Vorstellung: Untersuchung zur Doppelnutzung von Flächen zugunsten von Wind und Solar
Die letzten Änderungen des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) werfen viele Fragen auf. Diese werden im Rahmen der Veranstaltung beantwortet
Infos zur Veranstaltung
Datum | 14. August 2024 |
Uhrzeit | 11:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Ort | Online-Event |
Die Landesregierung beabsichtigt, die Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) in Nordrhein-Westfalen zielführend weiter auszubauen. Dafür wurde im Rahmen der letzten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) die Flächenkulisse für FF-PV entsprechend ausgeweitet.
Da sich insbesondere Windenergiegebiete für den Ausbau der FF-PV anbieten, sieht der geänderte LEP NRW nun auch ausdrücklich vor, dass diese Flächen vorzugsweise für den Ausbau von FF-PV genutzt werden sollen. Bei der Umsetzung entsprechender Projekte stellen sich jedoch diverse juristische Fragen, z.B. wie der Vorrang der Windenergie beim Zubau von FF-PV gewahrt bleiben kann oder wie sich der Zubau von FF-PV auf die Anrechenbarkeit der Flächen auf die Flächenbeitragswerte nach dem WindBG auswirkt.
Um die an einem solchen Vorhaben Beteiligten insbesondere in den Kommunen zu unterstützen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Klimaschutz und Energie eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die zur Klärung von Rechtsfragen in diesem Zusammenhang beitragen und die Doppelnutzung von Flächen befördern soll. In dieser gibt die Auftragnehmerin, Frau Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald), ihre Rechtsauffassung wieder und zeigt in diversen Fallkonstellationen auf, ob planungsrechtliche Hemmnisse bestehen und falls ja, wie diese überwunden werden können.
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