Fördermittel für die Industrietransformation

Aktuelle Programme zur Unterstützung der klimaneutralen Transformation

Glühendes Metall fließt aus einem großen Behälter in einer Industrieanlage, umgeben von Metallstrukturen.

Industrieunternehmen können bei der Umsetzung von Vorhaben, die zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors beitragen, Fördermöglichkeiten nutzen. Die folgende Übersicht weist auf zentrale Förderprogramme und aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen hin.

Förderprogramme für Industrieunternehmen in NRW

Zuschussförderung 

Ziel der Förderung 

Der EU-Innovationsfonds unterstützt den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zielt darauf, industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt zu bringen.  

Fördergegenstand 

Gefördert werden Projekte, die Technologien zur Reduzierung von Treibhausgas-emissionen entwickeln und demonstrieren. Hauptbereiche sind:  

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Verfahren in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkte, die kohlenstoffintensive Technologien und Verfahren ersetzen können.
  • Innovative erneuerbare Energieerzeugung und Speicherung von Energie.
  • CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS) zur Reduzierung von Emissionen in Sektoren, in denen sie schwer vermeidbar sind.
  • Erneuerbarer Wasserstoff als Brennstoff und Rohstoff für die Industrie und als Energiespeicher.
  • Saubere Fertigungstechnologien (cleantech manufacturing).
  • Netto-Null-Mobilität (Luft-, Straßen-, Seeverkehr) und Netto-Null-Bau (Gebäude/Gebäudesektor).

Die Projektauswahl zielt auf hochinnovative Technologien und Leuchtturmprojekte innerhalb Europas, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können.    

Antragstellung 

Unternehmen können sich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen (Calls) oder im Rahmen von Gebotsverfahren (Auktionen) um Förderung bewerben. 

Der EU-Innovationsfonds hat regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen und Auktionen angekündigt. 

Call für Netto-Null-Technologien (Net Zero Technologies, NZT) – IF NZT Call 

Neu: Call für Kleine und Mittlere Unternehmen (small and medium-sized enterprises, SMEs) – IF SME Call 

Neu: Spezieller Call für den maritimen Bereich – IF26 Maritim 

Auktion für die Erzeugung von RFNBO-Wasserstoff und von kohlenstoffarmem Elektrolysewasserstoff – IF Hydrogen Auction 

Auktion für die Erzeugung industrieller Prozesswärme – IF Heat Auction

Antragsberechtigte 

Der EU-Innovationsfonds richtet sich an antragstellende Unternehmen weltweit, wenn das Projektvorhaben in der EU oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) umgesetzt wird.  

Höhe der Förderung 

Aus dem Innovationsfonds werden bis zu 60 %(im Falle von Zuschüssen, die über Calls vergeben werden) und bis zu 100 % (im Falle von Zuschüssen, die über Auktionen vergeben werden) der jeweils förderfähigen Kosten unterstützt. In der Regel werden CAPEX und OPEX gefördert. 

Weitere Information und Beratung 

Für Fragen zum EU-Innovationsfonds und zum Antragsprozess steht die Nationale Kontaktstelle (NKS) EU-Innovationsfonds zur Verfügung.

Aktuelle Fördermöglichkeit 

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Die Veröffentlichung des IF26 (Calls und Auktionen) erfolgt voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche 2026 (KW49) 

  • IF26 Net Zero Technologies Call (IF26 NZT Call)
    Einreichungsfrist: voraussichtlich Ende April 2027 
    Informationstag der EU-Kommission: voraussichtlich 15. Dezember 2026
  • IF26 Maritime Call 
    Informationstag der EU-Kommission: voraussichtlich 15. Dezember 2026
  • IF26 SME Call 
    Einreichungsfrist: voraussichtlich Ende März 2027 
    Informationstag der EU-Kommission: voraussichtlich 10. Dezember 2026
  • IF26 Wasserstoffauktion (IF26 Hydrogen Auction) 
    Einreichungsfrist: voraussichtlich Mitte Februar 2027 
    Informationstag der EU-Kommission: voraussichtlich 9. Dezember 2026
  • IF26 Auktion für industrielle Prozesswärme (IF26 Heat Auction) 
    Einreichungsfrist: voraussichtlich Mitte Februar 2027 
    Informationstag der EU-Kommission: voraussichtlich 9. Dezember 2026 

Die Informationstage der EU-Kommission finden online statt, die Konferenzsprache ist Englisch. 

Nationaler Informationstag der Nationalen Kontaktstelle EU-Innovationsfonds zum Innovationsfonds (Berlin+online): 21. Januar 2027  

 

Weitere Informationen:

IF26 Call

Am 19. Juni 2026 hat die Generaldirektion Klimapolitik der EU-Kommission eine hybride Stakeholder-Konsultationsveranstaltung zum Design der kommenden Aufrufe angeboten. Link zu den Präsentationen:  Innovation Fund: Stakeholder-Konsultationsveranstaltung zu den IF26 Calls for Proposals – Klimaschutz

 

IF26 Heat Auction

Die EU-Kommission hat die Terms and Conditions für die kommende IF26 Heat Auction in einer Entwurfsfassung veröffentlicht.

Die Entwurfsfassung der Terms and Conditions und das Feedback-Dokument stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

Innovation Fund webinar: public consultation and stakeholder workshop for the upcoming IF26 Heat Auction - Climate Action

Die finalen Terms and Conditions der kommenden IF26 Heat Auction sollen vorab bereits im September 2026 veröffentlicht werden. Damit soll es interessierten Unternehmen ermöglicht werden, sich möglichst frühzeitig auf die Erstellung eines Gebotes vorzubereiten.

 

IF26 Hydrogen Auction 

Die EU-Kommission hat die Terms and Conditions für die kommende IF26 Hydrogen Auction in einer Entwurfsfassung veröffentlicht.  

Sie lädt interessierte Stakeholder dazu ein, sich an einem Konsultationsprozess zu beteiligen und ihr Feedback zu dem Entwurf abzugeben. Die Frist zur Abgabe des Feedbacks ist der 24. August 2026. 

Am 8. September 2026 findet ein Webinar zu der Entwurfsfassung der Terms and Conditions für die kommende IF26 Hydrogen Auction statt. 

Link zur Entwurfsfassung der Terms and Conditions, zur öffentlichen Konsultation und zur Registrierung für das Webinar: Innovation Fund Webinar – IF26 Hydrogen Auction - Climate Action 

Zuschussförderung 

Ziel der Förderung 

Mit ihrem Beratungsangebot Project Development Assistance (PDA) bietet die Europäische Investitionsbank EIB Unternehmen Unterstützung bei der Projektentwicklung an. Das Beratungsangebot zielt auf die Verbesserung der Qualität der Projekte, um ihre Förder- und Finanzierungschancen zu erhöhen.  

Fördergegenstand 

Unterstützt wird die Vorbereitung/ Planung innovativer Projekte, um ihre technische und finanziellen Reife zu verbessern. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Projektvorhaben den Voraussetzungen des EU-Innovationsfonds entspricht.  

Die PDA ist unabhängig von einer Antragstellung im EU-Innovationsfonds. Es besteht keine Pflicht, dass sich Unternehmen nach der Beratung beim EU-Innovationsfonds um eine Förderung bewerben. Möglich sind z. B. die Vorbereitung auf eine Bewerbung im EU-Innovationsfonds, auch erneut nach einem erfolglosen Antrag, auf die Bewerbung für nationale Förderung oder private Finanzierung. 

Voraussetzungen des EU-Innovationsfonds sind: 

  • Durchführung des Projektvorhabens in EU-Mitgliedstaaten oder im Europäischem Wirtschaftsraum EWR (Island, Liechtenstein oder Norwegen).
  • Das Projekt muss innovativ sein (auf europäischer Ebene bzw. kleinskalige Projekte auf nationaler Ebene) mit realistischen Erfolgsaussichten für Demonstration oder Vorkommerzialisierung.
  • Das Projekt muss ein erhebliches Treibhausgas-Minderungspotenzial haben.
  • Es muss replizierbar und skalierbar sein und
  • gute Chancen haben, innerhalb von vier Jahren (ab Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung) die Gewinnschwelle zu erreichen. 

Gefördert werden Projekte in den Bereichen  

  • erneuerbare Energien,
  • CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS),
  • innovative CO2-arme Technologien und Prozesse in energieintensiven Branchen,
  • Energiespeicher,
  • klimaneutrale und CO2-arme Mobilität (See-, Luft-, Schienen- und Straßenverkehr) sowie Gebäude  

gemäß Anhang I und III der EU-EHS-Richtlinie 2003/87/EG

Antragstellung 

Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Projekte können nur einmal Unterstützung bei der Projektentwicklung aus dem Innovationsfonds erhalten. 

Link zum Antragsformular Innovationsfonds – Unterstützung bei der Projektentwicklung 

Antragsberechtigte 

Unternehmen, die ein Projektvorhaben entwickeln, das den Kriterien des EU-Innovationsfonds entspricht. 

Höhe der Förderung 

Alle Leistungen gemäß des Beratungsvertrages sind für den Projektträger kostenlos. 

