Mit dem Bürgerenergiegesetz NRW beteiligt das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen sowie deren Anwohnende direkt am Erfolg neuer Windenergieanlagen. Und verschafft den Gemeinden so einen zusätzlichen Spielraum im Haushalt.
Eine gelungene Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst drei Stufen:
- Information: frühzeitige und transparente Aufklärung über Vor- und Nachteile durch Informationsveranstaltungen oder Vorträge
- Konsultation: Dialog und Meinungsaustausch durch Bürgeranhörungen/-befragungen oder Gespräche mit Fachleuten
- Kooperation: Mitentscheidung und gemeinsame Lösungsfindung durch runde Tische, Bürgergutachten oder Zukunftswerkstätten.
Im Aufwind des Erfolgs: Direkte finanzielle Partizipation der Bevölkerung
Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen geht das Land noch einen Schritt weiter:
Es verpflichtet die Betreiber dazu, die Kommunen und deren Anwohnenden finanziell zu beteiligen. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Beteiligungsmöglichkeiten können umgesetzt werden. Eine Auswahl stellt die Publikation Finanzielle Beteiligung an Energiewendeprojekten von NRW.Energy4Climate vor. Die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet die Publikation Das Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt von NRW.Energy4Climate. Und mit dem Wegweiser zur Beteiligungsvereinbarung nach dem Bürgerenergiegesetz NRW geben wir als Landesgesellschaft für Energie- und Klimaschutz den Kommunen eine konkrete Hilfestellung bei Verhandlung und Formulierung ihrer Beteiligungsvereinbarung an die Hand. Zum Beispiel durch Muster für Beteiligungsvereinbarungen und die dazugehörigen Ausfüllhilfen.
Bürgerinnen und Bürger können zusätzlich auf unterschiedlichen Wegen direkt mitbestimmen und finanziell partizipieren:
Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft
Durch diese Gesellschaft werden die Anwohnenden zu Miteigentümerinnen und Miteigentümern der Windenergieanlagen.
Flächenpachtmodelle
Bei diesen Modellen, auch Flächenpooling genannt, verpachten Bürgerinnen und Bürger gemeinsam die Grundstücke für die Windenergieanlagen in der Kommune. Weitere Informationen finden Sie in der Publikation Handlungsmöglichkeiten für Kommunen.
Ziele des Landes
Mit dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen beteiligt die Landesregierung die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger finanziell an Windenergieprojekten in ihrer unmittelbaren Nähe. Und steigert damit die Akzeptanz für neue Projekte. Mit Publikationen und Beratungsleistungen steht NRW.Energy4Climate den Akteuren – Betreibern und Kommunen – bei der Umsetzung zur Seite.