Die klimaneutrale Transformation der Industrie erfordert in den kommenden Jahren einen umfangreichen Umbau des bestehenden Maschinen- und Anlagenparks.
Es werden zahlreiche neue Technologien implementiert werden – allen voran in den energieintensiven Industrien, wie z. B. der Grundstoffindustrie. Aber auch in der Breite des produzierenden Mittelstandes werden zahlreiche neue Vorhaben im Rahmen der Transformationsprozesse angestoßen und genehmigt werden müssen.
Für das Gelingen effizienter und rechtssicherer Genehmigungsverfahren möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise geben:
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Genehmigungsbehörden auf, um die Anforderungen und zeitlichen Rahmenbedingungen zu klären
Sobald Sie eine Projektidee entwickelt haben, sollten Sie noch vor Beginn der Detailplanung Kontakt zu den zuständigen Genehmigungsbehörden aufnehmen. Gerade im Kontext neuartiger Technologien haben Sie die Möglichkeit, rechtzeitig auf absehbare Herausforderungen bei der Genehmigung des Projektes hingewiesen zu werden und im gemeinsamen Austausch mit der Behörde Lösungen zu erarbeiten. Zudem können die Genehmigungsbehörden sich frühzeitig mit der neuartigen, transformativen Technologie auseinandersetzen und gemeinsam mit Ihnen zu bearbeitende Themenkomplexe identifizieren.
Im anschließenden Genehmigungsverfahren kann dieses Vorgehen zu einer Beschleunigung führen, da Umfang und konkrete – wie etwaige standort- oder technologiespezifische Inhalte des Genehmigungsantrages vorab kommuniziert wurden und die Behörde die Genese des Projektes und die entsprechenden Herausforderungen bereits kennen. Für Projektideen, die in den Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) fallen, finden Sie hier eine schematische Darstellung des Genehmigungsverfahrens.
- Als weitere Hilfestellung dient der Leitfaden für ein optimiertes und beschleunigtes Genehmigungsverfahren des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV). Er informiert über Ablauf und Anforderungen für immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Zulassungsverfahren sowie über weitere Instrumente zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
- Für konkrete Auslegungsfragen empfiehlt sich zudem ein Blick in die Veröffentlichungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). In ihnen finden sich u. a. Auslegungshinweise für anlagenbezogenen Immissionsschutz sowie Vollzugshinweise für Genehmigungsbehörden, die Ihnen bei der Planung und Auslegung Ihres Transformationsprojektes wichtige allgemeine Hinweise geben können.
- Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen finden Sie Formulare, die Sie bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und für das Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG unterstützen. Dort finden Sie auch Kontaktmöglichkeiten für ein persönliches Gespräch: