Der neue Grunderlass zu § 2 EEG – das „überragende öffentliche Interesse“ der erneuerbaren Energien in der Behördenpraxis
Wir möchten den Erlass vorstellen und Gelegenheit für Fragen geben.
Infos zur Veranstaltung
Datum | 27. August 2024 |
Uhrzeit | 14:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Ort | Online-Event |
Am 26.06.2024 ist der neue Grunderlass des Landes zur § 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft getreten. Dieser findet Anwendung bei allen Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Der Erlass soll eine Arbeitshilfe geben, inwieweit im Einzelfall eine Anwendung des § 2 EEG zu prüfen ist. Ferner soll er Hinweise geben, mit welcher Bedeutung § 2 EEG regelmäßig in eine Schutzgüterabwägung einzustellen ist.
Mit dieser Veranstaltung möchten wir, gemeinsam mit Dr. Lisa Schultze, Referentin im Wirtschaftsministerium NRW, nach einer kurzen Einführung in den § 2 EEG, den Grunderlass vorstellen und gegebenenfalls offene Frage klären.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, insbesondere an Mitarbeitende von Verwaltungsbehörden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Wir freuen uns, Sie beim Online-Seminar begrüßen zu dürfen.
Ihr Energierechts-Team der NRW.Energy4Climate
Ihr Kontakt
Nina Konrad
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