Weitere Information und Beratung 

Informationsangebot der EIB: Innovationsfonds – Unterstützung bei der Projektentwicklung 

Für Fragen zur PDA und zum Antragsprozess steht die Nationale Kontaktstelle (NKS) EU-Innovationsfonds zur Verfügung. 

Zuschussförderung 

Ziel der Förderung 

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz- BIK unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Einsparung von Treibhausgasemissionen im Industriesektor und den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien. 

Fördergegenstand 

Gefördert werden klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen 

  • Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1)
  • Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) in der Industrie und der Abfallwirtschaft (Modul 2) 

Antragstellung 

Unternehmen können ihre Projektskizzen im Rahmen von Förderaufrufen in den Modulen 1 und 2 einreichen. 

Antragsberechtigte 

  • Antragsberechtigt in Modul 1 sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben. Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Vorhaben in Deutschland um.
  • Antragsberechtigt in Modul 2 sind Unternehmen und Konsortien, die Anlagen mit schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben. Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben sind nur die in Deutschland geplanten Investitionen bzw. vorhabensbezogene Kosten für Forschung und Entwicklung förderfähig. 

Höhe der Förderung 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Projektes und der Unternehmensgröße. 

Weitere Information und Beratung 

Informationen zum Förderprogramm

Information und Beratung zu Modul 1: 

Für Fragen zur Förderung von Dekarbonisierung in der Industrie stehen Ansprechpartner:innen beim Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien – KEI zur Verfügung.

Information und Beratung zu Modul 2: 

Für Fragen zur Förderung von CCU und CCS stehen Ansprechpartner:innen beim PtJ: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung von CCU und CCS zur Verfügung.

Aktuelle Fördermöglichkeit 

Industrieunternehmen konnten bis zum 28. Februar 2026 ihre Projektideen für Module 1 (Teilmodule 1 und 3) sowie Modul 2 einreichen.

Zuschussförderung 

Ziel der Förderung 

Mit CO2-Differenzverträgen (Klimaschutzverträgen) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unternehmen aus emissions- und energieintensiven Industriebranchen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Das Förderprogramm gleicht Preisschwankungen bei CO2- und Energiepreisen und Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren aus. Es reduziert damit das Preisrisiko der Unternehmen, schafft Planungssicherheit und fördert die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Produktionsverfahren. 

Fördergegenstand 

Klimaschutzverträge gleichen die Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen aus, die ihnen durch die Errichtung von klimafreundlicheren Anlagen oder den Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Anlagen (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu effizienten und emissionsarmen konventionellen Anlagenkonstellationen entstehen. Zuwendungsfähig sind Mehrkosten für die Herstellung von Produkten, für die ein Referenzsystem definiert ist. Jeder Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren. 

Antragstellung 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch wettbewerbliche Auktionsverfahren. Dabei reichen Unternehmen ihren Antrag für ihr Vorhaben als Gebot in Preisen pro Tonne eingespartes CO2 ein. Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, die den Unternehmen eine wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das Gesamtfördervolumen aufgebraucht ist. 

Antragsberechtigte 

Unternehmen aus sämtlichen emissionsintensiven Industriezweigen. Antragsteller müssen Anlagenbetreiber der zu fördernden Anlage oder der zu fördernden Anlagen sein.

Höhe der Förderung 

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. 

Weitere Information und Beratung 

Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:  

CO2-Differenzverträge - Klimaschutzverträge 

Kontakt zum Projektträger: 

PtJ: CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) 

Aktuelle Fördermöglichkeit 

Das Gebotsverfahren 2026 startete am 5. Mai 2026 und endet am 7. September 2026. Am Gebotsverfahren 2026 können nur Vorhaben teilnehmen, die im vergangenen Jahr am vorbereitenden Verfahren (Vorverfahren) 2026 teilgenommen haben.

Zuschussförderung oder Förderkredit mit Tilgungszuschuss 

Ziel der Förderung 

Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienz und die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbarer Energie zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Energiebedarfs. 

Fördergegenstand 

Gefördert werden investive Maßnahmen in Energie- und Ressourceneffizienz, in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und die Erstellung von Dekarbonisierungsstrategien von Unternehmen (Transformationspläne). Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und umfasst:  

  • Querschnittstechnologien (Modul 1)
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
  • Transformationspläne (Modul 5)
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) 

Antragstellung 

Ein Antrag kann fortlaufend eingereicht werden. 

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. 

Höhe der Förderung 

Die Höhe der Förderung ist von der Unternehmensgröße und der gewählten Art der Förderung abhängig. 

