Klimaschutzziele

Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch gesetzliche Handlungspflichten und freiwillige Gestaltungsmöglichkeiten

Den Kommunen kommt bei der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 eine zentrale Rolle zu. In vielen Bereichen bilden Sie die wesentliche Schnittstelle zwischen den großen klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen und der konkreten Umsetzung. Die Kommunen haben dabei einerseits zahlreiche Pflichten und andererseits bieten sich viele Gestaltungsspielräume für eine vorausschauende und verantwortungsvolle Klimapolitik. Hierbei geben gesetzliche Rahmenbedingungen Sicherheit und Förderungen helfen dabei, über Pflichtaufgaben hinaus aktiv zu werden.

Klimaschutzziele auf Bundes- und Länderebene

Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet, das sich inhaltlich an den Zielen des Bundes orientiert. Diese Gesetze konkretisieren das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot, das auch auf kommunaler Ebene in einen Handlungsauftrag zu übersetzen ist.

 

Kommunen setzen sich eigene Ziele

Viele Kommunen nutzen diesen Rahmen und legen das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest oder setzen sich durch einen Ratsbeschluss ein früheres Ziel. Im Rahmen eines Klimaschutzfahrplans kann eine Kommune ihre eigene Strategie vorlegen, mit welchen Instrumenten und Maßnahmen sie auf der lokalen Ebene die Klimaneutralität erreichen will.

 

Navigation durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den kommunalen Klimaschutz

Gesetzliche Entwicklungen und Novellierungen von Gesetzen erfolgen gegenwärtig in so kurzen Abständen, dass es für eine Kommune herausfordernd ist, mit den Änderungen Schritt zu halten. Um die Kommunen in NRW über gesetzliche Änderungen im Energierecht auf dem Laufendem zu halten, gibt es von NRW.Energy4Climate folgende Angebote:
 

  • Absprachen und Rücksprachen mit Kommunen, Genehmigungsbehörden und Landesbehörden zu Herausforderungen und Hilfestellungen bei der Umsetzung vor Ort – sprechen Sie unsere NRW.Klimanetzwerker:innen an
     
  • Regelmäßiges, digitales Gesetzes-Briefing zu aktuellen Entwicklungen im Energierecht mit Fachexperten: Events - NRW.Energy4Climate
     

Überblick zur Gesetzeslage im Bereich des kommunalen Klimaschutzes

 

Pflichten und freiwillige Handlungsmöglichkeiten der Kommunen gehen ineinander über und bedingen sich zum Teil. Sie lassen sich entlang von Aufgaben und Handlungsfeldern wie folgt zusammenfassen. Hier ein Auszug, Stand Sommer 2023:

Vorbildfunktion der Kommunen und Berücksichtigungsgebot

Gemeinden und Gemeindeverbände kommt gemäß des Klimaschutzgesetzes NRW (KSG NRW) beim Erreichen der Klimaschutzziele des Landes eine Vorbildfunktion zu.

 

So haben sie in eigener Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf die Treibhausgasminderung hinzuwirken. Die Kommunen sind insofern berufen, eigenverantwortlich, insbesondere bei der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltung, der Aufgabe des Klimaschutzes nachzukommen.

Daneben sind Kommunen in Vollziehung des Bundesrechts durch das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, beim Gesetzesvollzug die Klimaschutzziele zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Vergabe bzw. der Güterbeschaffung eine zunehmend wichtige Rolle zu. Die Rechtsgrundlagen für nachhaltige Beschaffung in NRW sowie Praxisbeispiele und Schulungen bietet die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung des Bundesinnenministeriums.

Klimaschutz- und Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung

Die Folgen des Klimawandels bringen eine Veränderung der Raumnutzung mit sich und können dort somit zu Konflikten führen. Die Bewältigung dieser Konfliktlagen gehört, als Ausprägung des Vorsorgeprinzips, zu den wesentlichen Aufgaben der Bauleitplanung. Das BauGB legt daher auch fest, dass die Bauleitplanung im Rahmen der Stadtentwicklung zur Klimaanpassung beizutragen hat. Für eine angemessene Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sieht das BauGB eine ganze Reihe von Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten vor. Die Kommunal Agentur NRW und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben hierzu einen Leitfaden für Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung entwickelt. Weitere Informationen finden Sie außerdem beim Umweltbundesamt.

