Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Spedition, Handel und Industrie stehen vor einer großen Herausforderung: Sie müssen ihre Flotten schnellstmöglich klimaneutral umbauen. Um den Anreiz hierfür zu erhöhen, hat das Land NRW die Kampagne „E-Trucks.NRW“ ins Leben gerufen. Koordiniert von NRW.Energy4Climate informiert sie umfassend über den Umstieg auf elektrische LKW.
Aktuelle Herstellerprognosen zeigen: Der Schwerlastverkehr der Zukunft wird mehrheitlich batterieelektrisch unterwegs sein. Und das aus gutem Grund. Zwar liegen die Anschaffungskosten für emissionsfreie E-Lkw und die dazugehörige Infrastruktur aktuell um den Faktor zwei bis drei höher als bei herkömmlichen Dieselfahrzeugen, dennoch bieten E-Lkw zahlreiche ökologische und ökonomische Vorteile.
Neben deutlich niedrigeren Betriebskosten überzeugen E-LKW auch mit Mautersparnis, geringeren Energiekosten und zusätzliche Einnahmen durch den THG-Quoten-Handel.
In Kombination mit Ökostrom reduzieren sie die CO₂-Emissionen und unterstützen Unternehmen dabei, sich auf die Nachhaltigkeitsziele und die Nachhaltigkeitsberichtspflicht der EU vorzubereiten (Stichwort Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)). Weitere Pluspunkte sind ein positives Unternehmensimage, der Zugang zu Umweltzonen, eine höhere Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden sowie eine geringere Lärmbelastung und ein komfortableres Fahrerlebnis.
Zur Rentabilität von batterieelektrischen Lkw tragen auch die wirtschaftlichen Anreize bei Steuern und Abgaben bei:
Finanzielle Anreize für E-Trucks
- Unabhängigkeit von der CO2-Besteuerung: Emissionsfreie LKW sind bei Nutzung von grünem Strom nicht von der CO2-Besteuerung betroffen, während der Dieselpreis über die CO2-Besteuerung kontinuierlich und weiter ansteigt.
- LKW-Mautbefreiung: Seit dem 1. Dezember 2023 verteuert eine CO₂-Abgabe von 200 Euro pro Tonne die Lkw-Maut für Dieselfahrzeuge. Emissionsfreie Lkw hingegen sind bis Mitte 2031 vollständig mautbefreit. Das macht sie wirtschaftlich deutlich attraktiver.
- Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt): Die Kfz-Steuer für Lkw richtet sich nach der Emissionsklasse und dem Gesamtgewicht. Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2030 steuerfrei – danach zahlen sie nur die Hälfte des regulären Satzes.
- Prämien durch den Handel mit Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote): Halterinnen und Halter von BEV-Lkw können durch den Verkauf eingesparter CO₂-Emissionen eine Prämie erhalten. Dienstleister bündeln diese Quoten, lassen sie vom Umweltbundesamt zertifizieren und vermarkten sie an Unternehmen wie etwa Mineralölkonzerne. All diese Faktoren sind entscheidend für die langfristige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Praxisleitfaden für emissionsfreie Flotten
Beim anspruchsvollen Antriebswechsel unterstützt unser Praxisleitfaden für emissionsfreie Flotten Logistikunternehmen und Speditionen: Er bietet grundlegende Informationen sowie Tipps und Best-Practice-Beispiele. Außerdem liefert er Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die den Einstieg in das Thema erleichtern. Und er gibt einen Überblick über weitere Unterstützungsleistungen des Landes NRW, etwa Beratungsdienstleitungen oder Beschaffungsinitiativen.