Industrieunternehmen können bei der Umsetzung von Vorhaben, die zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors beitragen, Fördermöglichkeiten nutzen. Die folgende Übersicht weist auf zentrale Förderprogramme und aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen hin.
Fördermittel für die Industrietransformation
Aktuelle Programme zur Unterstützung der klimaneutralen Transformation
Ihr Kontakt
Barbro Cegla-Hasselhorn
Fachexpertin Ökonomie/Politik/Gesellschaft
Förderprogramme für Industrieunternehmen in NRW
Zuschussförderung
Ziel der Förderung
Der EU-Innovationsfonds unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zielt darauf, industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt zu bringen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Projekte, die Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen entwickeln und demonstrieren:
- Innovative Technologien für Erneuerbare Energien, um fossile Energien zu ersetzen.
- Innovative kohlenstoffarme Technologien und Verfahren in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Technologien und Verfahren ersetzen können.
- CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS) zur Reduzierung von Emissionen in Sektoren, in denen sie schwer vermeidbar sind.
- Energiespeicherlösungen zur Stabilisierung des Netzes und Integration erneuerbarer Energien.
- Erneuerbarer Wasserstoff als Brennstoff und Rohstoff für die Industrie und als Energiespeicher.
Die Projektauswahl zielt auf hochinnovative Technologien und Leuchtturmprojekte innerhalb Europas, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können.
Antragstellung
Unternehmen können sich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen (Calls) oder im Rahmen von Gebotsverfahren (Auktionen) um Förderung bewerben.
Der EU-Innovationsfonds hat regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen und Auktionen angekündigt.
Antragsberechtigte
Der EU-Innovationsfonds richtet sich an antragstellende Unternehmen weltweit, wenn das Projektvorhaben in der EU oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) umgesetzt wird.
Höhe der Förderung
Aus dem Innovationsfonds werden bis zu 60 %(im Falle von Zuschüssen, die über Calls vergeben werden) und bis zu 100 % (im Falle von Zuschüssen, die über Auktionen vergeben werden) der jeweils förderfähigen Kosten unterstützt. In der Regel werden CAPEX und OPEX gefördert.
Weitere Information und Beratung
Für Fragen zum EU-Innovationsfonds und zum Antragsprozess steht die Nationale Kontaktstelle (NKS) EU-Innovationsfonds zur Verfügung.
Aktuelle Fördermöglichkeit
Die europäische Kommission hat am 4. Dezember 2025 das Förderfenster für die neuen IF25 Auktionen und Ausschreibungen geöffnet.
Folgende Förderaufrufe sind gestartet:
- IF25 Net Zero Technologies Call (IF25)
- IF25 Wasserstoffauktion (IF25 Hydrogen Auction)
- neue Auktion für industrielle Prozesswärme (IF25 Heat Auction)
Die Ausschreibungsunterlagen sind über das EU Funding & Tenders-Portal erhältlich.
Die Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Nationalen Kontaktstelle findet am 19. Januar 2026 statt.
Zuschussförderung
Ziel der Förderung
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz- BIK unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Einsparung von Treibhausgasemissionen im Industriesektor und den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien.
Fördergegenstand
Gefördert werden klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen
- Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1)
- Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) in der Industrie und der Abfallwirtschaft (Modul 2)
Antragstellung
Unternehmen können ihre Projektskizzen im Rahmen von Förderaufrufen in den Modulen 1 und 2 einreichen.
Antragsberechtigte
- Antragsberechtigt in Modul 1 sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben. Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Vorhaben in Deutschland um.
- Antragsberechtigt in Modul 2 sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben. Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben sind nur die in Deutschland geplanten Investitionen bzw. vorhabensbezogene Kosten für Forschung und Entwicklung förderfähig.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes und der Unternehmensgröße.
Weitere Information und Beratung
Informationen zum Förderprogramm
Information und Beratung zu Modul 1:
Für Fragen zur Förderung von Dekarbonisierung in der Industrie stehen Ansprechpartner:innen beim Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien – KEI zur Verfügung.
Information und Beratung zu Modul 2:
Für Fragen zur Förderung von CCU und CCS stehen Ansprechpartner:innen beim Projektträger Jülich – PTJ zur Verfügung.
Aktuelle Fördermöglichkeit
Aktuell können Industrieunternehmen bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektideen für die Module 1 (Teilmodule 1 und 3) sowie Modul 2 einreichen.
