| Newsbeitrag
Die Programme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sowie die CO2-Differenzverträge gehen in die nächste Runde. Damit bieten zwei der zentralen, ineinandergreifenden Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) neue Förderoptionen für die Industrietransformation.
Im Förderprogramm CO2-Differenzverträge hat das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2027 begonnen. Eine Teilnahme am Vorverfahren 2027 ist bis einschließlich 14. Dezember 2026 möglich und gilt als Voraussetzung für das eigentliche Gebotsverfahren (Voraussichtlicher Start: Mai 2027). Mit dem Programm sollen Investitionen in unterschiedliche Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie fließen, insbesondere in den Branchen Chemie, Stahl, Metalle, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik. Der Schwerpunkt in dieser Förderrunde liegt auf Wasserstoff, Carbon Capture and Utilisation/Storage (CCU/S) sowie Prozesswärme (mit Fokus auf Hochtemperaturprozesse). Die Höhe der Fördersumme hängt unter anderem von der Teilnahme am Vorverfahren ab, beläuft sich für den Bereich Wasserstoff bei ausreichend Interesse jedoch auf mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ergänzend hat das BMWE eine öffentliche Konsultation für Industrie- und Beratungsunternehmen, Verbände, Forschungseinrichtungen und NGOs gestartet. Interessierte können ebenfalls bis zum 14. Dezember 2026 eine Stellungnahme zum Auktionsdesign einreichen.
Weitere Informationen zum vorbereitenden Verfahren und der Konsultation finden Sie auf den Seiten des BMWE.
Im Programm BIK startet die dritte Förderrunde. Dabei stehen anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsverfahren – darunter auch industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien sowie die Entwicklung und Erprobung von Prototypen und Pilotprojekten – für Modul 1 (Teilmodul 3) im Fokus. In Modul 2 (Teilmodul 2) sollen Innovationsvorhaben zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCU/CCS) und zur Erkundung und Erschließung von CO₂-Speichern gefördert werden. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen zu beiden Modulen ist der 06. Dezember 2026.
Weitere Informationen zum dritten Förderaufruf finden Sie für Modul 1 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in Energien Industrien und für Modul 2 beim Projektträger Jülich sowie über die Bekanntmachung des BMWE.
Eine Übersicht zu weiteren Fördermöglichkeiten für die Industrietransformation finden Sie auf unserer Website: Fördermittel für die Industrietransformation - NRW.Energy4Climate
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