Akzeptanz und ­Beteiligung bei ­Windkraftanlagen

An der Wertschöpfung von Windenergieanlagen teilhaben

Die Energiewende und der damit verbundene Windenergieausbau sind ein Gemeinschaftsprojekt. Daher ist es essenziell, die Bevölkerung bei der Planung von Windparks frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.

Windenergie wird von einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung unterstützt und positiv bewertet. Eine Studie der Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass es eine große schweigende Mehrheit für Windenergievorhaben gibt. So finden 87 Prozent der Bevölkerung die Nutzung und den Ausbau von Windenergie (sehr) wichtig und 91 Prozent sind mit Windenergieanlagen (WEA) im Wohnumfeld einverstanden. Knapp drei Viertel der Bevölkerung geben an, dass sie keine (großen) Bedenken bei einem Erstbau von WEA im Wohnumfeld hätten und finden, dass der Windenergie ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden müsse, um die Klimaziele zu erreichen.  

Ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Ausbau der Windenergie ist die Akzeptanz vor Ort. Denn Windenergieanlagen verändern und prägen das örtliche Erscheinungsbild und können als störend empfunden werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt, um Akzeptanz zu sichern und zu stärken, ist die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen vor Ort. Darüber hinaus tragen Transparenz und Einbindung der Bevölkerung essenziell zu einer erfolgreichen Akzeptanz bei.

Wie lässt sich mit der lokalen Ablehnung konstruktiv umgehen?

Grundsätzlich kann die Akzeptanz deutlich gesteigert werden, wenn von der Entscheidung Betroffene selbst zu Träger:innen und Teilhabenden an der Entscheidung werden. Laut einer Studie von Agora Energiewende ist dafür eine Partizipation der Bürger:innen an der Vorhabenentwicklung und dem Planungsvorhaben essenziell –und zwar bereits vor der offiziellen Einbindung während des Genehmigungsverfahrens. Es lassen sich drei Partizipationsstufen unterscheiden, um Bürger:innen erfolgreich einzubinden:

 

  1. Information, also eine frühzeitige, möglichst vollständige Aufklärung über Vor- und Nachteile des Projekts. Mögliche Maßnahmen sind Informationsveranstaltungen und Vortragsangebote.
  2. Konsultation, also ein aktives Suchen des Dialoges und Meinungsaustausches, das eine aktive Teilhabe der Bürger:innen ermöglicht. Etwaige Maßnahmen sind Bürger:innenanhörungen und -befragungen oder Gespräche mit Expert:innen. 
  3. Kooperation, also das Ermöglichen einer Mitentscheidung aller Beteiligten, bei denen Handlungsspielräume des Projekts und etwaige Kompromissmöglichkeiten ausgehandelt werden können. Mögliche Maßnahmen sind hier Mediationen, „Runde Tische“, Bürger:innengutachten und Zukunftswerkstätten. 

Beteiligungspyramide

Die Partizipation von Bürger:innen verbessert die Qualität der Entscheidungsfindung und trägt wesentlich zur Akzeptanz des Projekts bei. Ein Risiko hierbei ist, dass innerhalb von Partizipationsmaßnahmen ausgehandelte Kompromisse und Lösungswege im Laufe des Projektes nicht realisierbar sind, beispielsweise aufgrund gesetzlicher oder finanzieller Handlungsspielräume. So kann ungewollt der Eindruck einer „Scheinpartizipation“ entstehen. Die Grenzen der Planungsspielräume sollten deswegen transparent sowie offen kommuniziert und dargestellt werden. 

Kommunale Wertschöpfung

Durch die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Anfang 2021 kann jeder Betreiber einer neu errichteten WEA den/der betroffenen Kommune/-n innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde anbieten. Insbesondere bei leistungsstarken WEA entsteht so eine weitere kommunale Einnahmequelle, die je nach Eigenschaft und Standort der WEA zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr einbringen kann. Die Regelung gilt für Anlagen mit EEG-Vergütung und einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die Vorjahreszahlungen an die Kommune erstattet, sodass Anlagenbetreiber einen Anreiz haben, diese Option anzubieten. Ein Mustervertrag zwischen Kommune und Anlagenbetreiber ist bei der Fachagentur Windenergie an Land einsehbar.  

Darüber hinaus fließen seit Juni 2021 90 Prozent der zu zahlenden Gewerbesteuern an die Standortkommune der WEA, die restlichen zehn Prozent an die Kommune, bei der die Betreiber ansässig sind. Durch eine Einbindung regionaler Dienstleister während des Baus und Betriebs der WEA profitiert die Kommune indirekt durch weitere Einkommens- und Gewerbesteuern.  

