4Climate zur Abwärmestrategie NRW 

Durch die Einspeisung von Abwärme ins Wärmenetz werden Industrieunternehmen und Netzbetreiber zu Vertragspartnern. Dabei müssen beide Seiten ihre technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen miteinander abstimmen. Als Unterstützung stellt NRW.Energy4Climate ab Anfang 2026 auf Anfrage Musterverträge zur Verfügung. 

Um Herausforderungen bei der Projektinitiierung entgegenzuwirken, sammelt NRW.Energy4Climate Umsetzungsbeispiele aus der Praxis. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen gebündelt im Sommer 2026 veröffentlicht werden. Bisher veröffentlichte Praxisbeispiele sind hier zu finden: Abwärme aus der Aluminiumproduktion - NRW.Energy4Climate 

Außerdem bietet NRW.Energy4Climate an, mögliche Projektkooperationen mit fachlicher Expertise während der Planung und Umsetzung ihres Projektes zu begleiten. 

NRW.Energy4Climate führt eine Hot-Spot-Analyse durch, um Regionen zu identifizieren, in denen Abwärme in ein vorhandenes Wärmenetz integriert werden kann. Dieser Prozess soll dazu dienen lokale Akteure zu identifizieren und diese gezielt anzusprechen, um potenzielle Kooperationen anzubahnen. 

Ab Anfang 2026 stellt NRW.Energy4Climate eine Preisfindungsvorlage zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe eine Wärmeabgabe vergütet wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Die Vorlage liefert Hilfestellungen für eine erste Einschätzung. 

Schwarz-weiße Stadtkarte aus dem Wärmekataster des LANUK mit blauen Markierungen auf Straßen und Gebäuden in mehreren Stadtteilen.
Beispielhafte Darstellung der Wärmenetze und Abwärmestandorte (Quelle LANUK Wärmekataster)

Das Wärmekataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUK) bietet Ihnen einen schnellen Überblick über potenzielle Abwärmequellen entlang Ihres Wärmenetzes sowie über nahegelegene Wärmenetze an Ihrem Industriestandort.

In seiner „Wärmestudie NRW“ aus dem Jahr 2024 stellt das LANUK relevante Daten bereit. Unter anderem wurde die Fortschreibung der Abwärmepotenziale im Zuge der Industrietransformation untersucht. Demnach ergibt sich für 2045 ein Abwärmepotenzial von 33,6 bis 35,4 TWh/a.

 

Ergänzend zum Wärmekataster bietet die Plattform für Abwärme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Januar 2025 eine Übersicht über die gewerblichen Abwärmepotenziale in Deutschland.

 

Um die Abwärmequellen bestmöglich für die Fernwärmeversorgung zu erschließen, hat der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW) einen interdisziplinären Leitfaden erarbeitet. 

Durch die Einspeisung von Abwärme ins Wärmenetz werden Industrieunternehmen und Netzbetreiber zu Vertragspartnern. Dabei müssen beide Seiten ihre technischen Anforderungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen miteinander abstimmen. Als Unterstützung stellt die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA ) auf Anfrage Musterverträge zur Verfügung.

 

Abwärme effektiv nutzen: Finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Wärmenetzbetreiber in NRW

Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten bietet unser FÖRDER.NAVI. Für Projekte zur Abwärmeauskopplung und -nutzung sind unter anderem die nachfolgenden Fördermittel interessant (Stand Januar 2025).

Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden. Unterstützt werden technisch-wirtschaftliche Konzepte, die auf Einsparungen und den Ersatz fossiler Brennstoffe bei der Prozesswärme abzielen, einschließlich der Nutzung von Abwärme. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, bei kleineren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sogar bis zu 60 Prozent. Der maximale Förderbetrag liegt bei 25.000 Euro, kann jedoch auf bis zu 45.000 Euro steigen, wenn das Konzept die Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme über Unternehmensgrenzen hinweg vorsieht.

Mit dieser Förderung unterstützt der Bund investive Maßnahmen in zwei Modulen: Modul 1 fördert Querschnittstechnologien wie etwa Wärmeübertrager zur Nutzung von Abwärme aus wärmeführendem Abwasser oder Prozesswasser. Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, für mittlere Unternehmen 40 Prozent und für kleine Unternehmen 50 Prozent. Modul 4 zielt auf die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen ab und umfasst unter anderem Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Kontraktoren, die Maßnahmen im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens umsetzen. Betreiber einer Abwärmequelle und Betreiber einer Wärmesenke oder Wärmeleitung können jeweils separate, aber abgestimmte und zeitgleich gestellte Anträge einreichen. Bei außerbetrieblicher Abwärmenutzung können bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden, bei mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei kleinen Unternehmen bis zu 60 Prozent.

Diese Bundesförderung unterstützt Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen. In Modul 1 wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie gefördert, die aufzeigt, wie das Wärmenetz bis 2045 klimaneutral betrieben werden kann. Diese Studie bildet die Grundlage für eine Förderung in den Modulen 2 bis 4. Dort werden systemische Investitionen in das Gesamtsystem des Wärmenetzes, Einzelmaßnahmen zur klimafreundlichen Wärmebereitstellung sowie Betriebskosten von Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen gefördert. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Unternehmen. Die Förderquote beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100 Millionen Euro. 

 

Der KWK-Zuschlag fördert Wärmenetzbetreiber beim Neu- und Ausbau von Wärmenetzen. Diese müssen einen Wärmemix aus KWK-Wärme sowie erneuerbaren Energien einschließlich industrieller Abwärme nutzen – mit einer Förderhöhe von 40 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 20 Millionen Euro. 

Unterstützung beim Abwärmemanagement

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen, nicht selbst nutzbare unvermeidbare Abwärme zur Verfügung zu stellen. Das Land unterstützt die produzierenden Betriebe in NRW – mit Daten und Fakten aus dem LANUK-Wärmekataster und der „Wärmestudie NRW“. Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten bietet unser FÖRDER.NAVI.

 

Aktuelle Zahlen

80 %
des Fernwärmebedarfs in NRW werden aktuell noch über fossile Brennstoffe abgedeckt.
80 %
der Wärmenetzversorgung sollen ab 2040 aus Erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen - ab 2030 mindestens 30 Prozent.
35,4 TWh
pro Jahr wird das Abwärmepotenzial, trotz Elektrifizierung und alternativer Brennstoffe, auch noch 2045 ungefähr betragen.

Ihr Kontakt

Robin Hühne

Robin Hühne

Fachexperte Prozesswärme

Lisa Kaborn

Lisa Kaborn

Fachexpertin Wärmeinfrastruktur

Robin Siepker

Robin Siepker

Fachexperte Wärme & Gebäude

News zum Thema

Hier finden Sie aktuelle Meldungen, hilfreiche Informationen und spannende Hintergrundberichte zum Thema.

Alle News

Praxisbeispiele zum Thema

Hier erhalten Sie einen Überblick über herausragende Projekte, die Akteure aus verschiedensten Branchen bereits heute umsetzen.

Alle Beispiele

Tools zum Thema

Sie planen ein Projekt, brauchen noch den passenden Partner oder sind auf der Suche nach einer Förderung? Diese Tools unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Alle Tools