Starterpaket klimaneutraler Mittelstand

Unterstützung für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe

Ihr Kontakt

Dr. Klaas Breitkreuz

Dr. Klaas Breitkreuz

Fachexperte Prozesswärme

Das Förderpaket des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der Landes NRW soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, zeitnah praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden.

Produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stehen vor einer doppelten Herausforderung: Energie und Kosten müssen unmittelbar eingespart werden, gleichzeitig aber sind Investitionen in die Klimaneutralität des Unternehmens erforderlich, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Denn bis spätestens 2045 müssen in Nordrhein-Westfalen wie in ganz Deutschland die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert sein.

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen und die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende.

  • Was wird gefördert? Beratung mit schriftlichen Handlungsempfehlungen als Einstieg auf einen Pfad zur Klimaneutralität
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max. 65 Prozent der Beratungskosten, bis 10.000 Euro

Zur Bewerbungsmöglichkeit über progres.nrw gelangen Sie hier.

  • Was wird gefördert? Umfassendes technisch-wirtschaftliches Konzept mit Zielen und Zwischenzielen für Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max. 60 Prozent der Beratungskosten (80 Prozent für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden), bis 60.000 Euro
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  • Was wird gefördert? Technisch-wirtschaftliches Konzept für Einsparungen und Ersatz fossiler Brennstoffe für Prozesswärme
  • Wer kann die Förderung beantragen? Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
  • Wie viel wird gefördert? Max 50 Prozent der Beratungskosten (60 Prozent für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden), bis 25.000 Euro (45.000 Euro für Konzepte, die Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme über Unternehmensgrenzen hinweg beinhalten)
  • Zur Bewerbungsmöglichkeit über progres.nrw gelangen Sie hier.

  • Was wird gefördert? Teilnahme an Fortbildungen für die Planung von Wärmepumpenanlagen nach VDI 4645-1 oder vergleichbar
  • Für wen kann die Förderung beantragt werden? Technische Führungskräfte oder planungsverantwortliche Beschäftige in SHK-Betrieben und Kälte- und Klimaanlagenbetrieben
  • Wie viel wird gefördert? Max. 500 Euro pro Fortbildungstag, max. 1.500 Euro je Beschäftigtem
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Beratungsmöglichkeiten

Die oben genannten Förderungen für Erstberatung, Transformationskonzepte und Wärmekonzepte erfordern qualifizierte externe Beratung. Folgende Datenbanken können Ihnen bei der Suche helfen:

  • Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes listet neben Fachkräften für energieeffizientes Bauen und Sanieren auch Experten für die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.
  • Weitere Fachkräfte finden Sie über die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellte Energieauditoren-Suche.

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