Wer eine neue Windenergieanlage plant, kommt am Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) nicht vorbei.
Die Genehmigung betrifft alle, die eine mindestens 50 Meter hohe Windenergieanlage betreiben möchten. Und sie ist die Zugangsvoraussetzung für die Vergütungsausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ansprechpartner in NRW sind – je nach Kreis oder Kommune – die Unteren Umweltschutzbehörden bzw. Unteren Immissionsschutzbehörden.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Eine für alle
Wichtig zu wissen: Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat eine sogenannte „Konzentrationswirkung“. Das bedeutet: Bis auf die wasserrechtliche Genehmigung schließt sie die meisten anderen, behördlichen Entscheidungen mit ein, also Zulassungen sowie weitere Genehmigungen und Prüfungen. Um ihre Behörden rechtlich zu unterstützen, gibt ihnen die NRW-Landesregierung mit dem Windenergie-Erlass eine wertvolle Auslegungshilfe an die Hand.
Genehmigungsverfahren: So wird geprüft
Grundsätzlich prüft das Genehmigungsverfahren, ob das geplante Windenergieprojekt immissionsschutz- und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Dabei kommt es auf die Größe des Windparks an: Bei mehr als 20 Windenergieanlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Pflicht, außer wenn die Anlagen in einem Windenergiegebiet liegen, in denen vorher eine strategische Umweltprüfung stattfand. In diesem Fall muss lediglich eine modifizierte artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
Bei kleineren Vorhaben entscheidet eine Vorprüfung. Im Fall einer UVP ist das förmliche Genehmigungsverfahren der nächste Schritt. Es ist zwar aufwändiger und verlangt zwangsläufig eine Beteiligung der Öffentlichkeit, verschafft dem Betreiber aber mehr Rechtssicherheit. Zusätzlich gehört zum Verfahren immer eine Artenschutzprüfung (ASP) dazu.
Ziele des Landes
Der Schutz von Mensch und Umwelt hat in NRW oberste Priorität. Daher setzt die Landesregierung bei der Planung von Windenergieprojekten in ihren Kommunen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) konsequent um. Um die Behörden zu unterstützen, gibt sie ihnen ihren Windenergie-Erlass an die Hand.