Akzeptanz durch Beteiligung

Windenergieprojekte in NRW

Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW beteiligt das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen sowie deren Anwohnende direkt am Erfolg neuer Windenergieanlagen. Und verschafft den Gemeinden so einen zusätzlichen Spielraum im Haushalt.

Eine gelungene Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst drei Stufen: 

  1. Information: frühzeitige und transparente Aufklärung über Vor- und Nachteile durch Informationsveranstaltungen oder Vorträge
  2. Konsultation: Dialog und Meinungsaustausch durch Bürgeranhörungen/-befragungen oder Gespräche mit Fachleuten
  3. Kooperation: Mitentscheidung und gemeinsame Lösungsfindung durch runde Tische, Bürgergutachten oder Zukunftswerkstätten.
Beteiligungspyramide zur Akzeptanz von Windenergieprojekten mit den Stufen Information, Konsultation und Kooperation von unten nach oben

Mehr Wert vor Ort: Einnahmequelle für die Region

  1. Direkte Einnahmen aus der Windenergieerzeugung

    Laut § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann der Betreiber einer Windenergieanlage den Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde anbieten. Besonders bei leistungsstarken Anlagen kommen so schnell 20.000 bis 30.000 Euro oder mehr für das Stadtsäckel zusammen. Einen Großteil der Kosten kann sich der Anlagenbetreiber dann vom Netzbetreiber zurückholen. Das erhöht auch seine Motivation.

  2. Gewerbesteuern

    90 Prozent der Gewerbesteuern fließen direkt an die Standortkommune der Windenergieanlage. Und werden bei Bau und Betrieb regionale Dienstleister beauftragt, profitiert sie indirekt von weiteren Einkommens- und Gewerbesteuern.

  3. Verpachtung

    Gehört der Kommune selbst das Land, auf dem die Windenergieanlage steht, erhält sie direkt die Pachteinnahmen. Auch von möglichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie Renaturierungen oder Baumpflanzungen kann die Gemeinde finanziell profitieren – und sie verschönert gleichzeitig das Stadtbild.

Im Aufwind des Erfolgs: Direkte finanzielle Partizipation der Bevölkerung 

Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen geht das Land noch einen Schritt weiter:

Es verpflichtet die Betreiber dazu, die Kommunen und deren Anwohnenden finanziell zu beteiligen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten können umgesetzt werden. Eine Auswahl stellt die Publikation Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten von NRW.Energy4Climate vor. Die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet die Publikation Das Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt von NRW.Energy4Climate. Und mit dem Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW geben wir als Landesgesellschaft für Energie- und Klimaschutz den Kommunen eine konkrete Hilfestellung bei Verhandlung und Formulierung ihrer Beteiligungsvereinbarung an die Hand. Zum Beispiel durch Muster für Beteiligungsvereinbarungen und die dazugehörigen Ausfüllhilfen. 

Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich auf unterschiedlichen Wegen direkt mitbestimmen und finanziell partizipieren:

  1. Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft

    Durch diese Gesellschaft werden die Anwohnenden zu Miteigentümerinnen und Miteigentümern der Windenergieanlagen.

  2. Flächenpachtmodelle

    Bei diesen Modellen, auch Flächenpooling genannt, verpachten Bürgerinnen und Bürger gemeinsam die Grundstücke für die Windenergieanlagen in der Kommune. Weitere Informationen finden Sie in der Publikation Handlungsmöglichkeiten für Kommunen.

Ziele des Landes

Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen beteiligt die Landesregierung die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger finanziell an Windenergieprojekten in ihrer unmittelbaren Nähe. Und steigert damit die Akzeptanz für neue Projekte. Mit Publikationen und Beratungsleistungen steht NRW.Energy4Climate den Akteuren – Betreibern und Kommunen – bei der Umsetzung zur Seite.

Ihr Kontakt

Jonathan Andraczek

Jonathan Andraczek

Referent Windenergie

Tobias Scholz

Tobias Scholz

Referent Windenergie

Kirsten Kleis

Kirsten Kleis

Referentin Windenergie

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