Weitere Information und Beratung 

BAFA - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit 

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) | KfW 

Information und Beratung des Projektträgers VDI/VDE-IT

Zuschussförderung 

Ziel der Förderung 

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung von Energie- und Ressourceneffizienz und die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbarer Energie zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und des Energiebedarfs. 

Fördergegenstand 

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen.  

Eine Voraussetzung ist, dass die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen muss. Für die Antragstellung ist ein Einsparkonzept erforderlich. Die Erstellung des Einsparkonzeptes kann ebenfalls gefördert werden. 

Antragstellung 

Projektskizzen können kontinuierlich über das Jahr, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden beim Projektträger eingereicht werden. Eine Antragstellung kann nach Erhalt einer positiven Skizzenbewertung nur im Zeitraum einer Wettbewerbsrunde gestellt werden. Es gibt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden. 

Der Förderwettbewerb fördert Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz (je Fördereuro erreichte CO₂-Einsparung pro Jahr): Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören. 

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. 

Höhe der Förderung 

Gefördert werden maximal 60 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Mio. Euro pro Vorhaben. 

Weitere Information und Beratung 

BMWE-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz - Was, Wer, Wie? 

Information und Beratung des Projektträgers

Aktuelle Fördermöglichkeit 

Übersicht über die aktuelle und zukünftige Wettbewerbsrunden

Förderkredit und Tilgungsnachlass 

Ziel der Förderung 

Mit dem Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft unterstützt das Land NRW Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und die nachhaltige und digitale Transformation beschleunigen. 

Fördergegenstand 

Gefördert werden Investitionen in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen

  • Klimaschutz(-technologien)
  • Umweltschutz
  • Circular Economy
  • Effizienz und Einsparung
  • Mobilität
  • Digitalisierung
  • Innovation

Die Förderung umfasst auch die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren.

Antragstellung 

Die Darlehen aus dem Programm können über die jeweilige Hausbank beantragt werden. 

Antragsberechtigte 

Alle Unternehmen in NRW können die Förderung nutzen. 

Höhe der Förderung 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Das Förderprogramm bietet einen gegenüber dem Marktzins niedrigeren Zinssatz und kleinen und mittleren Unternehmen darüber hinaus einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 10 Mio. €.

Weitere Information und Beratung 

NRW.BANK.Invest Zukunft - NRW.BANK 

Ausfallbürgschaft

Ziel der Förderung 

Das Programm sichert Kredite für Investitionen und Betriebsmittel ab, die zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger sowie der CO₂-Emissionen beitragen. 

Fördergegenstand  

Mit der Bürgschaft können Investitions- und Betriebsmittelkredite für folgende Maßnahmen besichert werden: 

  • Errichtung von Kapazitäten und Infrastruktur für die Erzeugung und/oder den Transport klimaneutraler Energieträger (u.a. Grünstrom, Wasserstoff)
  • Erwerb von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen (u.a. Maschinen, Anlagen) für die Errichtung klimaneutraler Produktionskapazitäten (Neuerrichtung und/oder Ersatz für Produktionskapazitäten, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden
  • Aufbau von Produktionskapazitäten für die Herstellung von Gütern, die zur Umsetzung der Energiewende erforderliche sind (u.a. Batterien und sonstige Energiespeicher, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2)
  • Abdeckung zusätzlicher Betriebsmittelerfordernisse, die  mit den vorhergehenden Maßnahmen einhergehender, einschließlich der 
    Finanzierung etwaiger Anlaufverluste 

Antragstellung  

Ein Antrag kann fortlaufend bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) eingereicht werden.  

Antragsberechtigte  

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler mit Sitz in NRW für Vorhaben in ihrer Betriebsstätte in NRW. Ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 25 % von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten werden. 

Umfang der Förderung  

Die Bürgschaft besichert max. 80 % der Kreditsumme (Kredit von 2,5 Mio. € bis max. 25 Mio. €)  

Weitere Information und Beratung  

Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen - PwC

NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation - NRW.BANK 

Informationsblatt PwC 

Das Land NRW unterstützt produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe auf dem Weg zur Klimaneutralität.  

Das Starterpaket klimaneutraler Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden. 

Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Zu den Informationen der Anlaufstelle Klimaneutraler Mittelstand NRW: Klimaneutraler Mittelstand NRW

Förderdatenbanken

Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen Überblick über Förderprogramme und -organisationen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Förderdatenbank - Startseite

Das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate bietet Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes für Breitentechnologien. 

Sie unterstützen Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung Erneuerbarer Energie. 

Förder-Navi

Ihr Kontakt

Barbro Cegla-Hasselhorn

Barbro Cegla-Hasselhorn

Fachexpertin Ökonomie/Politik/Gesellschaft