Windenergie
Publikation
Planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen außerhalb des Privilegierungstatbestands des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
In dem Vermerk werden über neue gesetzliche Regelungen (u. a. WindBG, RED III) informiert. So ist der Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich stärker eingeschränkt: Sie sind grundsätzlich nur noch in ausgewiesenen Windenergiegebieten privilegiert zulässig.
Außerhalb dieser Flächen kann eine Genehmigung meist nur noch indirekt erfolgen – etwa wenn die Anlage einem privilegierten Betrieb dient (z. B. zur Eigenstromversorgung, mit überwiegender Eigennutzung und räumlichem Bezug).
Eine Zulassung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist selten, da oft öffentliche Belange entgegenstehen. Alternativ kann Baurecht über Bauleitplanung geschaffen werden.
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