Die Verpachtung von eigenen Flächen stellt für Kommunen eine weitere potenzielle Einnahmequelle durch Windenergieanlagen dar. Darüber hinaus können die Kommune und das Stadtbild durch potenziell anfallende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie die Einrichtung eines lokalen Umweltfonds, Renaturierungen oder die Pflanzung von Baum-Alleen, profitieren. 

 

Wertschöpfung für Bürger:innen vor Ort

Bürger:innen vor Ort haben ebenfalls die Möglichkeit, sich aktiv oder passiv finanziell an der WEA zu beteiligen. So können Bürger:innen durch eine Bürgerenergiegesellschaft zu Miteigentümer:innen von WEA werden und aktiv mitbestimmen. Weitere aktive finanzielle Partizipationsmöglichkeiten sind stille Beteiligungen, Investments in Sparbriefe, Inhaberschuldverschreibungen, der Erwerb von Genussrechten und Nachrangdarlehen. Durch Flächenpachtmodelle, in denen Bürger:innen sich zusammenschließen und gemeinsam Grundstücke für die WEA verpachten (auch bekannt unter dem Begriff Flächenpooling), durch vergünstigte Strompreise, eine Direktvermarktung von Strom oder Wärme und durch eine Gewinnbeteiligung im Rahmen einer Bürgerstiftung können Bürger:innen auch passiv von einer WEA finanziell profitieren. 

 

Bürgerenergiegesetz NRW

Das Bürgerenergiegesetz NRW schreibt eine verpflichtende finanzielle Beteiligung für Kommunen und dessen Bürger:innen in NRW vor, die sich in direkter Nähe zu neu genehmigten Windenergievorhaben befinden. Dadurch soll ein Teil der Wertschöpfung durch Windenergie der lokalen Bevölkerung zugutekommen und die Akzeptanz in der Umgebung gesteigert werden.

Die Publikation „Das Bürgerenergiegesetz NRW – einfach erklärt“ erläutert den Gesetzestext und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

FAQ zur Vergütung von Windenergieanlagen

Wie werden WEA vergütet?

Üblicherweise nehmen neu errichtete WEA mit über 1 Megawatt (MW) Leistung am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teil. In den regelmäßig stattfindenden Ausschreibungsrunden geben WEA-Betreiber Gebote für die Höhe der gewünschten Vergütung ab. Die niedrigsten Gebote bekommen einen Zuschlag von der Bundesnetzagentur und erhalten eine Vergütung über 20 Jahre – unabhängig von Marktpreisentwicklungen für Strom. 2023 liegt der zulässige Höchstgebotswert bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde, der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,34 Cent pro Kilowattstunde. Ist die eingereichte Gebotsmenge geringer als die ausgeschriebene Menge, ist die Ausschreibung unterzeichnet und die übrige Menge wird in der nächsten Ausschreibung erneut ausgeschrieben. Dies ist bei Windenergie an Land häufig der Fall. 

Was ist ein Power Purchase Agreement?

Alternativ zur Ausschreibung können Betreiber auch einen langfristigen Direktvermarktungsvertrag, ein sogenanntes Power Purchase Agreement (PPA), mit verbrauchenden Unternehmen oder Stromhändlern schließen. Aufgrund der EEG-Vergütung ist diese Finanzierung in Deutschland noch nicht üblich, kommt aber insbesondere für die Anschlussfinanzierung nach 20 Jahren in Frage. Mit sinkender EEG-Vergütung und der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit Erneuerbarer Energien ist es jedoch in Zukunft denkbar, dass in Deutschland auch neue Anlagen mithilfe von PPAs finanziert werden. 

Aktuelle Publikationen

Bürgerenergiegesetz NRW - einfach erklärt

Seit dem 28. Dezember 2023 ist das Bürgerenergiegesetz NRW in Kraft. Damit führt Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Ort ein. Wir erklären, was es mit dem Gesetz auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

Jetzt lesen

Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr

Sie wollen mehr über Flächen für Windkraftanlagen erfahren? Dann klicken Sie hier.

Sie wollen mehr über Genehmigungen von Windkraftanlagen erfahren? Dann klicken Sie hier.

Sie wollen mehr über die Technik und Innovationen für Windenergie erfahren? Dann klicken Sie hier.

Sie wollen mehr über Bürgerenergie erfahren? Dann klicken Sie hier.

Ihr Kontakt

Jonathan Andraczek

Projektmanager Energiewirtschaft

E-Mail senden

Kirsten Kleis

Projektmanagerin Energiewirtschaft

E-Mail senden
Portrait des Projektmanagers für Energiewirtschaft Tobias Scholz vor einer großen Glasfront im industriellen Design.

Tobias Scholz

Projektmanager Energiewirtschaft

E-Mail senden