Nutzung und Vergabe kommunaler Flächen für den Ausbau regenerativer Energien

Einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele ist die Bereitstellung geeigneter Flächen für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Energieanlagen. Die Kommunen haben mit Blick auf die in ihrem Eigentum befindlichen Flächen große Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten. Die Nutzung dieser Flächen durch die Kommunen, kommunale Stadtwerke oder Dritte bietet dabei nicht nur die Chance, die Energiewende aktiv voranzutreiben, sondern auch mithilfe von Pacht sowie Gewerbesteuer Einnahmen für die Kommune zu generieren.

 

Darüber hinaus können Kommunen sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Flächen an den Erträgen der örtlichen Anlagen mit bis zu 0,2 Cent/kWh finanziell an den Anlagen beteiligt werden. Welche Auswirkungen das Wind-an-Land-Gesetz auf die kommunale Arbeit hat, erläutert dieses Hintergrundpapier der Fachagentur Wind an Land.

 

Vorsteuerung des Ausbaus der Freiflächen-Photovoltaik

Die raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaik wird mit dem sich in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan zukünftig in einem sehr viel größeren Rahmen möglich sein. Abseits der teilweisen bauplanungsrechtlichen Privilegierung im BauGB, bedarf es aber auch zukünftig noch einer entsprechenden bauleitplanerischen Begleitung, um Freiflächen-Photovoltaikanlagen baurechtlich zu ermöglichen. Die Kommunen können hier bereits vor dem Einstieg in die Bauleitplanung im Zuge von Entwicklungs- oder Rahmenplanungen eine gewisse „Vorsteuerung“ der Freiflächen-Photovoltaik vornehmen, um die Bevölkerung frühzeitig einzubinden, wesentliche Belange zu identifizieren und die im Sinne der Kommune vorzugswürdigen Flächenpotentiale aufzuzeigen.

Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein zentrales strategisches Planungsinstrument der Kommunen, um das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. Hierbei sind zahlreiche Aspekte zu beleuchten, wie etwa die Nutzung von Abwärme, die Entwicklung und Umnutzung von Wärmenetzen oder die Identifizierung von Sanierungsbedarf. Einem kommunalen Wärmeplan geht dabei immer eine Datenerhebung voraus, auf welche dann eine Potenzialanalyse aufbaut. Mehr Informationen sind in der Kommunalrichtlinie festgelegt.

Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie

Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wird entsprechend der Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan zukünftig auf der Ebene der Regionalplanung erfolgen. Die steuernde Wirkung bestehender Konzentrationszonenplanungen bleibt bis zum Inkrafttreten der Regionalplanung erhalten. Für die Übergangszeit haben die Kommunen die Möglichkeit, im Zuge isolierter Positivplanung zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen. Damit kann die Kommune weitere Windenergievorhaben in Teilen des Gemeindegebiets ermöglichen, ohne die steuernde Wirkung der bestehenden Planung aufzuheben. Weitere Informationen finden Sie in den gesetzlichen Vorgaben sowie in diesem Hintergrundpapier des Deutsch-Französischen Büros für die Energiewende (DFBEW).  

Mobilität und Klimaschutz

Verkehrsflüsse und die Gestaltung der Verkehrsräume sind wesentliche Bestandteile des Klimaschutzes, in denen den Kommunen eine zentrale Rolle zukommt. Die verschiedenen Nutzungsinteressen und Bedürfnisse an den Verkehrsräumen sind dabei in einen stadtverträglichen und klimafreundlichen Ausgleich zu bringen. Hierfür stehen den Kommunen ein breites Instrumentarium und weite politischen Ermessensspielräume zu. Beispiele sind die Ausweisung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge (möglich durch das Elektromobilitätsgesetz), die Konzeption und Kennzeichnung von Radvorrangrouten und mehr. Mehr noch als bei anderen Handlungsfeldern gibt es hier keine einfachen Lösungen, sondern sind die spezifischen Gegebenheiten und Belange vor Ort wesentlich. Zudem gibt es auch einige Vorgaben, wie jüngst das Saubere-Fahrzeuge Beschaffungs-Gesetz.  

Förderungen und Unterstützung für Kommunen auf Landesebene

 

Das Förder.Navi von NRW.Energy4Climate bietet einen guten Überblick über aktuell laufende Förderprogramme. Die Kommunal Agentur NRW berät Kommunen explizit bei der Umsetzung und Beantragung von Fördermitteln auf Bundes- und Landesebene. Die Website des Wirtschaftsministeriums NRW zeigt eine Übersicht über aktuell laufende Förderprogramme des Landes NRW. Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.

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