Bei zahlreichen Industrieprozessen entsteht Abwärme, die trotz zunehmender Energieeffizienz weder vermieden noch intern weiterverwendet werden kann. Über Wärmenetze lässt sie sich jedoch zur allgemeinen Wärmeversorgung nutzen. Ein enormes Potenzial für die Wärmewende und eine Win-Win-Situation für Industrie und Kommunen.
Der Gesetzgeber definiert den Begriff unvermeidbare Abwärme in § 3 Nr.13 des Wärmeplanungsgesetzes eindeutig:
- unvermeidbares Nebenprodukt in einer Industrieanlage, Stromerzeugungsanlage oder im tertiären Sektor,
- würde ohne den Zugang zu einem Wärmenetz ungenutzt in die Luft oder in das Wasser abgeleitet werden,
- ist unvermeidbar, soweit sie aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen oder sonstigen Gründen im Produktionsprozess nicht nutzbar ist und kann nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden.
Diese unvermeidbare Abwärme kann entscheidend zur Wärmewende beitragen: Derzeit beträgt ihr Potenzial das Doppelte des Fernwärmebedarfs in NRW (24 Terawattstunden pro Jahr), wird aber kaum genutzt. Eine verschenkte Ressource! Denn mehr als 80 Prozent der Fernwärme gewinnt NRW derzeit noch direkt aus fossilen Brennstoffen.
So managen Industrieunternehmen ihre Abwärme
Können Abwärmepotenziale nicht weiter selbst ausgeschöpft werden, lohnt es sich, diese gewinnbringend für die allgemeine Versorgung nutzbar zu machen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen können so nicht nur neue Einnahmen generieren, sondern auch ihre Kühlkosten reduzieren. Dazu ist zuallererst eine Analyse nötig:
Einsparen:
Wo immer es möglich ist, sollten Unternehmen ihren eigenen Prozesswärmebedarf verringern, indem Effizienzpotenziale genutzt werden.
Abwärme selbst nutzen:
Anfallende Abwärme lässt sich oft in großen Teilen betriebsintern nutzen, etwa zur Brennluftvorwärmung, Trocknung, Hallenheizung oder Warmwasserbereitung.
Versorgung Externer:
Nicht mehr intern nutzbare Abwärme kann ins Wärmenetz eingespeist und zur Versorgung angrenzender Betriebe, Quartiere und Gebäude genutzt werden. Das ist längst kein Kann mehr, sondern ein Muss: Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh, Abwärme zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden. Unvermeidbare, nicht selbst nutzbare Abwärme muss externen Nutzern zur Verfügung gestellt werden, wenn dies wirtschaftlich und technisch machbar ist (§ 16). Die Daten zur anfallenden Abwärme müssen an die Bundesstelle für Energieeffizienz gemeldet werden (§ 17).
Abwärme als Schlüsselelement für die klimaneutrale Fernwärmeversorgung
Eine erhebliche Chance zur effektiven Nutzung von Abwärme liegt in den Wärmnetzen. Noch werden diese zu einem Großteil mit Wärme aus der Kohle- und Gasverbrennung gespeist. Aber ab 2030 müssen sie mindestens zu 30 Prozent, ab 2040 mindestens zu 80 Prozent und spätestens 2045 vollständig auf erneuerbare Quellen umgestellt werden (§ 29 Wärmeplanungsgesetz). Unvermeidbare industrielle Abwärme zählt dazu. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird sie den erneuerbaren Wärmequellen gleichgestellt.
Durch den zusätzlichen Ausbau von Wärmenetzen kann es sogar gelingen, noch mehr Abwärme zu erschließen und zu den Verbrauchenden zu transportieren. Wichtig ist die Beachtung der Abwärmehierarchie: Nur Abwärme, die auch perspektivisch weder eingespart noch selbst genutzt werden kann und somit auch langfristig zur Verfügung steht, sollte von Industrieunternehmen und Wärmenetzbetreiber in die Planung des Abwärmeprojektes einbezogen werden.
Das Land NRW stellt die Wichtigkeit der Abwärmenutzung für die Wärmewende mit der Abwärmestrategie NRW in den Fokus. NRW.Energy4Climate flankiert die Strategie mit konkreten Unterstützungsangeboten.