Zuschussförderung oder Förderkredit mit Tilgungszuschuss
Ziel der Förderung
Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienz und die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbarer Energie zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Energiebedarfs.
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen in Energie- und Ressourceneffizienz, in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und die Erstellung von Dekarbonisierungsstrategien von Unternehmen (Transformationspläne). Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und umfasst:
- Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
- Transformationspläne (Modul 5)
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Antragstellung
Ein Antrag kann fortlaufend eingereicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist von der Unternehmensgröße und der gewählten Art der Förderung abhängig.
Weitere Information und Beratung
BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) | KfW
Zuschussförderung
Ziel der Förderung
Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienz und die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbarer Energie zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Energiebedarfs.
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen.
Eine Voraussetzung ist, dass die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen muss. Für die Antragstellung ist ein Einsparkonzept erforderlich. Die Erstellung des Einsparkonzeptes kann ebenfalls gefördert werden.
Antragstellung
Projektskizzen können kontinuierlich über das Jahr, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden beim Projektträger eingereicht werden. Eine Antragstellung kann nach Erhalt einer positiven Skizzenbewertung nur im Zeitraum einer Wettbewerbsrunde gestellt werden. Es gibt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden.
Der Förderwettbewerb fördert Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz (je Fördereuro erreichte CO₂-Einsparung pro Jahr): Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Höhe der Förderung
Gefördert werden maximal 60 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Mio. Euro pro Vorhaben.
Weitere Information und Beratung
BMWK-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz - Was, Wer, Wie?
Information und Beratung des Projektträgers
Aktuelle Fördermöglichkeit
Übersicht über die aktuelle und zukünftige Wettbewerbsrunden
Förderkredit und Tilgungsnachlass
Ziel der Förderung
Mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft unterstützt das Land NRW Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und die nachhaltige und digitale Transformation beschleunigen.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen
- Klimaschutz(-technologien)
- Umweltschutz
- Circular Economy
- Effizienz und Einsparung
- Mobilität
- Digitalisierung
- Innovation
Die Förderung umfasst auch die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren.
Antragstellung
Die Darlehen aus dem neuen Programm können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden.
Antragsberechtigte
Alle Unternehmen in NRW können die Förderung nutzen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Das Förderprogramm bietet einen gegenüber dem Marktzins zwei Prozentpunkte niedrigeren Zinssatz und kleinen und mittleren Unternehmen darüber hinaus einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent.
Weitere Information und Beratung
Das Land NRW unterstützt produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Das Förderpaket Klimaneutraler Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden.
Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen Überblick über Förderprogramme und -organisationen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Zuschussförderung
Ziel der Förderung
Mit CO2-Differenzverträgen (Klimaschutzverträgen) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unternehmen aus emissions- und energieintensiven Industriebranchen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Das Förderprogramm gleicht Preisschwankungen bei CO2- und Energiepreisen und Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Es reduziert damit das Preisrisiko der Unternehmen, schafft Planungssicherheit und fördert die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren.
Fördergegenstand
Klimaschutzverträge gleichen die Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen aus, die ihnen durch die Errichtung von klimafreundlicheren Anlagen oder den Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Anlagen (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu effizienten und emissionsarmen konventionellen Anlagenkonstellationen entstehen. Zuwendungsfähig sind Mehrkosten für die Herstellung von Produkten, für die ein Referenzsystem definiert ist. Jeder Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren.
Antragstellung
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch wettbewerbliche Auktionsverfahren. Dabei reichen Unternehmen ihren Antrag für ihr Vorhaben als Gebot in Preisen pro Tonne eingespartes CO2 ein. Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, die den Unternehmen eine wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist.
Antragsberechtigte
Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen, insbesondere auch mittelständische Unternehmen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis.
Weitere Information und Beratung
Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
CO2-Differenzverträge - Klimaschutzverträge
Kontakt zum Projektträger:
PtJ: CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)
Aktuelle Fördermöglichkeit
Die Frist für die Beteiligung am Vorverfahren 2026 endete 1. Dezember 2025. Die Teilnahme an diesem Vorverfahren ist die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben kann.
Das Gebotsverfahren 2026 startet voraussichtlich Mitte des Jahres 2026.
Ihr Kontakt
Barbro Cegla-Hasselhorn
Fachexpertin Ökonomie/Politik/Gesellschaft
Tools zum Thema
Sie planen ein Projekt, brauchen noch den passenden Partner oder sind auf der Suche nach einer Förderung? Diese Tools unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Alle ToolsWeitere Themen